Veröffentlichte digitale Prozesse der Gemeinde Fuldatal

Hier haben Sie die Möglichkeit,

  • die Beschädigung oder den Verlust Ihres Abfallbehälters zu melden,
  • einen Antrag auf Gewährung des Sozialklausel zu stellen,
  • einen Mehrbedarf auf Grund von Pflegebedürftigkeit oder Kleinkindern zu melden
  • oder der Abfallbehörde eine Mitteilung zukommen zu lassen.

Über diesen Online-Service können Sie einen Hund abmelden, der nicht mehr in Ihrem Haushalt gehalten wird.

Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.

Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.

Über diesen Online-Service können Sie den Übergang (beispielsweise durch Verkauf, Schenkung, Erbe) eines Grundstücks zum Zwecke der Festsetzung der Grundbesitzabgaben anzeigen.

Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist zwingend notwendig.

Mit diesem Antrag haben Sie die Möglichkeit, für sich eine oder mehrere der folgenden Übermittlungssperren im Melderegister eintragen zu lassen:

  • Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
  • Übermittlungssperre nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Alters- oder Ehejubiläen)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)

Hier können Sie ganz bequem von zu Hause aus ihre Eheanmeldung online durchführen. 

Vorab sollten Sie allerdings sicher gehen, dass Ihnen die oben aufgeführten Unterlagen bereits auf Ihrem PC oder Mobiltelefon als PDF zur Verfügung stehen.

Über diesen Online-Service können Sie den Abschluss eines Landpachtvertrages einer Fläche größer 1 Hektar anzeigen oder Änderungen daran.

Über diesen Online-Service haben Sie die Möglichkeit zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 a Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit §§ 149 fortfolgende Abgabenordnung (AO). 

Mit diesem Online-Service können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an das zuständige Bürgerbüro elektronisch übermitteln.

Mögliche Dokumentenarten sind:

  • Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr verlängerbar)
    Kosten: 13,00 Euro (Erstausstellung) / 6,00 Euro (Verlängerung)
  • Deutscher Reisepass bis zum 24. Lebensjahr- ePass (6 Jahre gültig)
    Kosten: 37,50 Euro
  • Vorläufiger Reisepass (max. 1 Jahr gültig) – Nur in begründeten Ausnahmefällen und wenn kein Expresspass möglich ist.
    Kosten: 26,00 Euro
  • Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig)
    Kosten: 22,80 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
    Kosten: 10,00 Euro

Hier haben Sie die Möglichkeit, den aktuellen Status zu den beantragten Pass oder Personalausweis einzusehen.

Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.

Über den folgenden Prozess können Sie nach einem Eigentumswechsel online einen Hauswasseranschluss ummelden.

Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Umzuges im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Bürgerbüro aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise/Passdokumente sowie die Geburts- oder Heiraturkunde (bei ausländischen Urkunden inkl. Übersetzung) aller zuziehender Familienmitglieder mit.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Zuzuges im im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise/Passdokumente sowie die Geburts- oder Heiratsurkunde (bei ausländischen Urkunden inkl. Übersetzung) aller zuziehenden Familienmitglieder mit.

Gemeinde Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal

Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009

info(at)fuldatal.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
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Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr,
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Freitag08.00 - 12.00 Uhr
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