Datenschutzinformationen

(Informationspflicht nach Art. 13 EU-DSGVO bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person) Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach den

Datenschutzinformationen

(Informationspflicht nach Art. 13 EU-DSGVO bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person) Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen in Anspruch genommenen Angeboten und Verwaltungsdienstleistungen. Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 16 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Zudem ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Schutz der Menschenwürde verankert. Diese Grundrechte schützen die Privatsphäre der Menschen und garantieren das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen zu können. Hierzu gehören Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse wie die Anschrift, das Geburtsdatum, die Ausbildung, die Staatsangehörigkeit oder den Beruf und Arbeitgeber. Man spricht in diesem Zusammenhang von personenbezogenen Daten. Rechtsgrundlagen zur Wahrung dieser datenschutzrechtlichen Ziele sind die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend: EU-DSGVO) in Verbindung mit dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). 1.         Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Dem oder der Verantwortlichen der Kommune bzw. den Verantwortlichen der datenverarbeitenden Stellen (den Fachbereichen der Gemeinde Fuldatal) obliegt bzw. obliegen die Verantwortung und Haftung, dass die Verarbeitungstätigkeiten im Einklang mit der EU-DSGVO stehen.  

Verantwortliche Stelle:

Datenschutzbeauftragter:

Der Bürgermeister

Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal

Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Karsten Schreiber

Michael Thöne

Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal

Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal

+49 561 9818-0

+49 561 9818-123

info@fuldatal.de

datenschutzbeauftragter@fuldatal.de

Betroffene Personen können sich bei Bedarf und zur Wahrung Ihrer Rechte direkt an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Ein Antrag auf Auskunft gem. Art. 15 EU-DSGVO über die Verarbeitung von personenbezogene Daten kann schriftlich an den Behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Fuldatal gerichtet werden (Siehe dazu auch Punkt 10). 2.         Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage? Personenbezogene Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn die Verarbeitung auf Grundlage einer Rechtsvorschrift (Gesetz) erfolgt, die EU-DSGVO in Verbindung mit dem HDSIG es zulassen oder wenn die oder der Betroffene ihre oder seine Einwilligung dazu gegeben hat. Der Zweck der Verarbeitung richtet sich nach den von Ihnen in Anspruch genommenen Angeboten und Verwaltungsdienstleistungen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist immer an den Zweck ihrer Erhebung und Verarbeitung gebunden. Eine Änderung des Zwecks ist nur mit Ihrer Einwilligung oder nach rechtlichen Vorgaben statthaft. Durch die Fachbereiche der Gemeinde Fuldatal werden vielfältige personenbezogene Daten verarbeitet. Sie sind bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf die Einhaltung spezialfachlicher oder der geltenden Datenschutzvorschriften verpflichtet. 3.         Wer bekommt meine Daten bzw. wer kann meine Daten einsehen? Innerhalb der Gemeindeverwaltung Fuldatal erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der in Anspruch genommenen Angebote und Verwaltungsdienstleistungen benötigen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 EU-DSGVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten bzw. einsehen. Auftragsverarbeiter sind dabei Service-Dienstleister, auch für Wartungsarbeiten und vergleichbaren Hilfstätigkeiten, deren wir uns zur Erfüllung dieser Zwecke bedienen und mit denen gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen sind. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die ekom21 – KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts), Knorrstraße 30, 34134 Kassel. Zusätzlich können Daten an Dritte, wie andere Behörden oder Einrichtungen, übermittelt werden. Diese Übermittlungen erfolgen nur nach rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen; so werden beispielsweise Daten nach dem Hessischen Meldegesetz zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag an die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice übermittelt.
