Wenn Sie einen Hausneu- oder -umbau planen, gehören die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung dazu. Neben Ihrer Baugenehmigung benötigen Sie auch Genehmigungen nach der Wasserversorgungssatzung (WVS) und der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Fuldatal, wenn die Anlagen der Wasserversorgung und/oder der Grundstücksentwässerung hergestellt oder geändert werden.

Was ist für die Wasserversorgung und Grundstücksentwässerung meines Grundstücks nötig?

Die Grundstücksentwässerung dient in erster Linie der Sammlung und Ableitung des auf dem Grundstück anfallenden Abwassers und Niederschlagswassers. Wichtig ist dabei eine ordnungsgemäße Bauausführung zum Schutz der Umwelt, des Grundwassers und von Gebäuden sowie zur Vermeidung von Rückstau und Verstopfung im Kanal.

Trinkwasserhausanschluss

Abwasserhausanschluss

Für die Ermittlung von Anschlussmöglichkeiten an die Wasserversorgung und den öffentlichen Kanal können entsprechende Leitungsauskünfte im Rathaus der Gemeinde Fuldatal, Fachbereich 5, eingeholt werden. Durch Ihren Fachplaner/Architekten kann auf dieser Grundlage dann die Wasserversorgungs- und Entwässerungsplanung erfolgen. Wenn Ihr Bauvorhaben durch den Fachdienst Bauaufsicht des Landkreises Kassel genehmigt wurde, erhalten Sie von uns Anträge zum Anschluss an die Wasserversorgung und an die öffentliche Kanalisation. Diese Anträge sind mit den dort geforderten Unterlagen bei der Gemeinde Fuldatal einzureichen. Nach Prüfung der Anträge und Unterlagen erhalten Sie von uns die Genehmigungen zum Anschluss an die Wasserversorgung und die Kanalisation.

Wer verlegt die Anschlüsse bis auf mein Grundstück?

Wenn sich die Anschlüsse für Wasser und Kanal noch nicht auf Ihrem Grundstück befinden, werden diese durch unsere Rahmenvertragsfirma hergestellt und bis ca. 1 m auf Ihr Grundstück verlegt. Auf Ihrem Grundstück können die weiteren Entwässerungsanlagen durch eine Tiefbaufirma hergestellt werden. Für die weitere Verlegung des Wasseranschlusses auf Ihrem Grundstück dürfen Sie nur die Erdarbeiten ausführen lassen, die Leitungsverlegung erfolgt durch die Mitarbeiter der Wasserversorgung der Gemeinde Fuldatal.  

Was ist bei meinem Niederschlagswasser zu beachten?

Seit dem 01.01.2014 gibt es in der Gemeinde Fuldatal die gesplittete Abwassergebühr. Das bedeutet, dass Ihr Schmutzwasser nach dem Frischwasserverbrauch abgerechnet wird und das Niederschlagswasser, wenn es in den Kanal eingeleitet wird, nach Flächen, auf denen das Niederschlagswasser anfällt. Zusammen mit den Anträgen für den Wasser- und Kanalanschluss erhalten Sie einen Auskunftsbogen für das Niederschlagswasser. Dort sind alle auf Ihrem Grundstück befindlichen Flächenbefestigungen (z.B. Haus- und Garagendach, Terrasse, Wegebefestigungen, etc.) mit der entsprechenden Größe einzutragen und zu vermerken, ob diese Flächen an der Kanalisation angeschlossen sind. Dieser Auskunftsbogen ist nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens bei der Gemeinde Fuldatal einzureichen. Die Abrechnung des Niederschlagwassers erfolgt jährlich gemeinsam mit Ihrer Kanal- und Wasserabrechnung.

Informationen zu weiteren Versorgungsunternehmen

Für Auskünfte bezüglich Strom, Gas, Telefon, Kabelfernsehen und Breitbandversorgung in der Gemeinde Fuldatal können Sie sich an folgende Versorgungsunternehmen wenden: EnergieNetz Mitte (ENM): Stromversorgung alle Ortsteile von Fuldatal  0561/93301 EnergieNetz Mitte (ENM): Gasversorgung alle Ortsteile ausgenommen Ihringshausen 0561/93301 Städtische Werke Kassel: Gasversorgung Ortsteil Ihringshausen 0561/7820 Telekom: Telefonanschluss alle Ortsteile von Fuldatal 0800/3301000 Telekom: Breitbandversorgung Ortsteile Ihringshausen und Rothwesten 0800/3301000 Breitband Nordhessen: Breitbandversorgung Ortsteil Wahnhausen 0561/970620 Firma ACO: Breitbandversorgung Ortsteile Simmershausen und Wilhelmshausen  0561/983030 Unitymedia: Kabelanschluss alle Ortsteile und Breitbandversorgung Ortsteil Wahnhausen 0221/46619100

Gemeinde Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal

Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009

info(at)fuldatal.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr,
15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
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