Energetische Ertüchtigung im Zuge der Erneuerung der beiden Nachklärbeckenräumer auf der Kläranlage Simmershausen der Gemeinde Fuldatal

Die Gemeinde Fuldatal betreibt zur Reinigung der anfallenden Abwässer drei Kläranlagen in den Ortsteilen Ihringshausen, Simmershausen und Wilhelmshausen.

In der kleinsten Kläranlage im Ortsteil Wilhelmshausen wird das Abwasser der Ortsteile Knickhagen und Wilhelmshausen sowie das Abwasser der Fritz-Erler-Anlage in Rothwesten gereinigt. Diese wurde im Jahr 2018 umfangreich saniert und ist auf dem Stand der Technik.

Für die anderen beiden Kläranlagen der beiden Ortsteile Simmershausen und Ihringshausen wurde in 2020 jeweils ein Klimaschutzteilkonzept, gefördert durch das „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“, erarbeitet. Die sich daraus ergebenden Energieeinsparungsmaßnahmen werden zurzeit sukzessive abgearbeitet. Die energetische Optimierung der Kläranlagen kann einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der sich zunehmend anspannenden Lage im Bereich der Energieversorgung leisten. Im kommunalen Bereich sind Kläranlagen oftmals einer der größten Einzelverbraucher und liegen in Zeiten steigender Energiekosten und wachsender Verantwortung zum ressourcenschonenden Umgang mit Energie im Fokus für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.

Die Kläranlage Simmershausen ist für 17.500 Einwohnerwerte ausgelegt und entwässert die Ortsteile Simmershausen, Rothwesten, Wahnhausen, den Bereich „Auf dem Hasenstock“ und Schocketal des Ortsteils Ihringshausen, die Gemeinde Espenau und den Ortsteil Spiekershausen der Gemeinde Staufenberg. Umfangreiche Baumaßnahmen wurden zuletzt 1995/96 durchgeführt, nachdem die Kläranlage durch ein Starkregenereignis vollkommen verschüttet war.

Im Durchschnitt werden rd. 10.000 € im Monat an Stromkosten für die Kläranlage Simmershausen aufgewandt.

Die beiden auszutauschenden Nachklärbeckenräumer der Kläranlage Simmershausen sind aus dem Jahr 1996 und zur Wahrung der Betriebssicherheit zu erneuern. Vermehrt kam es zu Ausfällen der Räumer aufgrund von technischen Problemen bei der Elektrik, der Räumerantriebe und der Fahrbahnenteisung in der kalten Jahreszeit.

Im Zuge der betrieblich notwendigen Umbaumaßnahme der Räumer wurde auch die Rücklaufschlammförderung aus energetischen Gründen überarbeitet. Durch neue frequenzgeregelte Rücklaufschlammpumpen, die sich direkt an den Räumern befinden, wird das vorhandene Hebersystem, das keine Regelung des Volumenstroms zulässt, ersetzt. Da der Rücklaufschlammstrom zukünftig an den Bedarf angepasst werden kann, verringert sich dieser Volumenstrom deutlich. Dadurch wird der Stromverbrauch des weiteren Pumpwerks, welches den Rücklaufschlamm zurück in das Belebungsbecken fördert, um ca. 70 % gesenkt. In absoluten Zahlen wird durch diese Maßnahme eine Einsparung von 23,9 MWh/a bzw. 11,3 Tonnen pro Jahr an Kohlenstoffdioxid erwartet.

Durch unsere Klimaschutzmanagerin, Frau Günther, wurden ein Förderantrag für die Maßnahme sowie ein Antrag auf Genehmigung zum vorzeitigen Projektbeginn bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gestellt. Eine Förderung für den Umbau der Rücklaufschlammförderung in Höhe von 84.150,80 € wurde durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bewilligt.

Die Gesamtinvestitionskosten für die Erneuerung der beiden Nachklärbeckenräumer betragen 490.356 €. Der Auftrag hierfür wurde bereits im Dezember 2020 an die Firma HIK Systeme und Module GmbH aus Rahden vergeben und eine Umsetzung der Maßnahme sollte in den Monaten April bis Juni 2021 erfolgen.

Durch die Corona-Pandemie verursachte Lieferschwierigkeiten verzögern jedoch den Baubeginn und somit auch die Fertigstellung der Maßnahme.

Die Umsetzung der Maßnahme auf der Kläranlage wurde im August 2021 mit dem Einbau des ersten Räumers begonnen.

Der zweite Räumer wird Ende September bis Mitte Oktober 2021 eingebaut.

Für die ingenieurtechnische Begleitung und Betreuung der Maßnahme wurde das Ingenieurbüro Oppermann GmbH aus Vellmar beauftragt. Dieses hat auch das Klimaschutzteilkonzept erarbeitet.

 

Fuldatal, September 2021


Das Kanalnetz

Die Gemeinde Fuldatal betreibt ein Kanalnetz mit einer Lä¤nge von ca. 125 km. Das Kanalnetz dient der Ableitung von häuslichem Abwasser bis zur Kläranlage. Die Kanalrohre des Kanalnetzes haben Durchmesser von 150 mm bis zu 3000 mm. Die Dimensionierung des Kanals richtet sich nach der Anzahl der angeschlossenen Haushalte und nach möglichen Regenereignissen.

