Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte hat gemäß § 4 b der Hessischen Gemeindeordnung die Aufgabe, die Gleichbe­rechtigung von Frauen und Männern zu fördern, indem sie die Interessen und Anliegen von Frauen in die Gemeinde einbringt und als Ansprechpartnerin für die Einwohnerinnen zur Verfügung steht. Wenden Sie sich bitte an mich, wenn Sie

  • als Frau Benachteiligungen im Alltag erfahren
  • Informationen und Auskünfte benötigen
  • Rat und Hilfe brauchen oder einfach nur eine aufmerksame Zuhörerin oder Gesprächspartnerin benötigen
  • Informationen zur Hilfestellung bei beruflicher Veränderung, Aus- und Wiedereinstieg aus familiären Gründen wünschen
  • Kontakte zu Frauengruppen, Verbänden u.ä. suchen
  • wissen möchten, welche Institutionen und Organisationen Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme weiterhelfen können
  • Vorschläge haben, die die Situation von Frauen in der Gemeinde Fuldatal verbessern helfen
  • Vorschläge und Ideen haben für frauenspezifische Veranstaltungen und Informationsveranstaltungen
  • die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre Arbeit kennenlernen wollen

Alle Gespräche werden absolut vertraulich behandelt.

Aufgaben einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach dem Hess. Gleichberechtigungsgesetz (HGLG) innerhalb der Gemeindeverwaltung

Seit 01.01.2017 nehme ich die Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wahr. Meine Vorgängerin ging Ende 2016 in den Ruhestand. Seit Anfang 1994 gilt in Hessen das Hessische Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGLG). Ziel des Gesetzes ist es, den Frauen und Männern den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern zu verschaffen. Für die Tätigkeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten hat die Dienststelle mindestens eine Stelle zur Verfügung zu stellen. Die wöchentliche Stundenanzahl richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Ich werde für diese Tätigkeit im Umfang von 19,5 Wochenstunden freigestellt. Die Bestellung erfolgt für die Dauer von 6 Jahren.

Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

  • Überwachung der Durchführung des Gesetzes
  • Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bei
  • Aufstellung und Änderung des Frauenförderplanes, Zielvorgaben, Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen
  • Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen
  • Akteneinsichtsrecht
  • Monatsgespräche
  • Widerspruchsrecht

Unterstützende Gesetze:

  • Hessisches Beamtengesetz
  • Hess. Personalvertretungsgesetz
  • Teilzeitgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Bundeserziehungsgeldgesetz
  • Beschäftigungsschutzgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Gewaltschutzgesetz

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte informiert über:

  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Wiedereinstieg nach der Elternzeit
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Familienfreundliche Arbeitszeit
  • Qualifizierte Teilzeitstellen
  • Fortbildung mit Kinderbetreuung
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz