Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2024 zum Schutz gegen die Geflügelpest
(Aufstallungspflicht, Verbot der Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Vögel gehandelt oder ausgestellt werden, Verbot des Verbringens von Vögeln zu Veranstaltungen)