Friedhofsverwaltung 

Zur Würde eines Menschen gehört eine würdevolle Bestattung. Unsere Friedhöfe in Fuldatal möchten allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde und dessen Angehörigen eine würdevolle letzte Ruhestätte sein.

"Man lebt zweimal: das erste Mal in der Wirklichkeit, das zweite Mal in der Erinnerung." - Honoré de Balzac


Friedhöfe in Fuldatal 

Jeder Ortsteil der Gemeinde Fuldatal besitzt einen Friedhof. Grundsätzlich können die Bestattungen auf jedem dieser Friedhöfe auf Wunsch erfolgen. Auch ortsfremde Personen können auf den Friedhöfen bestattet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Ansprechpartner der  Friedhofsverwaltung.

Ihringshausen

Simmershausen (Bergstraße)

Simmershausen (Karlstraße)

Rothwesten

Knickhagen

Wahnhausen 

Wilhelmshausen


Wichtige Informationen und Formulare für Bürgerinnen und Bürger

Flyer der Friedhofsverwaltung

Friedhofs-und Bestattungsordnung der Gemeinde Fuldatal

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Fuldatal


Verzichtserklärung über das Nutzungsrecht

Mitteilung über die Einebnung einer Grabstätte

Einverständniserklärung über die Veröffentlichung im "Fuldatal aktuell"


Wichtige Informationen und Formulare für Bestatter und Gewerbetreibende

Termine für Bestattungen klären Sie bitte telefonisch bzw. per Mail vorab mit den Ansprechpartnern der Friedhofsverwaltung. Formulare und Anträge laden Sie bitte auf die "CloudFuldatal". Einen entsprechenden Link und das Passwort für den persönlichen Ordner erhalten Sie nach telefonischer Rücksprache. Bestattungszeiten auf den Fuldataler Friedhöfen sind gem. § 10 Absatz 4 der Friedhofs- und Bestattungsordnung von Dienstag bis Samstag in der Regel um 11.00 und 13.00 Uhr. Samstagstermine können nur 14 tägig vergeben werden. Termine dienstags und donnerstags um 13.00 Uhr werden für Erdbestattungen vorgehalten. Abweichende Regelungen sind in Absprache mit der Friedhofsverwaltung möglich. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Fuldatal keine Träger für Erdbestattungen bereitstellen kann. 

Antrag auf Bestattung

Einverständniserklärung über die Veröffentlichung im "Fuldatal aktuell"

Außerdem ist der Leichenschauschein (blau) und eine Sterbeurkunde durch das hess. Bestattungsgesetz dem Antrag auf Bestattung beizufügen.