Die Gemeinde Fuldatal ist dazu verpflichtet, das Kanalnetz in unterschiedlichen Intervallen mittels einer TV-Kamera auf mögliche Schäden hin untersuchen zu lassen und den Zustand zu dokumentieren. Aus der Dokumentation entwickelt sich dann ein Prioritätenplan, aus dem ersichtlich ist, welche festgestellten Schäden vorrangig zu sanieren sind.
Die Verpflichtung der Schadensdokumentation und Schadenssanierung ist gesetzlich durch die Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Hessen geregelt und hat zum Ziel, die Schadstoffbelastung durch Abwässer und die damit verbundene Verschmutzung von Flüssen und Meeren nachhaltig zu reduzieren.

Die Kläranlagen

Zur Reinigung der Abwässer betreibt die Gemeinde Fuldatal drei Kläranlagen in den Ortsteilen Ihringshausen, Simmershausen und Wilhelmshausen. Die Kläranlage Simmershausen ist die größte Kläranlage mit 17.500 EGW (angeschlossene Einwohnergleichwerte). Dort werden die Abwässer der Ortsteile Simmershausen, Rothwesten, Wahnhausen, des Baugebiets "Auf dem Hasenstock", des Bereichs Schocketal sowie das Abwasser der Gemeinde Espenau und des Staufenberger Ortsteils Spiekershausen gereinigt. Die Kläranlage Ihringshausen ist die zweitgrößte Anlage mit 9.800 EGW und reinigt die Abwässer des Ortsteils Ihringshausen (ausgenommen Baugebiet "Auf dem Hasenstock" und "Schocketal"). Die Kläranlage Wilhelmshausen ist die kleinste Anlage mit 3.150 EGW. Dort werden die Abwässer der Ortsteile Knickhagen und Wilhelmshausen sowie der Fritz-Erler-Anlage gereinigt. Alle drei Kläranlagen reinigen die Abwässer mechanisch/biologisch.
Die mechanische Reinigungsstufe besteht aus einer Rechenanlage, wo Grobstoffe, im Wesentlichen bestehend aus hausmüllähnlichen Stoffen, Fäkalien, Papier und mineralischen Partikeln, aus dem Abwasser entnommen werden. Das sogenannte Rechengut wir anschließend entsorgt. Dann erfolgt die weitere mechanische Reinigung mittels Sandfang. Dort werden feinere Stoffe wie mitgespülte Sande und andere mineralische Stoffe von den faulfähigen, organischen Stoffen getrennt. Die Entsandung des Abwassers soll betrieblichen Störungen wie Verstopfungen und erhöhtem Verschleiß von Pumpen und Rührwerken vorbeugen.
Der gewonnene Sand wird mithilfe einer Sandwaschanlage gereinigt. Dabei werden die organischen Bestandteile weitestgehend herausgewaschen, sodass der Sand dann sehr kostengünstig entsorgt werden kann. In der Vorklärung durchfließt das Abwasser anschließend ein Absetzbecken, in dem die absetzfähigen organischen Bestandteile des Rohabwassers abgetrennt werden. Der in der Vorklärung anfallende Primärschlamm ist organisch hoch aktiv und wird gemeinsam mit dem Überschussschlamm weiter behandelt. Die biologische Reinigungsstufe eliminiert gelöste organische und anorganische Bestandteile. Sie besteht aus einem vorgeschalteten Denitrifikationsbecken, in dem Nitrat durch Mikroorganismen zu gasförmigem Stickstoff reduziert wird. Im Belebungsbecken werden Kohlenstoff- und Stickstoffverbindungen durch Mikroorganismen oxidiert. Den Abbau der gelösten Schmutzstoffe besorgen Bakterien, welche in der biologischen Reinigungsstufe stark angereichert werden. Zudem werden für den Abbau Sauerstoff und Turbulenz benötigt. Der Sauerstoff wird durch Belüfter eingetragen und die Umwälzung erfolgt durch Rührwerke. Das Schlamm-Wasser-Gemisch wird dann dem Nachklärbecken zugeführt. Dort wird der sedimentierte Schlamm kontinuierlich durch einen Saugräumer mittels Unterdruck über ein Rücklaufschlammpumpwerk wieder dem Denitrifikationsbecken zugeführt. Dies ist erforderlich, damit im Denitrifikationsbecken und im Belebungsbecken eine gleichmäßige Biomassenkonzentration gehalten werden kann. Der Ablauf des geklärten Abwassers erfolgt über eine Mengenmessung und Probenahme in die Fulda. Da der Phosphateintrag in die Gewässer vermindert werden muss, befinden sich in den Bereichen der Nachklärungen aller drei Kläranlagen eine Phosphatfällung. Dort wird zur Phosphatelimination, das heißt zur Ausfällung von Phosphaten (Wasch- und Spülmittelbestandteile), ein Fällmittel zugesetzt. Dadurch werden die Phosphate, welche als Pflanzennährstoffe dienen, in Schlamm umgewandelt und können so als Bestandteil des Klärschlamms abtransportiert werden. Der auf den Kläranlagen Ihringshausen und Wilhelmshausen anfallende Klärschlamm wird in regelmäßigen Intervallen durch einen externen Dienstleister gepresst und anschließend landwirtschaftlich verwertet. Auf der Kläranlage Simmershausen wird der Klärschlamm selbst mittels eines Dekanters (Zentrifuge) entwässert und ebenfalls landwirtschaftlich verwertet.

