Leistungsbeschreibung
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, wie gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit, gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.
In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses. Es gibt 2 Arten:
Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. An wen muss ich mich wenden? Führungszeugnisse können bei der örtlich zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Darüber hinaus kann es auch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. s. Führungszeugnis im Onlineverfahren beantragenhttps://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren werden fällig?
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz- BZRG)
Gemeindeverwaltung Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009
info(at)fuldatal.de
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr, 15.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Bücherei ist ab dem 02. Mai 2022 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag | 13.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 15.00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 13.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Schutz- und Hygienemaßnahmen ab 30.05.2022
Wo Publikumsverkehr stattfindet, werden weitgehende Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten, darunter der Verzicht auf Händeschütteln und 1,5 Meter Mindestabstand.
Das Tragen einer medizinischen Maske wird weiterhin empfohlen.
Die Gemeinde setzt ab dem 30.05.2022 auf die Freiwilligkeit der Besucher*innen.
Die zentrale Anlaufstelle für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die im Landkreis Kassel wohnen, ist in der Albert‐Einstein‐Straße 6 in 34277 Fuldabrück. Zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr kann man sich hier Montag – Freitag registrieren lassen, um danach finanzielle und organisatorische Unterstützung zu erhalten. Die Anlaufstelle ist für eine kurzfristige Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen rund um die Uhr besetzt. Wir bitten um Verständnis, dass der Fachdienst Flüchtlingshilfe zur Zeit nicht alle telefonischen Anfragen beantworten kann.
Weiter Informationen über Hilfsangebote gibt es unter www.landkreiskasselhilft.de und beim Bürgertelefon unter 0561/1003−1177 (Mo. – Fr. zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr).
Центральний контактний пункт для біженців від війни з України, які проживають в районі Кассель, знаходиться за адресою Albert‐Einstein‐Str. 6, 34277 Fuldabrück. З понеділка по п’ятницю з 9:00 до 13:00 можна зареєструватися та отримати фінансову та організаційну підтримку. Контактний пункт укомплектований цілодобово для короткострокового розміщення біженців з війни. Додаткова інформація та пропозиції допомоги на www.landkreiskasselhilft.de або за телефоном +49561−1003 1177