Amtliche Bekanntmachung

Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Fuldatal

Amtliche Bekanntmachung

der Gemeinde Fuldatal

 

Neuwahl einer

 stellvertretenden Schiedsperson

für den Schiedsamtsbezirk Fuldatal

 

Für den Schiedsamtsbezirk Fuldatal ist die ehrenamtlich verwaltete Stelle einer stellvertretenden Schiedsperson ab dem 10.12.2024 neu zu besetzen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger von Fuldatal werden gemäß § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) aufgerufen, sich für die Wahl der Schiedsperson oder der stellvertretenden Schiedsperson zu bewerben.

Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter*innen (§ 4 Abs. 1 HSchG).

Gemäß § 3 HSchAG sind an die zu wählenden Schiedspersonen folgende Voraussetzungen geknüpft:

(1)       Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das          
            Amt geeignet sein.

(2)       Das Amt kann nicht bekleiden,

            1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

            2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

            3. wer als Rechtsanwältin oder als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder                          Notar bestellt ist;

            4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

            5. wer die rechtsprechende Gewalt (§1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt                    der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder                              im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

(3)       In das Amt soll nicht berufen werden, wer

            1. bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das                                 fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;

            2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

            3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in                              der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Bestätigung und Vereidigung der in das Schiedsamt gewählten Schiedspersonen erfolgt durch den Vorstand des Amtsgerichtes.

Interessierte Personen werden gebeten, ihr Interesse bis zum 11. November 2024 bei der Gemeinde Fuldatal, Fachbereich 3 – Sicherheit und Ordnung, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, schriftlich oder per Mail unter ordnungsamt@fuldatal.de mitzuteilen.

Für Nachfragen stehen wir Ihnen gerne unter 0561 9818 1300 zur Verfügung.

Fuldatal, den 25.10.2024                                                                                                                   

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Fuldatal

gez. Schreiber, Bürgermeister

Ansprechpartner

Keine Abteilungen gefunden.
Keine Mitarbeitende gefunden.