Fund: Fundsachen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden und an sich genommen haben, müssen Sie dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige erstatten. Dies ist neben dem Eigentümer Ihr örtliches Fundbüro. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und der Zeitpunkt des Fundes sowie ihre Personalien vermerkt.

Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich durch das Fundbüro benachrichtigt.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

An wen muss ich mich wenden?

Das Fundbüro Ihrer örtlich zuständigen Meldebehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis
  • Fundsache

Welche Gebühren fallen an?

Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist eine Gebühr von mindestens  7,- € zu erheben. Der Eigentümer der Sache ist verpflichtet diese Gebühr bei Abholung zu entrichten.

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Verlust: Fundsachen

Sie haben einen Gegenstand verloren?

Gerne können Sie uns während unserer Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder persönlich kontaktieren. Eine genaue Beschreibung der verlorenen Sache sowie Ort und Tag des Verlustes sind dabei erforderlich.

Gemeinde Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal

Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009

info(at)fuldatal.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr,
15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
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