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Durchfahrt für die Fahrzeuge im Winterdienst frei halten

|   Pressemitteilung
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind grundsätzlich zum Winterdienst an allen öffentlichen Flächen verpflichtet, die an das Grundstück angrenzen. Dies gilt innerhalb geschlossener Ortslagen auch für unbebaute Grundstücke. Zu den Pflichten gehören die Schneeräumung und die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen und Fußwegen. Dabei ist zu beachten, dass als Gehweg nicht nur ein Bürgersteig mit Hochbord gilt. Auch niveaugleich ausgebaute Flächen oder durch farbliche Markierung von der Fahrbahn abgetrennte Flächen gelten als Gehweg. Der Winterdienst auf den Fahrbahnen erfolgt durch die Gemeinde Fuldatal. Hierzu werden verschieden Fahrzeugtypen eingesetzt, mit denen bei Einsätzen ab 4 Uhr morgens alle Ortsteile angefahren werden. Dabei kam es auch in dieser Saison bereits mehrfach durch parkende Fahrzeuge gerade in den engen Straßen von Wohngebieten schon zu Problemen bei der Durchfahrt. Um den Fahrern unserer Räumfahrzeuge die Arbeit zu erleichtern, bitten wir alle Bürger*innen, in der Winterzeit die Straßen möglichst frei zu halten. Nutzen Sie nach Möglichkeit Ihre Grundstücke zum Parken und bringen Sie Müllbehälter möglichst umgehend nach der Abfuhr wieder auf das eigene Grundstück. Damit helfen Sie, einen sicheren und zügigen Winterdienst durchführen zu können. Denken Sie bitte daran, dass ein Räumfahrzeug mindestens 3,05 m Durchfahrtsbreite benötigt. Weitere Informationen zum Winterdienst und der Straßenreinigung im Allgemeinen finden Sie im Internet auf www.fuldatal.de unter dem Stichwort Ortsrecht/ Satzung über die  Straßenreinigung. Für Fragen zu den bestehenden Regelungen steht Ihnen die Gemeinde Fuldatal, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, unter der Rufnummer 0561/9818 - 1302 oder per Mail unter ordnungsamt(at)fuldatal.de zur Verfügung.
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