Kläranlage Ihringshausen

Die Funktion

Die Kläranlage Ihringshausen besitzt eine mechanische und eine biologische Reinigungsstufe. Das Abwasser durchläuft die einzelnen Bauteile in der unten aufgeführten Reihenfolge.

1) Mechanische Reinigungsstufe

Bauteile:   Geschiebeschacht, Rechengebäude, Sandfang, Fettabscheider Aufgabe:  Fremdstoffe wie Steine, Holz, Dosen, Lappen, Papier, Hygieneartikel, Sand und Fette werden durch Siebwirkung beziehungsweise Absetzvorgänge dem Rohwasser entnommen. Das Rechengut wird im Rechengebäude dem Rohwasser entnommen und in einer kompakten Anlage gewaschen, entwässert und gepresst. Die Sammlung zur Entsorgung erfolgt in einem Container. Der abgesetzte Sand aus dem Sandfang wird als Sand-Wasser-Gemisch in einen Sandklassierer (im Rechengebäude)  gepumpt und dort soweit getrennt, dass der Sand als relativ trockenes Gut in einen Container fällt und entsorgt werden kann. Vom Fettabscheider gelangt das Abwasser über unterirdische Rohrleitungen zur biologischen Reinigungsstufe.

2) Biologische Reinigungsstufe

Bauteile:   Belebungsbecken, Nachklärbecken Aufgabe: Elimination gelöster organischer und anorganischer Bestandteile. Das Belebungsbecken wird intermittierend in Nitrifikations- und Denitrifikationsphasen betrieben. In den Nitrifikationsphasen werden unter Sauerstoffeintrag Kohlenstoff- und Stickstoffverbindungen durch die Biomasse (Mikroorganismen) oxidiert. Den Abbau der gelösten Schmutzstoffe besorgen Bakterien. In den Denitrifikationsphasen wird das in den Nitrifikationsphasen gebildete Nitrat durch Mikroorganismen zu gasförmigem Stickstoff reduziert. Die Phosphatelimination erfolgt durch dosierte Zugabe eines Fällmittels in das Belebungsbecken. Das Schlamm-Wasser-Gemisch fließt aus dem Belebungsbecken in das Nachklärbecken. Hier werden die Mikroorganismen die sich sowohl auf dem Beckengrund, als auch an der Wasseroberfläche ansammeln, entnommen und in das Belebungsbecken zurück gefördert. Da sich die Mikroorganismen im Belebungsbecken ständig vermehren, muss ein Teil des in der Nachklärung abgetrennten Belebtschlammes dem System entzogen (Überschussschlamm) und in die Schlammbehandlung, bestehend aus Voreindicker, Trübwasserspeicher und Nassschlammspeicher, gefördert werden. Der Ablauf des geklärten Wassers erfolgt über Probenahmeschacht und Ablaufmessung in den Grubenbach und weiter in die Fulda.

3) Regenwasserbehandlung

Auf dem Kläranlagengelände befindet sich ein eigenständiges Regenüberlaufbecken. Im Regenwetterfall wird im Drosselschacht der Zulauf zur Kläranlage auf 86 l/s konstant gehalten. Mehrmengen gelangen über unterirdische Rohrleitungen in das Regenüberlaufbecken und werden nach Abklingen des Regenereignisses dosiert in den Zulauf zur Kläranlage (Geschiebeschacht) zurückgeführt. Bei sehr starken Regenereignissen erfolgt eine direkte Einleitung des mechanisch vorgereinigten Abwassers in den Grubenbach.

Gesplittete Abwassergebühr in der Gemeinde Fuldatal

Seit 2014 wird in der Gemeinde Fuldatal eine gesplittete Abwassergebühr erhoben. Bis 2013 wurden die Entwässerungsgebühren üblicherweise nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Dabei wurde unterstellt, dass die Menge des Abwassers, das der Gebührenzahler der öffentlichen Abwasserbeseitigung zuführt, etwa der Menge entspricht, die er an Frischwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen hat. Es blieb also bis dahin unberücksichtigt, wie viel Niederschlagswasser (Regen) auf einem Grundstück anfällt und von Dachflächen und befestigten Flächen in die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen fließt. Regenwasser macht einen erheblichen Anteil der bei der Abwasserentsorgung anfallenden Kosten aus, die bisher auf alle Gebührenzahler umgelegt wurden. Seit 2014 erfolgt eine Aufteilung des Abwassers nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
 
Die gesplittete Abwassergebühr sorgt hier für eine gerechtere Kostenverteilung. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden dabei wie bisher nach der Menge des bezogenen Frischwassers verteilt, die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dagegen nach den versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigung gelangt. Versiegelte Flächen sind dabei im Wesentlichen Dächer und befestigte Verkehrs- und Hofflächen. Nur wer tatsächlich Regenwasser in die öffentliche Kanalisation ableitet, bekommt dieses berechnet. Regenwasser, das über Erd- und Grünflächen direkt ins Grundwasser versickern kann, stellt keine Inanspruchnahme der Kanalisation dar und bleibt bei der Gebührenberechnung unberücksichtigt. Die Gebühren für den Schmutzwasseranteil werden wie bisher über den Trinkwasserverbrauch errechnet.
 
