Leistungsbeschreibung
Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre (BF 17) wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten die BF 17-Teilnehmer eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
An wen muss ich mich wenden?
Anträge für Begleitetes Fahren ab 17 können bei der örtlich zuständigen Meldebehörde sowie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bearbeitet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Bei Ihrer örtlich zuständigen Meldebehörde ist eine Gebühr in Höhe von 10,- € zu entrichten.
Nach schriftlicher Aufforderung der örtlich zuständigen Führerscheinstelle muss die in dem Schreiben aufgeführte Gebühr an diese entrichtet werden.
Rechtsgrundlage
Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein. Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite.
An wen muss ich mich wenden?
Führerscheinanträge können bei der örtlich zuständigen Meldebehörde sowie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Kassel bearbeitet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wie erhalte ich meinen neuen Führerschein?
Sie erhalten von der Führerscheinstelle des Landkreises Kassel ein Schreiben, in welchem die zu entrichtende Gebühr aufgeführt ist. Zugleich steht in dem Schreiben, dass Ihr Führerschein bei Ihrer örtlich zuständigen Meldebehörde zur Abholung bereit liegt. Dies ist in der Regel 1 - 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens der Fall. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihres neuen Führerscheins folgende Unterlagen mit:
Welche Gebühren fallen an?
Bei Ihrer örtlich zuständigen Meldebehörde ist eine Gebühr in Höhe von 10,- € zu entrichten.
Nach schriftlicher Aufforderung der örtlich zuständigen Führerscheinstelle muss die in dem Schreiben aufgeführte Gebühr an diese entrichtet werden.
Formulare
Antrag auf Erteilung / Verlängerung der Fahrerlaubnis (PDF)
Erklärung über den Prüfort (PDF)
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrsgesetz
Fahrerlaubnis-Verordnung
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Eine Verpflichtung zum Umtausch eines alten Führerscheins in den Kartenführerschein besteht derzeit jedoch nicht. Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
An wen muss ich mich wenden?
Führerscheinanträge können bei der örtlich zuständigen Meldebehörde sowie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Kassel bearbeitet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wie erhalte ich meinen neuen Führerschein?
Sie erhalten von der Führerscheinstelle des Landkreises Kassel ein Schreiben, in welchem die zu entrichtende Gebühr aufgeführt ist. Zugleich steht in dem Schreiben, dass Ihr Führerschein bei Ihrer örtlich zuständigen Meldebehörde zur Abholung bereit liegt. Dies ist in der Regel 1 - 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens der Fall. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihres neuen Führerscheins folgende Unterlagen mit:
Welche Gebühren fallen an?
Bei Ihrer örtlich zuständigen Meldebehörde ist eine Gebühr in Höhe von 10,- € zu entrichten.
Nach schriftlicher Aufforderung der örtlich zuständigen Führerscheinstelle muss die in dem Schreiben aufgeführte Gebühr an diese entrichtet werden.
Formular
Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis (PDF)
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Leistungsbeschreibung
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen), Adressänderungen, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Fahrzeughalter ist, ist auch dieser verpflichtet. Die Änderungen werden in die Zulassungsbescheinigung –Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen. Entweder wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I ein entsprechender Aufkleber zur Adressänderung angebracht. Es erfolgt keine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
An wen muss ich mich wenden?
Adressänderungen können grundsätzlich bei der örtlich zuständigen Meldebehörde bearbeitet werden, sofern ein Zuzug aus bzw. Umzug innerhalb des Landkreises Kassel erfolgt ist und noch keine Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I vorgenommen wurden. Bürger auf die das nicht zutrifft, müssen ihre Adressänderung bei einer der örtlich zuständigen Zulassungsstellen des Landkreises Kassel in Kassel, Wolfhagen, Hofgeismar oder Baunatal vornehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Bei Ihrer örtlich zuständigen Meldebehörde ist eine Gebühr in Höhe von 11,10 € zu entrichten.
Rechtsgrundlage
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
An wen muss ich mich wenden?
Personenbeförderungsscheine können bei der örtlich zuständigen Meldebehörde sowie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundsätzlich wird zwischen Taxen und Mietwagenunternehmer unterschieden.Teilweise werden hier unterschiedliche Antragsunterlagen benötigt.
Taxen | Mietwagen |
---|---|
Personalausweis | Personalausweis |
Führungszeugnis (für Behörden) | Führungszeugnis (für Behörden) |
Ärztliches Gutachten | Ärztliches Gutachten |
Augenärztliches Gutachten | Augenärztliches Gutachten |
Erweitertes Gesundheitsgutachten | Erweitertes Gesundheitsgutachten |
Lichtbild | Lichtbild |
Ortskenntnisprüfung |
Welche Gebühren fallen an?
Bei Ihrer örtlich zuständigen Meldebehörde ist eine Gebühr in Höhe von 9,- € zu entrichten. Nach schriftlicher Aufforderung der örtlich zuständigen Führerscheinstelle muss die in dem Anschreiben aufgeführte Gebühr an diese entrichtet werden.
Rechtsgrundlage
Gemeindeverwaltung Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009
info(at)fuldatal.de
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr, 15.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Bücherei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag | 13.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 15.00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 13.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |