Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1 Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung am 04.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

40.160.647,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

39.943.445,20 EUR

mit einem Saldo von

217.201,80 EUR 

im außerordentlichen Ergebnis 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.000,00 EUR 

Außerordentliche Aufwendungen

1.000,00 EUR 

mit einem Saldo von

0,00 EUR 

ausgeglichen/mit einem Überschuss (+)/Fehlbedarf (-) von

217.201,80 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.338.059,80 EUR 

 und dem Gesamtbetrag der 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.533.850,00 EUR 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.028.443,00 EUR 

mit einem Saldo von

-5.494.593,00 EUR 

   

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

6.131.450,00 EUR 

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.973.850,00 EUR 

mit einem Saldo von

2.157.600,00 EUR 

ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von

1.066,80 EUR

festgesetzt.

§2 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.131.450,00 EUR (davon Umschuldung  655.000,00 EUR) festgesetzt. 

§3 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.705.000,00 EUR festgesetzt.

§4 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000,00 EUR festgesetzt.

§5 

Die Hebesätze werden durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzsatzung – festgelegt. Ihre Höhe wird in der Haushaltssatzung nur nachrichtlich wieder- gegeben: 

1 Grundsteuer 
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf397 %
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf590 %
2 Gewerbesteuer auf490 %

§6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 04.12.2024 beschlossene Stellenplan.

 

Fuldatal, den 04.12.2024

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Fuldatal

gez.

Schreiber, Bürgermeister

 

2 Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Haushalt 2025

 

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.01.2025 bis 14.01.2025 im Rathaus, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, Zimmer 303, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 15:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 15:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 15:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen

 

Fuldatal, den 18.12.2024Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fuldatal

 

gez.

Schreiber, Bürgermeister


 

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