Die Wahlbenachrichtigungen mit den aufgedruckten Anträgen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen werden ab dem 16. August 2021 an alle Wahlberechtigten in Fuldatal versendet.
Sollten Wahlberechtigte bereits vor diesem Termin, aufgrund Ihrer Abwesenheit, die Unterlagen zur Briefwahl beantragen wollen, genügt je Wahlberechtigt*r ein formloser Antrag, welcher außer den persönlichen Daten auch die Angabe enthalten muss, welcher gesetzliche Grund die Beantragung rechtfertigt und wohin die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen.
Das Briefwahlbüro nimmt seinen Betrieb zu den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses ab dem
16. August, Am Rathaus 9, Briefwahlbüro, 2. Obergeschoss, Zimmer 301 auf.
Hier haben Wahlberechtigte, welche am Wahltag verhindert sind persönlich im Wahllokal zu wählen, die Möglichkeit sofort vor Ort ihre Stimme auf dem Wege der Briefwahl abzugeben. Briefwahlunterlagen können außer für sich selbst, für weitere vier Wahlberechtigte durch eine*n Bevollmächtigte*n abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt
Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheines ist, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sind. Hierüber werden Sie mit der Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann
Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat
und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.
Um jedes Infektionsrisiko ausschließen zu wollen, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über die Homepage der Gemeinde Fuldatal zu beantragen.
Sollten Sie (noch) keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Bei Fragen stehen Ihnen gern die Mitarbeiter des Wahlamtes unter der Rufnummer 0561/9818-1302 oder per E-Mail unter wahlen(at)fuldatal.de zur Verfügung.
Ihr Wahlamt