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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Seit dem 27.06.2024 besteht die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragenohne die ursprüngliche Nationalität zu verlieren. Auch kann der Antrag bereits nach fünf statt bisher acht Jahren gestellt werden. Hier die wichtigsten Voraussetzungen:
- fünf Jahr rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland - keine Straftaten - in Vollzeit erwerbstätig, innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate - unbefristetes Aufenthaltsrecht - ausreichende Sprachkenntnisse mindestens Nachweis B1 - Nachweis Integrationsseminar
Alle weiteren Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Staatsangehörigkeitsgesetz.
Für den Einbürgerungsantrag werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Einbürgerung - Personenstandsurkunden mit deutscher Übersetzung (Geburtsurkunde/Heiratsurkunde) - gültiger Reisepass und Aufenthaltstitel - Sprachnachweis sowie Nachweis Integration (Zeugnisse) - Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate und ein Arbeitsvertrag
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.