Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1 Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung am 04.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 40.160.647,00 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 39.943.445,20 EUR |
mit einem Saldo von | 217.201,80 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.000,00 EUR |
Außerordentliche Aufwendungen | 1.000,00 EUR |
mit einem Saldo von | 0,00 EUR |
ausgeglichen/mit einem Überschuss (+)/Fehlbedarf (-) von | 217.201,80 EUR |
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.338.059,80 EUR |
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.533.850,00 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 10.028.443,00 EUR |
mit einem Saldo von | -5.494.593,00 EUR |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.131.450,00 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.973.850,00 EUR |
mit einem Saldo von | 2.157.600,00 EUR |
ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von | 1.066,80 EUR |
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.131.450,00 EUR (davon Umschuldung 655.000,00 EUR) festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.705.000,00 EUR festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000,00 EUR festgesetzt.
§5
Die Hebesätze werden durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzsatzung – festgelegt. Ihre Höhe wird in der Haushaltssatzung nur nachrichtlich wieder- gegeben:
1 Grundsteuer | |
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 397 % |
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 590 % |
2 Gewerbesteuer auf | 490 % |
§6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 04.12.2024 beschlossene Stellenplan.
Fuldatal, den 04.12.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fuldatal
gez.
Schreiber, Bürgermeister
2 Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.01.2025 bis 14.01.2025 im Rathaus, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, Zimmer 303, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 15:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 15:00 Uhr
Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen
Fuldatal, den 18.12.2024 | Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal |
gez.
Schreiber, Bürgermeister