Standrohrvermietung

Für eine Standrohrvermietung benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Wofür wird das Standrohr benötigt? Beispielsweise für:
    • die Frischwasserversorgung bei einer Veranstaltung
    • Baustellen mit Sanitärcontainer zur Nutzung von Frisch- und Abwasser
    • die Versorgung einer Baustelle ohne das Abführen von Abwasser
  • An welchem Ort soll das Standrohr eingesetzt werden?
  • Wer ist der Veranstalter, Nutzer, bzw. Rechnungsempfänger?
  • Wer ist Ansprechpartner und unter welcher Telefonnummer können wir ihn erreichen?
  • Wie lange soll das Standrohr eingesetzt werden?

Bitte lassen Sie uns diese Informationen schriftlich oder per E-Mail vorab zukommen.


Nutzungsgebühren

  • Kautionshinterlegung:

    Für die Anmietung eines Standrohres mit Wasserzähler ist im Vorfeld ein Kaution in Höhe von 500,00 € (brutto) zu hinterlegen.

    Die Zahlung kann Wahlweise per Überweisung, PayPal, oder bar in der Gemeindekasse erfolgen.


  • Mietpreis:

    Der Tagesmietpreis beläuft sich auf 1,00 € (netto), jedoch höchstens 250,00 € (netto) pro Jahr.

  • Wasserverbrauch:

    Je nach angemeldeter Nutzungsart wird nur das verbrauchte Frischwasser, oder zusätzlich auch Abwasser in gleicher Höhe, zu den jeweils gültigen Gebührensätzen berechnet.

  • Auf- bzw. Abbaupauschale

    Sollte das Mietobjekt von unseren Mitarbeitern auf- oder abgebaut werden, wird eine Pauschale in Höhe von jeweils 60,00 € (netto) erhoben.