Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung soll den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung der gesamten Kommune aufzeigen. Ein kommunaler Wärmeplan enthält unter anderem Bestandsanalysen, Potenzialanalysen für erneuerbare Wärme und Energieeffizienz sowie ein klimaneutrales Zielszenario. Dabei werden Eignungsgebiete für Wärmenetze oder dezentrale Heizanlagen und die nächsten Schritte zur Umsetzung erarbeitet.
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze ist am 01. Januar 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz schreibt vor, dass für alle Gemeindegebiete Wärmepläne erstellt werden müssen. Für Gemeinden mit 100.000 Einwohner*innen oder weniger muss der Wärmeplan voraussichtlich bis zum 30. Juni 2028 erstellt werden.
Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.11.2023, hat sich die Gemeinde Fuldatal auf den Weg gemacht, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Ende 2023 hat die Gemeinde einen Förderantrag bei der Bundesrepublik Deutschland zur Erstellung eines Wärmeplans gestellt.
Der nächste Schritt nach einem möglichen positiven Förderbescheid ist die Suche nach einem geeigneten Planungsbüro, das unter Beteiligung der regionalen Akteure etwa ein Jahr an dem kommunalen Wärmeplan arbeiten wird.
Ist dieser Prozess abgeschlossen ist, können unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung durch die Kommune Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebiete ausgewiesen werden. Erst nach einer solchen Ausweisung greift die 65 %-Zielvorgabe des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Mehr Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.