Wasserversorgung

Wichtige Informationen zum Wechsel der Wasserzähler

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu und der Wechsel aller Fuldataler Wasserzähler ist in vollem Gange.

In diesem Zusammenhang treten immer wieder einige Fragen auf, wie z.B.:

  • “Müssen die Zählerstände der alten Zähler an die Gemeinde gemeldet werden oder übernimmt dies die Wechselfirma?“.
  • “Wir haben auch einen Gartenwasserzähler, wird dieser auch getauscht?“

In der zurzeit laufenden Wechselmaßnahme werden zunächst alle gemeindlichen Hauptwasserzähler gewechselt. Hierbei werden die Ausbauzählerstände beim Wechsel automatisch an die Gemeinde gemeldet.

Die Gartenwasserzähler sind sogenannte „private Messeinrichtungen“. Diese wurden von Ihnen privat beschafft und einbaut.

Ab dem kommenden Jahr sehen die Wasserversorgungssatzung sowie die Entwässerungssatzung der Gemeinde Fuldatal keine privaten Messeinrichtungen mehr vor. Sollten Sie weiterhin an dem Betrieb eines Gartenwasserzählers interessiert sein, können Sie diesen bei der Gemeinde neu beantragen. Ihnen wird dann ihr bisheriger privater Zähler gegen einen gemeindlichen Funkzähler gewechselt. Dies gilt erst ab dem Jahr 2025. Für das aktuelle Jahr können Anträge auf Abwassererlass (Mitteilung der Zählerstände) wie gehabt, bis spätestens einen Monat nach Erhalt des Gebührenbescheides gestellt werden.

Die Zählerwechsel sind im vollen Gange. Leider konnte die Maßnahme aber nicht so zeitig gestartet werden wie ursprünglich geplant. Dies hat zur Folge, dass zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen ist, dass die letzten Zählerwechsel erst im Januar stattfinden werden.

Dadurch werden der Gemeinde zum Jahresende nicht alle Daten vorliegen, um die nötige Wasserabrechnung durchzuführen. Dies kann erst nach Beendigung aller Zählerwechsel erfolgen.

Zeitgleich ist die Gemeinde gezwungen, bedingt durch die Grundsteuerreform, die Jahresbescheide mit Beginn des neuen Jahres zu versenden.

Was bedeutet das für Sie als Eigentümer?

Es werden Ihre bisherigen Vorausleistungen als Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet. Das bedeutet Ihre Vorauszahlungen für das Jahr 2025 sind in der gleichen Höhe wie im Jahr 2024. In den allermeisten Fällen wird dies sehr nah an Ihrem tatsächlichen Verbrauch liegen.

Sollte es deutliche Abweichungen zwischen ihren Vorausleistungen und Ihrem tatsächlichen Verbrauch geben, steht es Ihnen selbstverständlich frei, gegen den Bescheid Widerspruch zu erheben.

Im Laufe des Jahres 2025, wenn alle Daten für eine korrekte Abrechnung vorliegen, werden diese selbstverständlich eingearbeitet, sodass ihr reeller Verbrauch auch abgerechnet wird.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, Ihre Zählerstände zum Jahresende abzulesen und zu notieren.

Wir möchten uns an dieser Stelle bereits für die entstehenden Unannehmlichkeiten durch die verzögerte Abrechnung entschuldigen und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit.

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