Die Höhe der Gesamtkosten für den Betrieb der Abwasserbeseitigung, die über Gebühren verteilt werden, ändert sich durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nicht. Nach dem Gesetz dürfen die Kommunen in der Abwasserbeseitigung durch Gebühreneinnahmen höchstens die ihnen entstehenden Kosten decken. Diese wurden einschließlich der Kosten der Nieder­schlagswasserbeseitigung bisher nach dem Frischwassermaßstab komplett verteilt.
 
Es ändert sich also künftig die Bemessungsgrundlage für die Gebührenerhebung, die nun zwischen Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung differenziert. Die Gebühren für Grundstücke mit wenigen versiegelten Flächen verringerten sich dadurch tendenziell , für z.B. Gewerbebetriebe mit großen Dachflächen bzw. versiegelten Flächenhaben sie sich erhöht.
 
Wie wurde die Einführung umgesetzt?
Um das Gebührensplitting einzuführen, war die Ermittlung der versiegelten Flächen erforderlich. Diese Ermittlung erfolgte in der Gemeinde Fuldatal auf der Basis von Luftbildaufnahmen, die durch eine Überfliegung des gesamten Gemeindegebietes erzeugt wurden. Aus den Luftbildaufnahmen wurden mit Hilfe von geographischen Informationssystemen die versiegelten Flächen je Grundstück ermittelt.
 
Die Ergebnisse dieser Auswertungen wurden den betroffenen Grundstückseigentümern/innen in einem Selbsterhebungsbogen durch die Gemeinde zugesandt. Weil auf Grund der Auswertungen aus den Luftbildern Flächen und Befestigungsarten von den Verhältnissen vor Ort etwas abweichen konnten, sollten die Eigentümer/innen die Erhebungsbögen kontrollieren und dann evtl. erforderliche Änderungen und Ergänzungen an den Flächen oder den Versiegelungsarten vornehmen. Die Höhe der Gebühren sind rechtsseitig dargestellt.

Klimaschutzteilkonzept für die Abwasserbehandlung

Information der Gemeinde Fuldatal Klimaschutzteilkonzept für die Abwasserbehandlung der Gemeinde Fuldatal Die energetische Optimierung der Abwasserbehandlung kann einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der sich zunehmend anspannenden Lage im Bereich der Energieversorgung und des Klimawandels leisten. Im kommunalen Bereich sind die Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen) oftmals einer der großen Energieverbraucher und liegen in Zeiten steigender Energiekosten und wachsender Verantwortung zum ressourcenschonenden Umgang mit Energie im Fokus für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, um zum Klimaschutz beizutragen. Den Betreibern von Abwasserbehandlungsanlagen bietet sich gerade heute die Möglichkeit im kommunalen Umfeld Akzente, hinsichtlich eines verantwortlichen Umgangs mit dem Thema Energie, zu setzen. Die Verschwendung von Energie ist nicht nur mitverantwortlich für die zunehmende Belastung unseres Klimas, sie kostet den Verbraucher auch unnötig Geld. Daraus resultiert das Gebot: „Wo immer es möglich ist, ist Energie zu sparen beziehungsweise sind Energieressourcen besser auszunutzen.“ Dazu hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ein Merkblatt zur Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten erarbeitet, um Betreibern und Planern einen einheitlichen Standard für die Durchführung von Effizienzanalysen zur Verfügung zu stellen und eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Ziel des Teilkonzepts „Klimafreundliche Abwasserbehandlung“ ist es, eine Entscheidungsgrundlage und ein strategisches Planungsinstrument zu entwickeln, mit denen die Treibhausgasemissionen und Energiekosten der Abwasserreinigung dauerhaft gesenkt werden können. Zuwendungsfähig ist hierbei eine ganzheitliche Untersuchung der Optimierungsmöglichkeiten der Kläranlagen. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal hat die Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes für die Abwasserbehandlung, gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages, für die Kläranlagen in den Ortsteilen Ihringshausen und Simmershausen beauftragt.

Energieeffizienzmaßnahme auf der Kläranlage Ihringshausen

Erneuerung des Belüftungssystems und der Drucklufterzeuger sowie Errichtung einer Photovoltaikanlage

Orginal Dokument inkl. Bilder/Logos (PDF)

Kläranlagen weisen als größter kommunaler Energieverbraucher mit einem Anteil von etwa 20 % an dem Gesamtverbrauch der Kommunen ein hohes Einsparpotential auf. Dieses Potential zu nutzen, stellt einen notwendigen Schritt dar, um die gesetzten Ziele aus dem Fuldataler Klimaschutzkonzept zu erreichen.

Im Januar 2020 wurde eine Energieeffizienzanalyse (Klimaschutzteilkonzept Abwasser) für die Kläranlage Ihringshausen gemäß der Hessischen Arbeitshilfe zur Verbesserung der Energieeffizienz von Abwasserbehandlungsanlagen durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass im Bereich der Belüftung und der Umwälzung des Belebungsbeckens ein großes energetisches Einsparpotenzial vorhanden ist.

