Am Sonntag den 23. Februar 2025 wird die Wahl des 21. Deutschen Bundestages stattfinden wird.
Wer ist wahlberechtigt (Aktives Wahlrecht)?
- Für die Bundestagswahl ist jeder wahlberechtigt, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener/Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte/Ehegattin oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches Aufnahme gefunden hat
- Das 18. Lebensjahr vollendet hat
- Seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet – d. h. in der Bundesrepublik Deutschland – eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
- Sonderregelung:
- Seeleute sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes
- Binnenschiffer sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes
- Im Vollzug gerichtlich angeordneter Freiheitsentzug befindliche Personen sowie andere Untergebrachte
- Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sog. Auslandsdeutsche). Demnach setzt die Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen voraus, dass sie
- Nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
- Aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Alle Wahlbenachrichtigungen werden rechtzeitig vor der Wahl ab dem 13. Januar 2025 von der Deutschen Post an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zugestellt.
Falls sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne im Rathaus der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal, telefonisch unter 0561/98 18- 1302 oder per E-Mail an wahlen@fuldatal.de kontaktieren.