Bundesstraße 3 im Ortsteil Wilhelmshausen – Lärmschutz in der Nacht

|   Pressemitteilung

Für die Ortsdurchfahrt in Fuldatal-Wilhelmshausen wurde durch die zuständige
Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis Kassel für die Nachtzeiten eine Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit angeordnet.


Durch Hessen Mobil wurde diese Anordnung nun umgesetzt und die notwendigen
Verkehrszeichen wurden in Abstimmung mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung der
Gemeinde Fuldatal entlang der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 3 montiert.


Ab sofort gilt für den nächtlichen Lärmschutz der Anlieger an der „Mündener Straße“ in
Wilhelmshausen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Tempo 30 km/h als zulässige
Höchstgeschwindigkeit.


Dieser konkreten Anordnung liegt die Maßnahmenplanung für den Lärmaktionsplan des
Regierungsbezirks Kassel zugrunde. In der 3. Runde der Lärmaktionsplanung wurden bereits in
2019 Berechnungen der Lärmbelastung durch Hessen Mobil für die Ortsteile Wahnhausen und
Wilhelmshausen durchgeführt. Nach intensiver Prüfung und Abstimmung zwischen den Behörden
hatte letztlich der Straßenbau für den Bereich der B 3 im Ortsteil Wilhelmshausen noch für eine
Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahme gesorgt.


Die gesetzliche Grundlage für Lärmschutzmaßnahme für den Verkehr bilden das
Bundesimmissionsschutzgesetz und die dazu erlassene 16. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung). Als technisches Regelwerk gilt
ergänzend die Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinie-StV).


Aufgrund der errechneten Überschreitungen der Richtwerte nach der Lärmschutzrichtlinie-StV für
beide Ortsteile wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nachts für die
Ortsdurchfahrten beider Ortsteile geprüft und von der Gemeinde Fuldatal auch befürwortet.
Für den Ortsteil Wilhelmshausen hatten die Berechnungen ergeben, dass entlang der gesamten
„Mündener Straße“ in den Nachtzeiten die Grenzwerte überschritten werden.

Für den Ortsteil Wahnhausen weisen die Berechnungsergebnisse entlang der Ortsdurchfahrt der B
3, der „Wilhelmshäuser Straße“, für zwei anliegende Grundstücke eine Überschreitung der
Grenzwerte zur Nachtzeit aus. Trotz der Befürwortung durch die Gemeinde Fuldatal wurde hier
vom Landkreis Kassel keine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zum Zwecke
des Lärmschutzes angeordnet.

Alle Verkehrsteilnehmer werden im Sinne des nächtlichen Lärmschutzes und damit im Interesse
der Anlieger an der B 3 gebeten, die nun geltende Geschwindigkeitsreduzierung einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Sicherheit und Ordnung

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