Nutzen der Belüftungssystem- Optimierung und weitere Maßnahmen:

  • Verbesserung des Sauerstoffeintrages
  • Verringerung des Energieverbrauchs der Gebläse
  • Absenkung des Energieverbrauchs durch Austausch veralteter Gebläse gegen energieeffizientere Aggregate
  • Unmittelbare Reduzierung des Stromverbrauchs sowie der resultierenden Treibhausgasemissionen

Im Rahmen der Energieeffizienzanalysen wurde aufgezeigt, dass ein regenerativer Energieanteil auf der Kläranlage Ihringshausen durch die Nachrüstung einer Photovoltaikanlage zur Eigenbedarfsdeckung genutzt werden kann.

 

Verbrauch elektrische Energie:

335.500 kWh/a

Energetisch bedingte CO2-Emmisionen:

141 t CO2/a

Senkung durch Austausch Belüftung:

83.000 kWh/a

Senkung durch Installation PV-Anlage:

46.365 kWh/a

Einsparung elektrischer Energiebezug:

ca. 130.000 kWh/a

Vermeidung CO2-Emmisionen:

52,1 t CO2/a

Monetäre Einsparung:

ca. 32.300 €/a (39 %)

Investition:

515.000 €

Förderung durch das Land Hessen:

400.000 €

 

Kombibecken der KA Ihringshausen

Insgesamt ist auf der Kläranlage Ihringshausen eine Einsparung von rund 130.000 kWh/a elektrischer Energie (rund 39 % oder ca. 32.300 € des Gesamtstromverbrauchs pro Jahr) möglich.

Die Umsetzung der Maßnahmen hat am 05.06.2023 begonnen.

Energieeffizienzmaßnahme auf der Kläranlage Simmershausen

Erneuerung des Belüftungssystems und der Drucklufterzeuger sowie Errichtung einer Photovoltaikanlage

Orginal Dokument inkl. Bilder/Logos (PDF)

Kläranlagen weisen als größter kommunaler Energieverbraucher mit einem Anteil von etwa 20 % an dem Gesamtverbrauch der Kommunen ein hohes Einsparpotential auf. Dieses Potential zu nutzen, stellt einen notwendigen Schritt dar, um die gesetzten Ziele aus dem Fuldataler Klimaschutzkonzept zu erreichen.

Im Januar 2020 wurde eine Energieeffizienzanalyse (Klimaschutzteilkonzept Abwasser) für die Kläranlage Simmershausen gemäß der Hessischen Arbeitshilfe zur Verbesserung der Energieeffizienz von Abwasserbehandlungsanlagen durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass im Bereich der Belüftung und der Umwälzung des Belebungsbeckens ein großes energetisches Einsparpotenzial vorhanden ist.

Nutzen der Belüftungssystem- Optimierung und weitere Maßnahmen:

  • Verbesserung des Sauerstoffeintrages
  • Verringerung des Energieverbrauchs der Gebläse
  • Absenkung des Energieverbrauchs durch Austausch veralteter Gebläse gegen energieeffizientere Aggregate
  • Unmittelbare Reduzierung des Stromverbrauchs sowie der resultierenden Treibhausgasemissionen

Im Rahmen der Energieeffizienzanalysen wurde aufgezeigt, dass ein regenerativer Energieanteil auf der Kläranlage Simmershausen durch die Nachrüstung einer Photovoltaikanlage zur Eigenbedarfsdeckung genutzt werden kann.

 

Verbrauch elektrische Energie:

515.000 kWh/a

Energetisch bedingte CO2-Emmisionen:

216 t CO2/a

Senkung durch Austausch Belüftung:

115.000 kWh/a

Senkung durch Installation PV-Anlage:

44.826 kWh/a

Einsparung elektrischer Energiebezug:

ca. 160.000 kWh/a

Vermeidung CO2-Emmisionen:

65 t CO2/a

Monetäre Einsparung:

ca. 40.000 €/a (31 %)

Investition:

490.000 €

Förderung durch das Land Hessen:

400.000 €

 

Belebungsbecken der KA Simmershausen

Insgesamt ist auf der Kläranlage Simmershausen eine Einsparung von rund 160.000 kWh/a elektrischer Energie (rund 31 % oder ca. 40.000 € des Gesamtstromverbrauchs pro Jahr) möglich.

Die Umsetzung der Maßnahmen hat am 05.06.2023 begonnen.


