1. Was ist das Onlinezugangsgesetz (OZG)?

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG; BGBl. I S. 3122, 3138) wurde im August 2017 beschlossen. Es gibt vor, dass Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. Die rechtliche Grundlage der OZG-Umsetzung finden Sie im Wortlaut unter folgendem Link auf der Plattform Gesetze im Internet des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz .

2. Was sind Verwaltungsleistungen?

Verwaltungsleistungen (synonym mit dem Begriff „Leistungen“) sind Dienstleistungen der Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und sonstige Organisationen. Diese Leistungen können online beantragt werden. Das OZG definiert den Begriff Verwaltungsleistungen in § 2 Abs. 3 als die „elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze“.

3. Was kann ich in Zukunft online erledigen?

Bis Ende 2022 sollen alle Verwaltungsleistungen online zu beantragen sein. Ausgenommen davon sind Leistungen, die aus faktischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht digitalisiert werden.
In Anlehnung an den OZG-Bundesleitfaden sind faktische Gründe beispielsweise physische Leistungen (Müllabfuhr), die nicht digital erledigt werden können. Bestehende rechtliche Rahmenbedingungen verhindern in manchen Fällen die Möglichkeit der Digitalisierung, wenn die Notwendigkeit der persönlichen Vorsprache in der Behörde vorliegt. Wirtschaftliche Gründe liegen vor, wenn ein Missverhältnis zwischen Kosten und Nutzen entstehen würde – beispielsweise wenn eine Leistung nur äußerst selten beantragt wird.

4. Wer kann Verwaltungsleistungen online beantragen?

Verwaltungsleistungen können von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden, Vereinen und sonstigen Organisationen beantragt werden. Verwaltungsbehörden sowie Kammern, Kassen und Versicherungen können Leistungen – zum Beispiel bei anderen Behörden – ebenfalls online beantragen.

5. Welche Änderungen ergeben sich durch das OZG?

Durch das OZG soll die große Mehrheit der Verwaltungsleistungen online zu beantragen sein. Die Möglichkeit der persönlichen Beantragung von Leistungen in der Behörde bleibt weiterhin gegeben. Die persönliche Inanspruchnahme von Leistungen in der Behörde wird um die Möglichkeit der elektronischen Beantragung ergänzt.

6. Kann ich Anträge weiterhin persönlich stellen?

Ja. Alle Verwaltungsleistungen können wie bisher auch in den jeweiligen Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden. Die elektronische Antragstellung ist eine zusätzliche Möglichkeit für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und weiteren Nutzergruppen, ihre Anliegenmit der Verwaltung zu klären. Somit können die Verwaltungsleistungen wie bisher persönlich vor Ort und gleichermaßen online beantragt werden.

7. Was ist der Unterschied zwischen OZG-Land und OZG-Kommunal?

Die digitale Umsetzung der Verwaltungsleistungen findet auf den jeweils zuständigen föderalen Ebenen in Hessen statt. Die Leistungen im Bereich OZG-Land werden von der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung übergreifend gesteuert und von den hessischen Ministerien, nachgelagerten Behörden und Regierungspräsidien umgesetzt. Die operative Umsetzung des OZG koordiniert das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) ist der technische Umsetzungspartner für Leistungen der Landesebene. Verwaltungsleistungen im Bereich OZG-Kommunal werden von den hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden umgesetzt. Der technische Umsetzungspartner der kommunalen Ebene ist die ekom21.

8. Was ist der Leistungskatalog (LeiKa)?

Der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung bietet eine Übersicht aller Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und Kommunen. Darüber hinaus bildet der Leistungskatalog den Bereich „Leistungen“ des Vorgehens zum Föderalen Informationsmanagement (FIM).

9. Was sind Lebens- und Geschäftslagen?

Da die Nutzerfreundlichkeit einer der zentralen Aspekte der OZG-Umsetzung ist, wurden die Verwaltungsleistungen des Leistungskatalogs in sogenannte Lebens- und Geschäftslagen gegliedert. Beispiele dafür sind die Lebenslage „Geburt“ oder die Geschäftslage „Steuern und Abgaben“. Einzelne Verwaltungsleistungen werden in den Lebens- und Geschäftslagen thematisch zusammengefasst und durch die jeweiligen Themenfeldern bearbeitet.

10. Was sind Themenfelder im OZG-Kontext?

Die 14 Themenfelder im OZG-Kontext widmen sich thematisch ähnlichen Lebens- und Geschäftslagen und setzen diese um. Ein Bundesland übernimmt die Federführung eines Themenfeldes und kooperiert mit anderen Bundesländern zur Umsetzung der zugewiesenen Leistungen bis Ende 2022. Die Ergebnisse der Leistungsumsetzungen können Bundesländern, die nicht an der Umsetzung beteiligt waren, zur sogenannten „Nachnutzung“ zur Verfügung gestellt werden. Hessen hat hierbei die Federführung zweier Themenfelder übernommen - Mobilität & Reisen sowie Steuern & Zoll. Weitere Themenfelder und eine Übersicht der jeweils beteiligten Bundesländer finden Sie auf der Webseite des IT-Planungsrats.

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