Schiedsamt
Was bieten wir?
Wir sind als einzige vorgerichtliche Schlichtungsorganisation fern jeder sachfremder Interessen. Wir arbeiten für die Streitparteien völlig unparteiisch und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sitzen bei der Schiedsfrau/Schiedsmann am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem.
Was können Sie erwarten?
Einen Schlichtungsversuch schnell, kostengünstig und sorgfältig bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Dies spart Zeit und Nerven und führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, weil bei uns keine Partei "gewinnt oder verliert".
Bedenken Sie, wir können schlichten, aber nicht richten.
Wir schlichten in vielen vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Zivilsachen), sowie in einigen Strafsachen, u.a. Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Sachbeschädigung. Weiterhin schlichten wir in fast allen Nachbarschaftsstreitigkeiten, wenn erforderlich sogar mit Ortstermin.
Wir sind nicht unbezahlbar!
Wir Schiedsmänner und Schiedsfrauen arbeiten ehrenamtlich. Sie als ratsuchender Bürger haben lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto etc.) zu zahlen, die durchschnittlich bei ca. 50€ liegen. Diese geringen Kosten kann man sich im günstigsten Fall, z.B. einem Vergleich, sogar noch teilen.
Unsere Erfolgsliste
Ein Schlichtungserfolg bei uns führt bei allen zuvor streitenden Parteien zu einer höheren Zufriedenheit als nach einer Gerichtsentscheidung durch ein Urteil. Warum wohl? Bei unseren Schiedsamtsverfahren gibt es keinen Sieger oder Besiegten! Die erfolgte Einigung gibt den streitenden Parteien das Gefühl, an einer vernünftigen Lösung des Streits aktiv und gleichberechtigt mitgewirkt zu haben, was in vielen Fällen und auf Dauer zu einer tatsächlichen Aussöhnung der Streitgegner und einer vernünftigen Atmosphäre führt.
Schiedspersonen
Zunehmend werden Streitigkeiten - auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges - trotz des im wahrsten Sinne des Wortes "erstrittenen" Urteils - vor einem Scherbenhaufen. Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschlichen Beziehungen sind aber oftmals für immer zerstört. Hier stellt sich die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für die Beteiligten sinnvoller wäre. Viele Bürger teilen deshalb die Auffassung, dass "sich vertragen" besser als klagen ist. Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Schiedsamtsgesetz die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes an, die sich in Jahrzehnten als Schlichter bewährt haben. Falls also eine Auseinandersetzung unausweichlich ist und deren Schlichtung zu den Aufgaben eines Schiedsamtes gehört, gilt die Empfehlung, sich vertrauensvoll an die zuständige Schiedsfrau oder den zuständigen Schiedsmann zu wenden. Diese werden sicherlich einen Weg wissen, wie sich die Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.