4.         Werden Daten in ein Drittland übermittelt? Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Europäischen Union) findet nicht statt. 5.         Wie lange werden meine Daten gespeichert? Die Dauer der Speicherung ist abhängig von den in Anspruch genommenen Angeboten und Verwaltungsdienstleistungen. Die Speicherung kann zudem durch eine Archivierungsfrist gem. einer Rechtsgrundlage bestimmt sein. 6.         Welche Datenschutzrechte habe ich? Grundsätzlich stehen Ihnen gem. der Art. 12 bis 23 EU-DSGVO umfangreiche Rechte zu. Auszugsweise sind dies:  §  das Recht auf transparente Information (Art. 12 EU-DSGVO) §  die Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13, 14 EU-DSGVO) §  das Auskunftsrecht der betroffenen Person (Art. 15 EU-DSGVO) §  das Recht auf Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO) §  das Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") (Art. 17 EU-DSGVO) §  das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO) §  das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO) §  ein Widerspruchsrecht (Art. 21 EU-DSGVO) §  das Recht, die oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten anzurufen (§ 33 Abs. 3 HDSIG) In Abhängigkeit rechtlicher Grundlagen können einzelne Rechte nicht zur Anwendung gelangen, wie beispielsweise das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Bundes- bzw. dem Hessischen Meldegesetz (HMG). 7.         Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Auf Grund rechtlicher Bestimmungen, wie dem Hessischen Meldegesetzes (HMG), kann eine Pflicht bestehen, personenbezogene Daten mitzuteilen. Dabei müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellt werden, die für die Begründung, Durchführung und ggf. Beendigung eines Angebotes oder einer Verwaltungsdienstleistung erforderlich oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Besteht keine Pflicht der Bereitstellung, erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage der Einwilligung. 8.         Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Zur Begründung und Durchführung der Angebote und Verwaltungsdienstleistungen nutzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 EU-DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, sind wir verpflichtet, Sie hierüber zu informieren. 9.         Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde  Grundsätzlich besteht nach Art. 77 EU-DSGVO das Recht der Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO verstößt.  Die Aufsichtsbehörde ist erreichbar unter: Hessischer Datenschutzbeauftragter Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden ( +49 611 1408-0 * poststelle@datenschutz.hessen.de10.     Auskunftsersuchen nach Art. 15 EU-DSGVO Sind Ihnen die zuvor gemachten Angaben nicht hinreichend umfassend und wünschen Sie detaillierte Informationen nach Art. 13 DSGVO für das oder die von Ihnen in Anspruch genommenen Angebote und Verwaltungsdienstleistungen, bitten wir Sie einen Antrag auf Auskunft gem. Art. 15 EU-DSGVO über die Verarbeitung von personenbezogene Daten zu stellen. Dieser Antrag ist aus Gründen der „Rechenschaftspflicht“ bzw. „Pflicht zur Dokumentation“, schriftlich an den Behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Fuldatal (siehe Nr. 1) zu richten. Bei der Antragsstellung bitten wir Sie uns mitzuteilen, für welche in Anspruch genommenen Angebote und Verwaltungsdienstleistungen das Auskunftsersuchen gilt. Eine Kopie der Auskunft ist für Sie kostenfrei und wird innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung gestellt. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. In diesem Fall unterrichten wir Sie innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung. datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen in Anspruch genommenen Angeboten und Verwaltungsdienstleistungen. Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 16 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Zudem ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Schutz der Menschenwürde verankert. Diese Grundrechte schützen die Privatsphäre der Menschen und garantieren das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen zu können. Hierzu gehören Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse wie die Anschrift, das Geburtsdatum, die Ausbildung, die Staatsangehörigkeit oder den Beruf und Arbeitgeber. Man spricht in diesem Zusammenhang von personenbezogenen Daten. Rechtsgrundlagen zur Wahrung dieser datenschutzrechtlichen Ziele sind die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend: EU-DSGVO) in Verbindung mit dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). 1.         Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Dem oder der Verantwortlichen der Kommune bzw. den Verantwortlichen der datenverarbeitenden Stellen (den Fachbereichen der Gemeinde Fuldatal) obliegt bzw. obliegen die Verantwortung und Haftung, dass die Verarbeitungstätigkeiten im Einklang mit der EU-DSGVO stehen.  

Verantwortliche Stelle:

Datenschutzbeauftragter:

