Was wurde geändert?
Die Grundsteuer wird neu geregelt und für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sind neue…
Als gemeinsamen Erfolg hat Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir die Vier-Sterne-Zertifizierung des…
Ein Überblick über die wichtigsten Corona-Regeln (Stand: 29.04.2022):
Mit dem Wegfall einer Vielzahl angeordneter Infektionsschutzmaßnahmen im Alltag kommt dem eigenverantwortlichen Handeln jeder einzelnen Person noch einmal eine größere Bedeutung zu.
Es besteht keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Auch in Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen gilt keine gesetzliche Maskenplicht. Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen können unabhängig davon auf Grundlage der anzustellenden Gefährdungsbeurteilung eine Maskenpflicht vorsehen.
Diese Masken sind zulässig: OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Maskenpflicht finden Sie hier.
Wegfall der Testungen an Schulen ab 1. Mai 2022: Ab dem 1. Mai 2022 wird die Testpflicht in den hessischen Schulen aufgehoben. Stattdessen werden allen Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Antigen-Selbsttests für zu Hause von der Schule.
Bürgertestungen: Weiterhin haben alle Menschen Anspruch auf kostenlose Corona-Tests. Die Teststellen für diese Bürgertestungen finden Sie hier.
Neue Quarantäneregeln ab 29. April 2022:
Nach den neuen Regeln beträgt die Zeit der Quarantäne für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, nur noch fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.
Neu ist außerdem, dass auch ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen nicht mehr in Quarantäne müssen. Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen von Infizierten wird empfohlen, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.
Infiziertes medizinisches Personal darf künftig seine Tätigkeit frühestens am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wieder aufnehmen. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt vorliegen.
Die ab dem 29. April 2022 geltenden Vorschriften zur Absonderung (inkl. ihrer Beendigung) gelten auch für bereits bestehende Absonderungen.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu Isolation und Quarantäne finden Sie hier.
Maßnahmen in der Schule ab 1. Mai 2022:
Ab dem 1. Mai 2022 wird die Testpflicht in den hessischen Schulen aufgehoben. Stattdessen werden allen Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Antigen-Selbsttests für zu Hause von der Schule.
Gleichzeitig entfällt ab dem 1. Mai auch die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abzumelden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen. Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht befreit werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts bei einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Das gilt beispielsweise bei einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder einer diagnostizierten Immunschwäche.
Zudem tritt ein neuer Hygieneplan in Kraft, nach welchem Sonderregelungen für den Pausen- oder Ganztagsbetrieb wegfallen. Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik wie auch schulübergreifende Sportwettbewerbe können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
Weitere Informationen:
Alle weiteren aktuellen Informationen und Regelungen zum Umgang mit Corona an Schulen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums.
Die Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz zu schützen. Alle Informationen zu den Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Reisende finden Sie in einem „FAQ für Reisende“ auf den Seiten der Bundesregierung.
Gemeindeverwaltung Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009
info(at)fuldatal.de
Öffnungszeiten Rathaus:
! Es gilt Maskenpflicht !
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr, 15.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Bücherei ist ab dem 02. Mai 2022 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag | 13.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 15.00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 13.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Die Öffnungszeiten der Verwaltung bleiben unverändert gültig. Wir empfehlen aber vor dem Besuch des Rathauses einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten möglichst zu vermeiden.
Diese Regelung gilt außerdem für die Gemeindebücherei, das Ortsgericht, das Schiedsamt und den Nachbarschaftsverein!
Wir bitten um Verständnis.
Die zentrale Anlaufstelle für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die im Landkreis Kassel wohnen, ist in der Albert‐Einstein‐Straße 6 in 34277 Fuldabrück. Zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr kann man sich hier Montag – Freitag registrieren lassen, um danach finanzielle und organisatorische Unterstützung zu erhalten. Die Anlaufstelle ist für eine kurzfristige Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen rund um die Uhr besetzt. Wir bitten um Verständnis, dass der Fachdienst Flüchtlingshilfe zur Zeit nicht alle telefonischen Anfragen beantworten kann.
Weiter Informationen über Hilfsangebote gibt es unter www.landkreiskasselhilft.de und beim Bürgertelefon unter 0561/1003−1177 (Mo. – Fr. zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr).
Центральний контактний пункт для біженців від війни з України, які проживають в районі Кассель, знаходиться за адресою Albert‐Einstein‐Str. 6, 34277 Fuldabrück. З понеділка по п’ятницю з 9:00 до 13:00 можна зареєструватися та отримати фінансову та організаційну підтримку. Контактний пункт укомплектований цілодобово для короткострокового розміщення біженців з війни. Додаткова інформація та пропозиції допомоги на www.landkreiskasselhilft.de або за телефоном +49561−1003 1177