Informationsflyer

Ratten in der Kanalisation

Es kommt immer wieder vor, dass besorgte Mitbürger uns oder das Ordnungsamt der Gemeinde Fuldatal über das Vorkommen von Ratten informieren. Auf der Suche nach Nahrung machen die krankheitsübertragenden Nager selbst vor Toiletten nicht halt. Angelockt durch Speisereste, die über die Toilette „entsorgt“ werden, klettern die Ratten auch senkrechte Rohre hinauf. Die Ratte ist wohl das einzige Säugetier, das der Mensch niemals ausrotten wird. Ratten haben sich eng an uns Menschen angeschlossen und sich nahezu über die ganze Welt verbreitet. Dieser Sachverhalt ist für den Menschen nicht ganz unproblematisch. Frei lebende Ratten sind Überträger vieler Krankheiten und gelten deshalb als Schädlinge, die bekämpft werden müssen. Die so genannten "Kanalratten" lassen sich jedoch kaum ausrotten und werden deshalb unsere "ungeliebten Nachbarn" bleiben. Im Folgenden möchten wir Sie informieren, warum die Nager, trotz aller Bemühungen sie aus-zurotten, immer noch in den Städten und Dörfern zu finden sind und was wir tun können, um die Rattenpopulation in Grenzen zu halten. Was Sie über Ratten wissen sollten:
Bei uns in Mitteleuropa unterscheidet man Hausratten (Rattus rattus) und Wanderratten (Rattus norvegicus). Rattenbekämpfung gilt immer den Wanderratten, denn Hausratten sind heute so selten geworden, dass sie bereits auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten stehen. Die beiden Arten sind einfach zu unterscheiden:
Ist der Schwanz länger als der Körper, handelt es sich um eine Hausratte; ist er kürzer als der Körper, um eine Wanderratte. Hausratten leben eher kletternd in Bäumen oder auf Dächern und benutzen den langen Schwanz als Balancierhilfe. Wanderratten dagegen sind in erster Linie Bodenbewohner und haben sich unterirdische Räume wie etwa Keller oder Abwasserkanäle erschlossen. Anders als Hausratten sind Wanderratten nicht nur weit verbreitet und häufig, sondern trotzen auch allen Rattenbekämpfungsmaßnahmen. Wanderratten haben bestimmte Eigenschaften und Verhaltensweisen, die sie sehr durchsetzungsfähig machen. So sind sie zum Beispiel nur wenig spezialisiert und deshalb sehr anpassungsfähig. Sie sind vielseitig in ihrer Fortbewe-gung und können laufen, klettern, graben, schwimmen und tauchen. Als Allesfresser sind sie nicht wählerisch in ihrer Ernährung. Sie sind in der Lage, sich in verschiedenen, ober- oder unterirdischen Lebensräumen anzusiedeln. Bei uns kommt hauptsächlich die Wanderratte vor. Der Begriff "Wanderratte" ist irreführend, denn die Tiere sind wahre "Lokalpatrioten" und besiedeln gern das Umfeld von Menschen. Sie können daher überall angetroffen werden. Die Wanderratte lebt heute bevorzugt in der Nähe von Abwasserkanälen in unseren Ortschaften, wo sie genügend Abfälle findet, die als Nahrungsgrundlage dienen. Durch die unsachgemäße Entsorgung der Speisereste über die Kanalisation schaffen wir den Ratten ideale Lebensbedingungen im Abwasserkanal. Sie haben dadurch gute Voraussetzungen sich zu vermehren und Schäden anzurichten. Ratten leben in Gruppen. Sie sind fruchtbar und paaren sich ganzjährig. Die Tiere sind bereits nach zwei bis drei Monaten geschlechtsreif. Nach einer Tragzeit von 20 bis 23 Tagen werden zwischen acht bis zehn Junge geboren. In einem Jahr kann ein Weibchen bis zu vier Würfe haben. Damit können Ratten im Laufe eines Jahres bis zu 800 Nachkommen hervorbringen! Lassen Sie sich nicht täuschen, das Problem betrifft nicht nur den öffentlichen Kanal, sondern zieht sich auch in die Grundstücksentwässerungsanlage hinein, von wo aus die Nahrungszufuhr kommt. Undichte Rohrverbindungen und schadhafte Rohre ermöglichen den Bau von unterirdischen Höhlen und Rückzugsstellen. Der aus den Höhlen verdrängte Boden kann dann im Kanal zu Abflusshindernissen und Verstopfungen führen. In den unterirdischen Bauten können die Tiere sich ungestört vermehren, das Essen fließt gleich vor ihrer Haustür vorbei. Auf der Suche nach Nahrung, die ihnen leider in sehr großem Angebot zur Verfügung gestellt wird, finden sie manchmal sogar den Weg über die Toilettenschüssel in die Häuser. Logisch, weil sie auf der Suche nach der Nahrungsquelle sind! Ratten übertragen Krankheiten
Durch Ratten können zahlreiche Infektionskrankheiten übertragen werden, darunter Salmonellen, Borreliose, Hantavirus und Leptospieren mit zum Teil tödlichem Krankheitsverlauf.
Neuere Untersuchungen belegen, dass Ratten auch multiresistente Keime, die sogenannten „Krankenhauskeime“ tragen können, gegen die viele Antibiotika machtlos sind. Deswegen sind Ratten auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zu bekämpfen.
Bekämpfung
Wenn ein Rattenbefall festgestellt wird, werden durch das Fachgebiet 5.1 Abwasser der Gemeinde Fuldatal Giftköder in die öffentlichen Kanalschächte ausgelegt. Durch diese Ausbringungsweise wird sichergestellt, dass weder Haustiere noch Menschen mit den Ködern in Berührung kommen. Bei Bedarf wird so lange nachgelegt, bis die Köder nicht mehr angefressen werden. Diese Giftköder setzen die Blutgerinnung der Tiere herab. Erst nach mehreren Tagen wirkt das Gift und die Nager verenden. Dadurch können ihre Artgenossen keinen Zusammenhang mit dem Giftköder herstellen und fressen selbst davon.
Diese Maßnahmen können aber nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn auf der anderen Seite nicht durch die weitere Zufuhr von Nahrung in Form von Essensresten ein Füttern der Ratten erfolgt.
Was kann jeder einzelne tun?
Eine ganze Menge! Am besten ist, Sie locken die Tiere erst gar nicht an:

