Die Gemeinde Fuldatal weist darauf hin, dass in der Bürgerzeitung Fuldatal Aktuell in der Ausgabe vom 06. Juni 2024 die
- Bauleitplanung der Gemeinde Fuldatal
Erste vereinfachte Änderung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet Ihringshausen-West“, Geltungsbereich A, Gemarkung Ihringshausen
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
bekannt gemacht wurde (rechtsverbindliche öffentliche Bekanntmachung gem. § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Fuldatal).
Diese Bekanntmachung wird nachrichtlich (unverbindlich und ohne Gewähr) nachstehend bekanntgegeben:
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