Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden und an sich genommen haben, müssen Sie dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige erstatten. Dies ist neben dem Eigentümer Ihr örtliches Fundbüro. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und der Zeitpunkt des Fundes sowie ihre Personalien vermerkt.
Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich durch das Fundbüro benachrichtigt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Fundbüro Ihrer örtlich zuständigen Meldebehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist eine Gebühr von mindestens 7,- € zu erheben. Der Eigentümer der Sache ist verpflichtet diese Gebühr bei Abholung zu entrichten.
Rechtsgrundlage
Sie haben einen Gegenstand verloren?
Gerne können Sie uns während unserer Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder persönlich kontaktieren. Eine genaue Beschreibung der verlorenen Sache sowie Ort und Tag des Verlustes sind dabei erforderlich.
Gemeinde Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009
info(at)fuldatal.de
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr, 15.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |