Kommunalpolitik

Für die Städte und Gemeinden in Deutschland gelten die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gemeinde als Teil der öffentlichen Verwaltung ist dabei immer an Recht und Gesetz gebunden, > Artikel 20 Absatz  3 Grundgesetz. Die „Arbeitsweise“ der Gemeinde ist in einem Gesetz geregelt, der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Die Gemeinde erledigt verschiedene Aufgaben, die sich in folgende Kategorien unterteilen lassen
  • eigene bzw. freiwillige Aufgaben, z. B. Vereinsförderung, Jugendräume, Sportanlagen),
  • weisungsfreie Pflichtaufgaben, z. B. Friedhöfe, Gemeindewahlen) und
  • Auftragsangelegenheiten bzw. Pflichtaufgaben nach Weisung, z. B. Personenstandsangelegenheiten, Meldeverwaltung, Gefahrenabwehr).
Freiwillige Aufgaben kann die Gemeinde nach eigenen Überlegungen übernehmen und regeln. WeisungsfreiePflichtaufgaben muss sie dagegen erledigen; die Ausgestaltung bleibt aber ihr überlassen. Um dies zu gewährleisten, gibt es die Rechtsaufsicht der übergeordneten Instanz, bei der Gemeinde Fuldatal ist dies der Landkreis Kassel. Pflichtaufgaben nach Weisung müssen dagegen gemäß den Weisungen der übergeordneten Behörden ausgeführt werden. Hier gibt es deshalb eine umfassende Fachaufsicht. Die Gemeindevertretung – das Parlament der Gemeinde Fuldatal – ist ihr oberstes Organ. Über deren Zusammensetzung entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde alle 5 Jahre durch Wahlen. Es folgen weitere Informationen überKommissionen Der Gemeindevorstand kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden, die ihm unterstehen. Der Gemeindevorstand hat hiervon Gebrauch gemacht und eine Friedhofskommission gebildet. Der Sitz der Gemeindeverwaltung ist im Fuldataler Rathaus. Daneben verfügt die Gemeinde über folgende Einrichtungen: Kindertagesstätten, Sporthallen und -plätze, Dorfgemeinschaftshäuser, Einrichtungen der Wasserversorgung (z. B. Tiefbrunnen, Pumpstationen und Hochbehälter, dies alles wird vom Eigenbetrieb Gemeindewerke Fuldatal organisiert), Feuerwehrhäuser, Waldschwimmbad, Friedhöfe, DGH wie z. B. FuldaTalerForum und Haus der Begegnung (dies wird vom Kuratorium Simmershäuser Vereine verwaltet), Gemeindebücherei, Baubetriebshof, Kläranlagen.

Gemeinde Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal

Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009

info(at)fuldatal.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr,
15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
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