Gebührensatzung gemäß § 4 (2) der Haus- und Badeordnung für das Waldschwimmbad der Gemeinde Fuldatal
Stand: 04/2024
*1 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 17 Jahren, Schüler und Studenten (auf Nachweis), Schwerbehinderte und Gleichgestellte mit einem GdB von mind. 50% (auf Nachweis)
*2 Für Paare, die in häuslicher Gemeinschaft leben, einschließlich ihrer Kinder und Jugendlichen, die im selben Haushalt wohnen und im Alter von 6 – 17 Jahren sind
*3 Für eine erziehungsberechtigte Person, einschließlich der Kinder und Jugendlichen, die im selben Haushalt wohnen und im Alter von 6 – 17 Jahren sind