Der Bürgermeister

Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal

Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Karsten Schreiber

Michael Thöne

Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal

Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal

+49 561 9818-0

+49 561 9818-123

info@fuldatal.de

datenschutzbeauftragter@fuldatal.de

Betroffene Personen können sich bei Bedarf und zur Wahrung Ihrer Rechte direkt an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Ein Antrag auf Auskunft gem. Art. 15 EU-DSGVO über die Verarbeitung von personenbezogene Daten kann schriftlich an den Behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Fuldatal gerichtet werden (Siehe dazu auch Punkt 10). 2.         Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage? Personenbezogene Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn die Verarbeitung auf Grundlage einer Rechtsvorschrift (Gesetz) erfolgt, die EU-DSGVO in Verbindung mit dem HDSIG es zulassen oder wenn die oder der Betroffene ihre oder seine Einwilligung dazu gegeben hat. Der Zweck der Verarbeitung richtet sich nach den von Ihnen in Anspruch genommenen Angeboten und Verwaltungsdienstleistungen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist immer an den Zweck ihrer Erhebung und Verarbeitung gebunden. Eine Änderung des Zwecks ist nur mit Ihrer Einwilligung oder nach rechtlichen Vorgaben statthaft. Durch die Fachbereiche der Gemeinde Fuldatal werden vielfältige personenbezogene Daten verarbeitet. Sie sind bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf die Einhaltung spezialfachlicher oder der geltenden Datenschutzvorschriften verpflichtet. 3.         Wer bekommt meine Daten bzw. wer kann meine Daten einsehen? Innerhalb der Gemeindeverwaltung Fuldatal erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der in Anspruch genommenen Angebote und Verwaltungsdienstleistungen benötigen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 EU-DSGVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten bzw. einsehen. Auftragsverarbeiter sind dabei Service-Dienstleister, auch für Wartungsarbeiten und vergleichbaren Hilfstätigkeiten, deren wir uns zur Erfüllung dieser Zwecke bedienen und mit denen gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen sind. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die ekom21 – KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts), Knorrstraße 30, 34134 Kassel. Zusätzlich können Daten an Dritte, wie andere Behörden oder Einrichtungen, übermittelt werden. Diese Übermittlungen erfolgen nur nach rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen; so werden beispielsweise Daten nach dem Hessischen Meldegesetz zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag an die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice übermittelt.
4.         Werden Daten in ein Drittland übermittelt? Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Europäischen Union) findet nicht statt. 5.         Wie lange werden meine Daten gespeichert? Die Dauer der Speicherung ist abhängig von den in Anspruch genommenen Angeboten und Verwaltungsdienstleistungen. Die Speicherung kann zudem durch eine Archivierungsfrist gem. einer Rechtsgrundlage bestimmt sein. 6.         Welche Datenschutzrechte habe ich? Grundsätzlich stehen Ihnen gem. der Art. 12 bis 23 EU-DSGVO umfangreiche Rechte zu. Auszugsweise sind dies:  §  das Recht auf transparente Information (Art. 12 EU-DSGVO) §  die Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13, 14 EU-DSGVO) §  das Auskunftsrecht der betroffenen Person (Art. 15 EU-DSGVO) §  das Recht auf Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO) §  das Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") (Art. 17 EU-DSGVO) §  das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO) §  das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO) §  ein Widerspruchsrecht (Art. 21 EU-DSGVO) §  das Recht, die oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten anzurufen (§ 33 Abs. 3 HDSIG) In Abhängigkeit rechtlicher Grundlagen können einzelne Rechte nicht zur Anwendung gelangen, wie beispielsweise das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Bundes- bzw. dem Hessischen Meldegesetz (HMG). 7.         Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Auf Grund rechtlicher Bestimmungen, wie dem Hessischen Meldegesetzes (HMG), kann eine Pflicht bestehen, personenbezogene Daten mitzuteilen. Dabei müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellt werden, die für die Begründung, Durchführung und ggf. Beendigung eines Angebotes oder einer Verwaltungsdienstleistung erforderlich oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Besteht keine Pflicht der Bereitstellung, erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage der Einwilligung. 8.         Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Zur Begründung und Durchführung der Angebote und Verwaltungsdienstleistungen nutzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 EU-DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, sind wir verpflichtet, Sie hierüber zu informieren. 9.         Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde  Grundsätzlich besteht nach Art. 77 EU-DSGVO das Recht der Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO verstößt.  Die Aufsichtsbehörde ist erreichbar unter: Hessischer Datenschutzbeauftragter Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden ( +49 611 1408-0 * poststelle@datenschutz.hessen.de10.     Auskunftsersuchen nach Art. 15 EU-DSGVO Sind Ihnen die zuvor gemachten Angaben nicht hinreichend umfassend und wünschen Sie detaillierte Informationen nach Art. 13 DSGVO für das oder die von Ihnen in Anspruch genommenen Angebote und Verwaltungsdienstleistungen, bitten wir Sie einen Antrag auf Auskunft gem. Art. 15 EU-DSGVO über die Verarbeitung von personenbezogene Daten zu stellen. Dieser Antrag ist aus Gründen der „Rechenschaftspflicht“ bzw. „Pflicht zur Dokumentation“, schriftlich an den Behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Fuldatal (siehe Nr. 1) zu richten. Bei der Antragsstellung bitten wir Sie uns mitzuteilen, für welche in Anspruch genommenen Angebote und Verwaltungsdienstleistungen das Auskunftsersuchen gilt. Eine Kopie der Auskunft ist für Sie kostenfrei und wird innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung gestellt. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. In diesem Fall unterrichten wir Sie innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung.

Gemeinde Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal

Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009

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Montag08.00 - 12.00 Uhr,
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Dienstag08.00 - 12.00 Uhr,
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Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr,
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