Wahlen

Wahl des Bürgermeisters 2024

Am Sonntag den 08. September 2024 wird in Fuldatal die Wahl des Bürgermeisters stattfinden.

 

Wer ist wahlberechtigt (Aktives Wahlrecht)?

  1. Für die Wahl des Bürgermeisters ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
    • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
    • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
    • seit mindestens sechs Wochen im Landkreis seinen Wohnsitz hat.

Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

 

Nicht wahlberechtigt (Ausschluss vom Wahlrecht) ist, wer

  • infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

 

Alle Wahlbenachrichtigungen werden rechtzeitig vor der Wahl ab dem 29.07.2024 von der Deutschen Post an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zugestellt.

 

Falls sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne im Rathaus der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, telefonisch unter 0561/98 18- 1302 oder per E-Mail an wahlen@fuldatal.de kontaktieren.

 

Ihr Wahlamt der Gemeinde Fuldatal

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