Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Raum Kassel Änderungsbezeichnung: ZRK 58a „SO Altenwohnen Hasenstock“ Änderungsbereich: Gemeinde Fuldatal - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) -

Aufstellung/Entwurf

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Raum Kassel hat in ihrer Sitzung am 19.06.2023 die Aufstellung, den Entwurf sowie die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung ZRK 58a „SO Altenwohnen Hasenstock“ mit Umweltbericht beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung:

Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung für den Bau einer Alteneinrichtung. Die bislang für die Fläche verfolgte Einzelhandelsnutzung soll aufgrund schwieriger Vermarktungsbedingungen nicht weiterverfolgt werden.

Der Änderungsbereich ist im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Nahversorgung“ dargestellt und soll zukünftig als „Sondergebiet Alteneinrichtung“ dargestellt werden. Der Bereich umfasst eine Fläche von etwa 0,5 ha.

Die Gemeinde Fuldatal stellt im Parallelverfahren die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Auf dem Hasenstock“, auf.

Umweltbericht

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-  Landschaftsplan des Zweckverbandes Raum Kassel, 2007, und aktualisierte Erhebungen
(Daten zu Flora, Fauna, Boden, Wasser und Grundwasserschutz, Klima, Landschaftsbild; Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern)

  • Klimagutachten des Zweckverbandes Raum Kassel, 1999, 2009 und 2019
  • Daten zu naturschutzrechtlich geschützten Flächen aus dem Naturschutzregister Hessen (NATUREG) und zu Bodenbelastungen aus dem Altflächen-Informations-System Hessen (ALTIS)
  • Faunistische Potenzialanalyse, Fuldatal-Ihringshausen, 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Auf dem Hasenstock“ EGL, Juni 2023
  • Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie sonstiger Einwender gem. §§ 3 (1) / 4 (1) BauGB:

Uniper Kraftwerke GmbH: Änderungsbereich liegt innerhalb eines Bergbaufeldes

Kreisbauernverband Kassel e.V.: Nutzung von Photovoltaik, Verlust Landwirtschaftlicher Flächen durch Kompensationsmaßnahmen

Regierungspräsidium Kassel: Hinweise zur Altlastenerhebung, zu Boden- und Grundwasserschutz, zur Nutzung von Erdwärmesonden, zum Braunkohlebergwerkfeld

Private: Standortkritik wegen Topografie und Verkehrslage sowie wegen Verlust von Baumbestand und Versickerungsfunktion des Bodens


Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und § 15 der Satzung des Zweckverbandes Raum Kassel wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, den Planentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 02.04.2024 und die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu erörtern und sich dazu zu äußern.

Die Planunterlagen stehen in der Zeit vom 17.07.2024 bis 19.08.2024 im Internet unter der Adresse www.zrk-kassel.de unter „Aktuelles – FNP-Änderungen im Verfahren“ oder über das Internetportal Bauleitplanung Hessen (bauleitplanung.hessen.de) bereit.

Die Unterlagen können außerdem in der Verbandsbehörde des Zweckverbandes Raum Kassel, 34117 Kassel, Ständeplatz 17, 3. Stock, nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0561/10970-0 von jedermann eingesehen werden.

Neben der Auslegung in der Verbandsbehörde wird die Plandarstellung auch in den Räumen der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, Telefon: 0561/9818-0 zu den öffentlichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Stellungnahmen sind während der Auslegungsfrist elektronisch an info@zrk-kassel.de zu übermitteln. Alternativ können sie postalisch an die Geschäftsstelle versendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 (3) BauGB ist eine Vereinigung in Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Kassel, 03.07.2024                                                           ZWECKVERBAND RAUM KASSEL

                                                                                            Dirk Stochla

                                                                                            Verbandsdirektor