Allgemein

Wann wird gewählt ?

Gewählt wird am 14.03.2021.

 

Was wird gewählt ?

  1. Kommunalwahl (Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldatal mit 37 Sitzen)
  2. Kreistagswahl (Kreistag des Landkreises Kassel mit 81 Sitzen)
  3. Landratswahl
  4. Kreis Ausländerbeiratswahl
  5. Gemeinde Ausländerbeiratswahl

 

Wer kann gewählt werden ?

Es können verschiedene Parteien oder Personen gewählt werden.

Bei der Kommunalwahl und der Kreistagswahl alle Deutschen oder Unionsbürger*innen die mindestens 18 Jahre alt sind.

Bei der Landratswahl jeder der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr in Hessen lebt.

 

Wer darf wählen ?

  • Für die Kreistagswahl und die Landratswahl ist jeder wahlberechtigt, der:
      • Mindestens 18 Jahre alt ist
      • Die deutsche Staatsangehörigkeit hat
      • Seit mindestens drei Monaten im Landkreis Kassel/ Gemeinde Fuldatal gemeldet ist
  • Für die Kommunalwahl ist jeder wahlberechtigt, der:
      • Mindestens 18 Jahre alt ist
      • Staatsbürger aus einem Land der Europäischen Union ist
      • Seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde Fuldatal gemeldet ist

 

Wie werde ich Mitglied eines Wahlvorstandes ?

Bei Interesse an der Mitwirkung in einem Wahlvorstand können Sie sich an das Wahlamt Ihrer Gemeinde wenden und ihr Interesse bekunden. Sie finden auch ein passendes Formular auf unserer Internetseite.

Der Wahlvorstand besteht aus:

  1. Einem*r Wahlvorsteher*in
  2. Einem*r stellvertretenden Wahlvorsteher*in
  3. Einem*r Schriftführer*in
  4. Zwei bis sechs Beisitzern*innen

 

Bin ich verpflichtet, in einem Wahlvorstand mitzuwirken ?

Die Wahlgesetze regeln, dass unter anderem die Mitglieder der Wahlvorstände ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Generell steht es Ihnen frei sich bei Interesse freiwillig zu melden, sollten sich zu wenige Freiwillige melden, so werden einige wahlberechtigte Bürger zur Übernahme dieses Ehrenamtes ernannt.

Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Wer ohne wichtigen Grund ein solches Ehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung den Pflichten eines solchen entzieht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Was muss ich tun, um an der Briefwahl teilzunehmen ?

Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zu stellen.

Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der für die/den Wahlberechtigte/n zuständigen Gemeindebehörde gestellt werden.

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach endgültiger Zulassung der Wahllisten und dem Ausdruck der Stimmzettel erfolgen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 05.03.2021,um 18.00 Uhr, beantragt werden.

Darüber hinaus können in den Fällen, in denen ein*e Wahlberechtigte*r ohne zurechenbares Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder nachweislich plötzlich erkrankt, so dass der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, noch bis 15.00 Uhr am Wahltag (Sonntag, der 14.03.2021) Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Kommunalwahl

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine kommunale Wählergemeinschaft an der Kommunalwahl teilnehmen kann ?

Eine kommunale Wählergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Bürgern*innen auf kommunaler Ebene. Sie haben das Ziel, als Alternative zu den Parteien die Politik vor Ort mitzubestimmen.

Eine kommunale Wählergemeinschaft die sich an einer Kommunalwahl beteiligen möchte, hat die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) und der Kommunalwahlordnung (KWahlO) zu beachten.

Über eine Mitgliederversammlung bzw. Vertreterversammlung zur Aufstellung der Kandidatinnen*Kandidaten ist eine Niederschrift zu fertigen, die zusammen mit einem Wahlvorschlag, der Versicherung an Eides statt, den Zustimmungserklärungen der Kandidatinnen*Kandidaten und den Bescheinigungen der Wählbarkeit der Kandidatinnen*Kandidaten bei der Wahlleiterin*dem Wahlleiter einzureichen sind.

Wahlvorschläge können bis zum 59. Tag vor der Wahl 18.00 Uhr bei der örtlichen Wahlleiterin*dem örtlichen Wahlleiter eingereicht werden. 