  • Lebensmittel- und Speisereste gehören weder ins Spülbecken noch in die Toilette.
  • Falsch befüllte Komposter sind ein gedeckter Tisch für Ratten.
  • Verpackungen, die im Gelben Sack gesammelt werden, müssen frei von Speiserestensein. Stellen Sie die Säcke erst am Tag der Abholung an den Straßenrand. Gerüche, beidenen wir die Nase rümpfen, locken Ratten an und Tüten und Säcke sind für hungrige Ratten kein ernsthaftes Hindernis. In Ständersystemen aus Fachhandel oder Baumarkthängen auch Gelbe Säcke rattensicher.
  • Was Hunden, Katzen, Hühnern und Schweinen schmeckt, mögen auch Ratten. Bewahren Sie größere Futtermengen nur in fest verschließbaren Behältern auf.
  • Auch Vogelfutter schmeckt Ratten vorzüglich. Achten Sie darauf, wen Sie im Winter füttern.

So bekämpfen Sie Ratten richtig
Einzeltiere - besonders im Haus - mit Rattenfallen bekämpfen.
Fraßköder mit einem die Blutgerinnung hemmenden Wirkstoff führen zu einem schmerzlosen Tod der Tiere; Artgenossen können nicht gewarnt werden. Derartige Köder dürfen nur vom Fachmann, d.h. einem Schädlingsbekämpfer ausgelegt werden.
Köder werden an Rattenwechseln, auf Laufwegen und an Kotplätzen beziehungsweise Eingängen zu Rattenbauten ausgelegt. Bei einer Bekämpfung im Freien dürfen nur Köderboxen verwendet werden. Offene Auslegung von Ködern ist gesetzlich verboten, um Mensch und Tier nicht zu gefährden. Solange sie etwas Essbares finden, kehren Ratten immer wieder an die Köderstellen zurück. Die Köder müssen ständig kontrolliert und so lange ergänzt werden, bis nichts mehr gefressen wird.
Rattenköder gibt es im Fachhandel in Streu- und Flockenform oder als Granulat. In Kanalschächten kommen meist Köderblöcke zum Einsatz, da sie feuchtigkeitsabweisend sind. Beachten Sie unbedingt Gebrauchsanweisung und Warnungen auf den Verpackungen. Küchenabfälle gehören nicht auf, sondern in den Kompost. Am besten entscheiden Sie sich für einen geschlossenen Komposter. Verschließen Sie während der Bekämpfung alle Öffnungen und potenziellen Schlupflöcher - etwa Abwasserschächte und Leitungen, um den Ratten das Eindringen in Ihr Gebäude zu erschweren. Rattenbefall ist meldepflichtig!Rattenbekämpfung duldet keinen Aufschub. Deshalb ist das Auftreten der Nager unverzüglich dem Ordnungsamt der Gemeinde Fuldatal anzuzeigen. Alle Haus- und Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Berechtigten sind verpflichtet, die zur Rattenbekämpfung erforderlichen Maßnahmen zu dulden. Für Hinweise ist das Bekämpfungsunternehmen dankbar. Achten Sie daher - soweit möglich - auf Rattenlöcher in Pflanzungen und Pflanzbeeten und geben Sie Hinweise auf befallene Abwasserschächte und Kanäle.
Ein Rattenbefall auf Privatgrundstücken muss von dem/der jeweiligen Eigentümer/in durch Beauftragen einer Fachfirma bekämpft werden.
Wir bitten Sie um Ihre Mithilfe:
Keine Speisereste in die Kanalisation!
Denn die Rattenbekämpfung verursacht nicht nur hohe Kosten, die Ihre Abwassergebühren erhöhen, sondern die benutzten Gifte gelangen trotz aller Sorgfalt in der Anwendung auch in die Umwelt, in die Gewässer und über die Nahrungskette zu den Wildtieren. Rattenbefall vermeiden!
Köder können helfen, Ratten zu bekämpfen. Wenn aber Abwasserkanal, Kompost oder Müll einen reich gedeckten Tisch bieten, gibt es für die Ratten keinen Grund, die ausgelegten Giftköder zu fressen. Vom Menschen geschaffene Nahrungsquellen zu vermeiden, bildet somit die Grundlage, auf deren Basis eine Rattenbekämpfung erst möglich wird. Wer aber Speisereste in Ausguss, Rinnstein oder Toilette entsorgt, schafft den Ratten ideale Lebensbedingungen im Abwasserkanal.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Was kann in die Toilette

