Bauleitplanung
Was ist Bauleitplanung?
Das Bauplanungsrecht regelt die gesamte städtebauliche Entwicklung und Bodennutzung der Gemeinde. Das Baugesetzbuch weist in § 1 Abs.1 BauGB der Bauleitplanung diese Aufgabe als zentrales Element zu. Danach ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten.
Zur rechtsverbindlichen Steuerung dieser Bodennutzung sieht das bundesdeutsche Bauplanungsrecht einen zweistufigen Aufbau der Bauleitplanung vor. Zunächst soll für das gesamte Gebiet der Gemeinde ein Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt werden. Mit Hilfe von relativ grobmaschigen Darstellungen soll dieser die Grundzüge der Boden- und Grundstücksnutzungen vorbereiten. Der FNP wird deshalb auch „vorbereitender Bauleitplan“ genannt.
Auf der Basis des FNP sollen die Kommunen – gewissermaßen als zweite Stufe der Bauleitplanung – je nach Erforderlichkeit für bestimmte Teilflächen des Stadtgebietes Bebauungspläne erarbeiten. Diese sollen mit grundstücksscharfen Regelungen die Nutzung der Grundstücke rechtsverbindlich leiten. Bebauungspläne werden deshalb „verbindliche Bauleitpläne“ genannt.