Amtliche Bekanntmachung

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auf dem Hasenstock“, Ortsteil Ihringshausen 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 07. Februar 2024 den Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes  zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auf dem Hasenstock", Ortsteil Ihringshausen gefasst. Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 29. Februar 2024 bis einschließlich 02. April  2024 stattgefunden. Die Prüfung der eingegangenen Anregungen ergab Änderungen des Bebauungsplanentwurfes. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist eine erneute Offenlegung erforderlich.  Wesentlicher Grund der erneuten Offenlage ist neben der Ergänzung zum Trinkwasserschutzge biet und zum Umgang mit Altlasten, Bodenverunreinigungen und Bodenschutz, die Ergänzung der

textlichen Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes zu Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärmschutz) auf der Grundlage eines zwischenzeitlich er- stellten Schallgutachtens, welches Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist. Anlass der Planung  ist weiterhin die Umwandlung der Art der baulichen Nutzung des in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auf dem Hasenstock“ festgesetzten Sondergebietes (SO) Nahversorgung in ein Sondergebiet (SO) Alteneinrichtung u. a. mit seniorengerechten Wohnungen. Die Konzeption der  städtebaulichen Ordnung und Entwicklung in ihrem grundsätzlichen Charakter bleibt mit der Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes unangetastet, insofern werden die Grundzüge der Planung durch die Änderungen nicht berührt.  

Die geänderten Bestandteile des Entwurfs sind in den Unterlagen entsprechend kenntlich gemacht. 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes 

Der Geltungsbereich liegt im nördlichen Teil der Gemeinde Fuldatal im Ortsteil Ihringshausen und hat eine Größe von ca. 0,52 ha. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Straße „Auf dem Hasenstock“ im Norden und der „Veckerhagener Straße“ im Süd-Westen. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 283.  

Bebauungplan Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auf dem Hasenstock“, OT Ihringshausen
Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auf dem Hasenstock“, OT Ihringshausen


Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fuldatal

Am Rathaus 9

34233 Fuldatal

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Zimmer 212, während der allgemeinen Dienststunden: 

Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 15:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 15:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 15:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Außerdem wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auf dem Hasenstock“, 2. Änderung im  Internet veröffentlicht.  

Stellungnahmen können in der Zeit der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift im

Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fuldatal

Am Rathaus 9

34233 Fuldatal

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Zimmer 212,

abgegeben werden oder auch per  E-Mail an die Adresse

gerichtet werden – jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen. 

Die Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch gesonderte schriftliche Beteiligung. 

Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogenen Inhalte: 

Eine Umweltprüfung gem. § 2 Absatz 4 BauGB wurde durchgeführt. Nach dem bisherigen Verfahrensstand liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:  