 

Wie viele Stimmen habe ich ?

Sie haben für jede der verschiedenen Kommunalwahlen so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind.

 

Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen ?

Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; das nennt man "Panaschieren". Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nenn man "Kumulieren". Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.

Landtagswahl

Wer kann sich als Bewerber*in um ein Mandat im Landtag bewerben uns was ist hierbei zu beachten ?

Wahlvorschläge für Landtagswahlen in Hessen sind bei den Kreiswahlleiter*inne*n für die Wahlkreise und bei der*dem Landeswahlleiter*in für die Landeslisten einzureichen. Kreiswahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und parteilosen Bewerberinnen*Bewerbern eingereicht werden.

 

Warum habe ich zwei Stimmen bei der Wahl ?

Mit der Wahlkreisstimme wird eine Wahlkreisabgeordnete oder ein Wahlkreisabgeordneter mit einfacher Stimmenmehrheit direkt gewählt. In dieser Spalte sind jeweils der Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Wohnort und Adresse der Bewerberinnen und Bewerber und der Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge sowie bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien außerdem der Name der Partei und, wenn sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese angegeben.

In der anderen Spalte des Stimmzettels wird die Landesstimme abgegeben. Hier sind die für die Landtagswahl zugelassenen Landeslisten mit ihrer Kurzbezeichnung, dem Namen der Partei oder Wählergruppe, sowie den Ruf- und Familiennamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der jeweiligen Landesliste abgedruckt.

Ausländerbeiratswahl

Wann wird gewählt ?

Gewählt wird am 14.03.2021

 

Wer darf wählen ?

  • Jede*r Ausländerin* Ausländer die* der 18 Jahre oder älter ist
  • Wer am Wahltag mindestens 6 Wochen in der Kommune der Gemeinde Fuldatal gemeldet ist
  • Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

War darf gewählt werden ?

(Man muss mindestens 18 Jahre alt sein und seit drei Monaten in Fuldatal gemeldet sein)

  • Alle Ausländer*innen
  • Doppelstaatler*innen, auch wenn einer der Staatsangehörigkeiten deutsch ist
  • Eingebürgerte Deutsche ausländischer Herkunft, die in Deutschland eingebürgert wurden

 

Wie und wo reiche ich meinen Wahlvorschlag ein ?

Zur Einreichung der Wahlvorschläge (Listen) ruft der*die Wahlleiter*in - in der Regel der*die Bürgermeister*in bzw. der*die Oberbürgermeister*in oder Landrat*rätin - spätestens 79 Tage vor der Wahl, also spätestens am 25. Dezember 2020, öffentlich auf. 

Sinnvoll ist ein Wahlvorschlag mit mindestens der gleichen Anzahl wie Sitze im Ausländerbeirat zu vergeben sind.

Hauptformalitäten für die Wahlvorschlagbildung liegen

  • in der Durchführung einer Versammlung der Gruppe, die den Wahlvorschlag aufstellen will. In der Versammlung werden die Kandidat*innen und deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag bestimmt 
  • in dem Einreichen des Wahlvorschlages mit den erforderlichen Unterlagen für diesen bei dem*der Wahlleiter*in im Rathaus.

Für den Wahlvorschlag und die ebenfalls einzureichenden Unterlagen sind amtliche Formulare vorgeschrieben.

 

Welche Aufgaben hat der Ausländerbeirat ?

  • Ausländerbeiräte setzen sich für eine lokale Integrationspolitik ein und kämpfen gegen Ungleichbehandlung und Diskriminierung.
  • Sie engagieren sich für Bildungschancen, für Integration in Kindertagesstätten und Schulen.
  • Sie machen sich für die Förderung ausländischer Vereine stark.
  • Sie vertreten gegenüber Verwaltung und Politik die besonderen Belange der ausländischen Bevölkerung und haben dort Mitsprachemöglichkeit.
  • Organisieren mit großer Motivation kulturelle, sportliche oder politische Veranstaltungen und internationale Feste, bei denen sich Menschen und Kulturen aus verschiedenen Ländern und Kontinenten näher kommen.

Gemeinde Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal

Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009

info(at)fuldatal.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr,
15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
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