Durch Verstopfungen oder lahmgelegte Pumpwerke entstehen jedes Jahr große Schäden an unseren Abwassersystemen. Ein großes Problem sind hier zum Beispiel Feucht- oder Toilettentücher, die immer öfter Verstopfungen und Pumpenausfälle verursachen. Feuchttücher sind besonders reißfest und zersetzen sich im Wasser nicht – eine spezifische, bewusst hergestellte Eigenschaft. Wenn sie den Weg bis zur Kläranlage geschafft haben, müssen sie dort mit Rechen oder Sieben aufwendig aus dem Abwasser entfernt, gesammelt und in der Regel anschließend verbrannt werden. Die Kosten hierfür tragen wir alle – über die Abwassergebühren. Das Umweltbundesamt empfiehlt eine deutliche Kennzeichnung dieser Tücher, damit sie nicht mehr über die Toilette entsorgt werden. Auch andere feste Abfälle wie Tampons, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Zigarettenkippen, Kondome oder Verbände, müssen in der Kläranlage zeit- und kostenaufwändig aussortiert werden. Feuchttücher und andere feste Abfälle gehören in den Verpackungsmüll oder in den Hausmüll. Küchenabfälle oder Essensreste haben im Abwasser nichts zu suchen – sie locken Ratten an. Auch Öle und Fette, zum Beispiel vom letzten Fondue-Essen, sollten nicht über die Toilette entsorgt werden, denn sie verschmutzen die Abwasseranlagen und die Reinigung ist besonders mühselig, aufwändig und damit teuer. Küchenabfälle und Essenreste gehören in den Bio- oder Hausmüll. Es ist mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) grundsätzlich verboten, Abfälle über das Abwasser, also zum Beispiel über die Toilette oder den Ausguss, zu entsorgen. Außerdem ist es nicht sinnvoll, feste Abfälle mit entsprechendem Aufwand an Energie und Trinkwasser ins Abwassersystem einzuleiten, um sie anschließend mit erhöhtem Aufwand in der Kläranlage wieder abzutrennen. Medikamente oder Drogen können auch in modernen Kläranlagen derzeit nur zum Teil oder gar nicht entfernt werden. Was viele nicht wissen: Arzneimittelwirkstoffe werden nach der Einnahme wieder ausgeschieden – oft in unveränderter Form. Unsachgemäß über den Ausguss oder die Toilette entsorgte Medikamente gelangen also zusätzlich in das Abwasser und können so zur Belastung für die Umwelt werden. Das in der Kläranlage gereinigte Wasser kann noch Medikamentenreste enthalten, die mit dem Kläranlagenablauf in die Gewässer gelangen. So konnten in Seen oder Flüssen beispielsweise etwa 150 Wirkstoffe nachgewiesen werden, wenn auch meist in niedriger Konzentration, zum Beispiel Schmerzmittel, Antibiotika und Hormone. Auch im Grundwasser konnten rund 40 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen werden, darunter Schmerzmittel, Röntgenkontrastmittel und Lipidsenker (Arzneimittel, die die Blutfette senken). Einige dieser Substanzen schaden der Umwelt: Zum Beispiel wurde unterhalb von Kläranlagenabläufen eine Verweiblichung von männlichen Fischen beobachtet, die in Kontakt mit hormonell wirksamen Arzneistoffen gekommen waren. Die Funktionsfähigkeit und Steuerung der Hormonsysteme der Organismen in den Ökosystemen kann gefährdet und
gestört werden. Alte Medikamente können über den Hausmüll entsorgt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt jedoch, unverbrauchte Arzneimittel über Apotheken und Schadstoffsammelstellen zu entsorgen, um sicherzustellen, dass die Medikamente verbrannt und somit vollständig zerstört werden. Außerdem wird so verhindert, dass Kinder an die Medikamente gelangen und diese versehentlich verschlucken. Farb- und Lackreste sowie Lösungsmittel sollten ebenso wenig im WC entsorgt werden. Sie können die Bausubstanz und Technik öffentlicher Abwasseranlagen angreifen. Da sie häufig Substanzen enthalten, die für die Mikroorganismen in den Becken giftig sind, gefährden sie außerdem den biologischen Abbau in den Belebtschlammbecken. Ohne diese Mikroorganismen können in Belebtschlammbecken biologisch zersetzbare Substanzen nicht mehr aus dem Abwasser entfernt werden, so dass diese Verschmutzungen letztlich wieder in unser Trinkwasser gelangen könnten. Hinweise zur korrekten Entsorgung von eingetrockneten Farben und Lacken und leeren Gebinden finden sich jeweils auf deren Verpackungen. Flüssige Farbund Lackreste und auch Lösungsmittel selbst müssen über Schadstoff-Sammelstellen entsorgt werden. Umweltbewusste Baumärkte nehmen die Reste teilweise aber auch wieder direkt zurück. Informieren Sie sich direkt beim Kauf über Möglichkeiten zur Rücknahme. Nicht nur die Reparatur von verstopften Rohren und lahmgelegten Pumpen kosten die Abwasserentsorger Millionen. Auch um das Wasser von den zahllosen Abfällen zu reinigen, die dort nicht hingehören, wird seitens der Kläranlagen ein hoher Aufwand betrieben. Und nicht zuletzt kostet auch das Herausfiltern von flüssigen Schadstoffen wie Medikamenten, Farben oder Chemikalien – soweit überhaupt möglich – viel Geld. Diese Kosten zahlen wir alle: über die Abwassergebühren. Gleichzeitig gibt es in Deutschland für Abfälle gute Verwertungs- und Entsorgungswege, die wir auch nutzen sollten. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.

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