  • Entwurf der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auf dem Hasenstock“, Ortsteil Ihringshausen (25. April 2024): Grundlegende Erläuterungen zu Anlass und Zielen so- wie zu den Inhalten des Bebauungsplanes, einschließlich der umweltrelevanten Themenfelder  örtliche Verhältnisse, Erschließung, Boden, Altstandorte, Immissionen, Artenschutz sowie  Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Minderung, Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf den Landschafts- und Naturhaushalt. 
  • Entwurf des Umweltberichts zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auf dem Hasenstock“, Ortsteil Ihringshausen (25. April 2024): Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung in  der Planung; Bestandsbeschreibung der Schutzgüter Fläche, Boden, Oberflächenwasser/Grundwasser, Klima/Luft, Bevölkerung/menschliche Gesundheit, Arten/Biotope, Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter, Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei  Durchführung bzw. Nicht-Durchführung der Planung, festzusetzende Vermeidungsmaßnahmen; festzusetzende Ausgleichsmaßnahmen, zusammenfassende allgemeinverständliche Beschreibung der Umweltauswirkungen. 
  • Faunistische Potenzialanalyse, Fuldatal-Ihringshausen, 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Auf dem Hasenstock“, EGL - Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH, Stand: 22.  Juni 2023,  
  • Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Auf dem Hasen-
    stock" Gemeinde Fuldatal, Gemarkung Ihringshausen, BERICHT NR.: 24-3187, DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Schalltechnisches Büro, Stand: 21. April 2024. 
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch: Geringe Belastung im Bestand durch Lärmimmissionen ausgelöst durch die Veckerhagener Straße. Festsetzung von Maßnahmen zum passiven  Schallschutz. Durch die vorliegende Planung sind keine erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigungen der Parameter Bevölkerung, Wohnen und Erholung zu erwarten. 
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen: Die Untersuchungen zur Flora und Fauna im Plangebiet haben ergeben, dass keine planungsrelevanten Arten oder Habitate im Untersuchungsraum vorkommen. Aufgrund dieser Ergebnisse sowie aufgrund der Tatsache, dass das  Gebiet nur wenige relevante, vegetative Strukturen aufweist, kann eine Beeinträchtigung aus- geschlossen werden. 
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Boden: Das Plangebiet befindet sich in einem Bereich aus  (Tschernosem-) Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden. Aufgrund der geplanten baulichen Vorhaben ist mit einer Verschlechterung des Bodens zu rechnen. Da die vorliegende  Planung zu einer Teil-Versiegelung des Plangebietes führt, trifft der Bebauungsplan zur Minimierung der Auswirkungen geeignete Festsetzungen. 
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser: Der geplante Versiegelungsgrad wird im Vergleich zum bisherigen Versiegelungsgrad (Wiesenfläche mit Feldgehölz) höher ausfallen. Mit Hilfe der festgesetzten Maßnahmen, die es zum Ziel haben, den Direktabfluss zu reduzieren, lässt sich  eine wirksame Minimierung der Auswirkungen des Eingriffs erwirken. 
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima: Hinsichtlich des Lokalklimas sowie des Landschaftsbildes sind durch die vorliegende Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. 
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft: Da es sich bei dem Plangebiet um einen Bereich ohne oder mit nur wenigen landschaftsprägenden Elementen handelt und sich die Bebauung  an die topographischen Gegebenheiten und dem abfallenden Höhenmodell anpasst, wird sich  das neue Landschaftsbild des Gebietes voraussichtlich in das dahinter liegende Wohngebiet  eingliedern. Dadurch sind insgesamt nur geringe Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten. 
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Da keine schützenswerten Strukturen vorhanden sind, können mögliche Auswirkungen auf dieses Schutzgut im Rahmen des Vorhabens ausgeschlossen werden. 

Es liegen folgende umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vor, die mit öffentlich ausliegen: 

  • Stellungnahme/n des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen zu Bodendenkmälern, 
  • Stellungnahme/n des Hessischen Kreisbauernverband zur Nachverdichtung und Ausgleich, 
  • Stellungnahme/n des Landkreis Kassel FB 63 – Bauen und Umwelt – Wasser- und Bodenschutz zu Entwässerung, Schutzgebietsausweisung und Bodenschutz, 
  • Stellungnahme/n des Landkreis Kassel FB 63 – Bauen und Umwelt – Naturschutzbehörde zu Artenschutz, PV-Anlagen und Dachbegrünung, 
  • Stellungnahme/n des Landkreis Kassel FB 38 – Brandschutz zu Anforderungen an den Brandschutz, 
  • Stellungnahme/n des Landkreis Kassel FB 206 – Eigenbetrieb Abfallentsorgung zur Abfallentsorgung, 
  • Stellungnahme/n des Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Kommunales Abwasser, Gewässergüte, Industrielles Abwasser und Wassergefährte Stoffe, 
  • Stellungnahme/n des Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz zu Altlasten und Bodenschutz, 
  • Stellungnahme/n des Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz, 
  • Stellungnahme/n des Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Forsten und Jagd, 
  • Stellungnahme/n des HessenForst, Forstamt Wolfhagen zu den Belangen als Untere Forstbehörde, 
  • Stellungnahme/n des Zweckverband Raum Kassel zur Flächennutzungsplanänderung, Fassadengestaltung, Solarenergie und Dachbegrünung, Werbeanlagen und Versickerung von Niederschlagswasser, 
  • Stellungnahme/n Hessen Mobil zu Zufahrten und schädlichen Immissionen, 
  • Stellungnahme/n der Öffentlichkeit (anonymisiert) zu den Themen Lärmbelastungen, Lage des Gebietes, Auswirkungen der Planung, Verkehrsbelastung und Art der planungsrechtlichen Festsetzung


Fuldatal, 08. Mai 2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal 

gez. Schreiber Bürgermeister