Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft muss persönlich beim Standesamt Fuldatal erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Alternativ kann auch eine schriftliche Erklärung abgegeben werden. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar oder einem Ortsgericht beglaubigt sein.

Sie benötigen für den Kirchenaustritt beim Standesamt einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.

Die Kirchenaustrittsgebühr beträgt 30 €.