Die Wahlbenachrichtigungen mit den aufgedruckten Anträgen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen werden ab dem 13.01.2025 an alle Wahlberechtigten in Fuldatal versendet.
Das Briefwahlbüro hat seinen Betrieb zu den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses aufgenommen.
Hier haben Wahlberechtigte, welche am Wahltag verhindert sind persönlich im Wahllokal zu wählen, die Möglichkeit sofort vor Ort ihre Stimme auf dem Wege der Briefwahl abzugeben. Briefwahlunterlagen können außer für sich selbst, für weitere vier Wahlberechtigte durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.
Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheines ist, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sind. Hierüber werden Sie mit der Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- einen Stimmzettel für die Wahlen,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat
und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.
Sollten Sie (noch) keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Bei Fragen stehen Ihnen gern die Mitarbeiter des Wahlamtes unter der Rufnummer 0561/9818-1302 oder per E-Mail unter wahlen@fuldatal.de zur Verfügung.