Bebauungspläne

Der Bebauungsplan ist das Hauptinstrument zur Gestaltung der gemeindlichen Planungshoheit. Er wird als Satzung erlassen (§ 10 BauGB) und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

Im Bebauungsplan werden mögliche bauliche Nutzungen von allen Grundstücken, die in seinem Geltungsbereich liegen, bestimmt. Festgesetzt wird zum Beispiel, ob auf einem Grundstück ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein Gewerbebetrieb (Art der baulichen Nutzung) gebaut werden darf. Außerdem trifft der Bebauungsplan Aussagen darüber, wie hoch neue Gebäude sein dürfen, welche Grundflächen sie haben dürfen und welchen Umfang Freiflächen auf Baugrundstücken haben (Maß der baulichen Nutzung).

  • Wann braucht man einen B-Plan?

    Bebauungspläne werden aufgestellt, wenn zum Beispiel neue Wohngebiete oder zusätzliche Baumöglichkeiten ausgewiesen werden sollen oder sich Entwicklungs- und Nutzungsziele ändern. Der Bereich des Bebauungsplans ist dabei räumlich genau definiert.

  • Ist ein Bebauungsplan bindend?

    Grundsätzlich ist der Bebauungsplan rechtlich verbindlich für alle Bauherren und muss deshalb zwingend eingehalten werden. Möchten Sie Ihr Haus abweichend vom Plan bauen, brauchen Sie dazu die Genehmigung vom Bauamt.

Bebauungspläne der Gemeinde Fuldatal