Geburtsbeurkundung und Hausgeburt
Folgendes gilt sowohl für die sog. Hausgeburt wie auch für die Geburt im Krankenhaus.
Innerhalb von einer Woche nach der Geburt eines Kindes (oder zwei oder drei…) sind für die ordnungsgemäße Beurkundung Dokumente bei der Hausgeburt direkt dem Standesamt oder bei der Geburt im Krankenhaus der Klinikverwaltung vorzulegen.
Im Einzelfall sind dies:
A) verheiratete Mütter
- Ihr Stammbuch mit den vorhandenen Urkunden
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregisters oder Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister beider Eltern
- gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern
B) unverheiratete Mütter
- ledige Mütter: Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister der Mutter
- geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk
- verwitwete Mütter: beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit
Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise Ehe- und Sterbeurkunde
des weiteren zu B):
- ggf. Ihr Stammbuch mit den vorhandenen Urkunden
- ggf. Nachweis über bereits abgegebene Sorgeerklärung / Vaterschaftsanerkennung
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter
- für eine Eintragung des Vaters empfehlen wir Ihnen, gemeinsam bei uns vorzusprechen.
Folgende Unterlagen des Vaters werden dann zusätzlich benötigt
Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister
gültigen Reisepass bzw. Personalausweis
Allgemeine Hinweise zu A) und B):
- alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden. Bitte entnehmen sie die Urkunden ihrem Stammbuch und legen sie nur die Urkunden ohne Stammbuch vor.
- fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer in Deutschland gefertigten Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt
- in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein
Sie erhalten dann von uns ohne besondere Anforderung drei gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von
- Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
- Elterngeld (online Antrag hier)
- Kindergeld (online Antrag hier)
- und zwei gebührenpflichtige Geburtsurkunden im DIN-A4 Format für Ihre Unterlagen. Diese Urkunden kosten 24,00 Euro. Sollten Sie zusätzliche Urkunden benötigten, teilen Sie uns das bitte mit der Anzeige der Geburt mit.
Die Urkunden mit ihren eingereichten Unterlagen werden in der Regel acht Tage nach Anzeige der Geburt per Post zugeschickt.