Ortsgericht

Was sind die Aufgaben der Ortsgerichte?
  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden 
     
    Ein wichtiger Service der Ortsgerichte ist die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften. Von großer Bedeutung ist die Beglaubigung im Grundstücksverkehr. Hier ersetzt zum Beispiel bei der Eintragungsbewilligung für eine einfache Grundschuld oder bei der Löschungsbewilligung für eine Hypothek die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift durch das Ortsgericht die in anderen Bundesländern erforderliche Mitwirkung des Notars.
     
    Abschriftsbeglaubigungen von Personenstandsurkunden (wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) darf das Ortsgericht allerdings nicht vornehmen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Standesamt.
     
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde 
     
    Eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte besteht darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen. Grundstücksschätzungen werden auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde vorgenommen und es wird eine Schätzungsurkunde erstellt.
    Sind Sie zum Beispiel Mitglied einer Erbengemeinschaft und diese ist sich bei einer Auseinandersetzung nicht über den Wert eines Grundstückes einig, so ist das Ortsgericht Ihr Ansprechpartner.
     
    Darüber hinaus schätzen Ortsgerichte zum Beispiel auch den Wert beweglicher Sachen und den von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind. In diesen Fällen ermitteln die Ortsgerichte die Höhe eingetretener Schäden.
         Formular: Schätzung eines Grundstückes in Fuldatal (PDF)
  • Erstattung von Sterbfallsanzeigen gegenüber dem Nachlassgericht einschließlich der Sicherung von Nachlässen nach Todesfällen
      
    Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch die Gerichte an das Ortsgericht wenden. Auf deren Anforderung erstellt das Ortsgericht Sterbefallsanzeigen, erteilt Auskunft über Besitzverhältnisse und errichtet Nachlassinventare.
     
    Nicht selten sichern Ortsgerichte Nachlässe und versiegeln Wohnungen, wenn Gefahr durch unberechtigte "Möchtegern-Erben" droht. Sind keine Angehörigen vorhanden, so stellt das Ortsgericht Wertsachen sicher, bringt Haustiere beim Nachbarn oder im Tierheim unter und wirkt schließlich bei der Auflösung des Hausstandes mit.
     
    Dies und vieles mehr, wie auch die Ablieferung von im Nachlass vorgefundenen Testamenten, Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten, geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Nachlassgericht.

    Formular: Erbausschlagung (PDF)

Gemeinde Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal

Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009

info(at)fuldatal.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr,
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Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr,
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