Gemeinde-Wahlen

Wer darf wählen?

In der Gemeinde Fuldatal leben über 12.000 Menschen, das sind die Einwohner. Jeder Einwohner, der mindestens 18 Jahre alt ist, Deutsche/r oder EU-Bürger/in ist und am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Fuldatal gemeldet ist, darf wählen (aktives Wahlrecht), ist also "wahlberechtigt".

Wer gewählt werden möchte (passives Wahlrecht), für den gilt das Gleiche, wie für denjenigen der (aktiv) wahlberechtigt ist, jedoch muss man am Wahltag seit mindestens sechs Monaten in Fuldatal mit Hauptwohnsitz gemeldet sein, allerdings müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden.

Etwa 6 Wochen vor der Wahl wird eine sog. Wahlbenachrichtigung zugesandt. Diese beinhaltet die aktive Wahlberechtigung sowie das örtlich zuständige Wahllokal. Allerdings kann auch die sog. Briefwahl vorgezogen werden, dann wird der Wahlschein und Stimmzettel zugesandt - auf Wunsch auch an eine auswärtige Adresse - beides kann dann portofrei wieder an die Gemeindeverwaltung zurückgesandt werden. Die vorgenannten Unterlagen können natürlich auch im Bürgerserivce (= Wahlamt) abgeholt und sogar vor Ort in einer Wahlkabine gewählt werden.Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, ist grundsätzlich nicht wahlberechtigt. Gegenvorstellungen sollten umgehend mit dem Wahlamt geklärt werden.

Insgesamt sind in Fuldatal ca. 10.000 Menschen (aktiv) wahlberechtigt. Für alle diejenigen, die nicht per Briefwahl ihr Votum abgeben, werden in den Ortsteilen nach Wahlbezirken Wahllokale eingerichtet, die am Wahlsonntag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler frei zugänglich sind. Dafür werden zumeist in DGH oder Sporthallen Räume mit Tischen und Kabinen (Wahlurnen) ausgerüstet und umgeräumt. In den größeren Ortsteilen gibt es sogar mehrere Wahlbezirke.

Wie läuft die Wahl ab?

Wenn man zur Wahl geht, nennt man den Leuten im Wahllokal (den "Wahlhelfern" bzw dem Wahlvorstand) seinen Namen und gibt die Wahlbenachrichtigung ab. Vorsorglich sollte auch der Personalausweis mitgeführt werden. Dann wird der amtliche Stimmzettel ausgegeben, den es zu markieren gilt und der dann in die Wahlurne eingeworfen wird.

Es werden 37 Personen gewählt, die der Gemeindevertretung künftig als Mitglieder angehören.

Daher hat jeder Wähler 37 Stimmen und darf

  • seine Wunsch-Partei als Ganzes wählen
  • einzelne Kandidaten über verschiedene Parteien/Wählergruppen hinweg (Panaschieren)
  • einzelnen Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben (Kumulieren) und
  • einzelne Kandidaten streichen

Diejenigen 37, die am Ende die meisten Kreuze in den verschiedenen Parteien bekommen haben, sind zu Gemeindevertretern gewählt worden.

In Fuldatal sind zur Zeit folgende Parteien in der Gemeindevertretung:

SPD mit 14 Personen, CDU mit 13 Personen, Bündnis90/Die GRÜNEN mit 5 Personen, FDP mit 3 Personen und FWG mit 2 Personen.

Nach der Wahl

Nach der Wahl gehen die Gewählten (diese nennt man auch „Mandatsträger“, weil sie mit der Wahl ein Mandat als Gemeindevertreter angenommen haben) so etwa alle zwei Monate zu den Sitzungen meist ins Rathaus. Alle Mandatsträger einer Partei bilden eine Fraktion, die dann als Gruppe zusammensitzen. Wenn die Mehrheit der Gemeindevertreter sich einig ist,  beschließt sie, was in Fuldatal gemacht wird.

Erstmals tritt die neu gewählte Gemeindevertretung im April zusammen und wählt ihren Vorsitzenden – oder ihre Vorsitzende – sowie, nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, die Mitglieder der Ausschüsse sowie des Gemeindevorstands. Wer als Gemeindevertreter zum Mitglied des Gemeindevorstands gewählt wurde, muss aus der Gemeindevertretung ausscheiden und macht so Platz für einen nachrückenden Kandidaten seiner Partei mit den meisten Wählerstimmen.

Gemeinde Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal

Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009

info(at)fuldatal.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr,
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Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr,
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