Die Gemeinde Fuldatal besteht aus 6 Ortsteilen mit insgesamt ca. 12.500 Einwohnern.
Die Wasserversorgung wird aus den zwei Wasservorkommen Kragenhof (rd. 2/3 des Gesamtwasserbedarfs) und Wilhelmshausen (rd. 1/3 des Gesamtwasserbedarfs) mit jeweils zwei Tiefbrunnen sichergestellt.
Die Förderung pro Jahr aller 4 Brunnen liegt im Mittel der letzten 6 Jahre bei ca. 623.000 m³.
Die Wässer der Tiefbrunnen werden jeweils in einem zugehörigen Wasserwerk aufbereitet.
Diese zwei Wasservorkommen mit ihren Wasserwerken unterteilen die Gemeinde Fuldatal in zwei Versorgungsbereiche, welche unterschiedliche Wassereigenschaften besitzen.
Der Versorgungsbereich des Wasserwerks Kragenhofer Brücke umfasst die südlichen Ortsteile Ihringshausen, Wahnhausen und die Tiefzone Simmershausen.
Zentraler Speicherbehälter ist der Hochbehälter (HB) Lohberg mit einem Speichervolumen von rd. 1.800 m³. Darüber hinaus befindet sich im Versorgungsbereich Kragenhofer Brücke noch der Hochbehälter Wahnhausen mit einem Speicherinhalt von rd. 150 m³.
Der Versorgungsbereich des Wasserwerks Wilhelmshausen umfasst die nördlichen Ortsteile Wilhelmshausen, Knickhagen, Rothwesten, die Hochzone Simmershausen sowie die Fritz-Erler-Kaserne in Rothwesten.
Zentraler Speicherbehälter ist der Hochbehälter (HB) Petersweg mit einem Inhalt von rd. 1.000 m³. Darüber hinaus versorgt der HB Wilhelmshausen mit einem Speicherinhalt von rd. 300 m³ die Ortslage Wilhelmshausen.
Ein Wasserwerk ist eine Anlage zur Aufbereitung von Rohwasser und zur Bereitstellung von Trinkwasser. Wesentliche Bestandteile sind unter anderem Filter, Pumpen und ein Wasserspeicher (Vorlagebehälter).
Dazu kommen Hochbehälter, Armaturen und Schalträume, wo die Verteilung des Trinkwassers in das Leitungsnetz gesteuert und überwacht wird.
Das Rohwasser wird über Leitungen von der Gewinnungsanlage (Tiefbrunnen) in das Wasserwerk gefördert und dort mithilfe von verschiedenen Verfahrensschritten zu Trinkwasser aufbereitet und in dem Vorlagebehälter gespeichert.
Trotz sehr guter Grundwasserqualität kann es vorkommen, dass sich zu viel Kohlensäure, Eisen und Mangan im Trinkwasser befinden. Aus diesem Grund wird das Wasser aus den Brunnen in der Aufbereitungsanlage gefiltert und miteinander verschnitten.
Das Trinkwasser wird aus den Wasserwerken, über die Hochbehälter als Zwischenspeicher, durch das Trinkwassernetz dem Verbraucher zugeführt. Es unterliegt durch regelmäßige Trinkwasseranalysen einer ständiger Qualitätsprüfungen.
Das Trinkwasserleitungsnetz hat eine Länge von rd. 163 km.
Der aktuelle Wasserpreis liegt in der Gemeinde Fuldatal bei 3,73 €/m³ brutto.
Der Pro-Kopf-Wasserverbrauch liegt in Fuldatal im Jahr bei ca. 43,66 m³ (2021).
Fuldatal, 05.01.2023
Die Gemeinde Fuldatal rechnet grundsätzlich einmal jährlich die Kosten für Wasser und Abwasser mit den Haus- bzw. Grundstückseigentümern ab. Dies gilt auch für Häuser oder Wohnungen, die vermietet werden. Mieterwechsel brauchen daher nicht bei der Gemeinde Fuldatal angezeigt zu werden.
Satzungsgemäß werden Sie zu Abschlagszahlungen veranlagt. Der Abschlag ist eine vierteljährliche Vorauszahlung auf die Jahresabrechnung und wird in der Regel zu den Zahlungsterminen 15.02./15.05./15.08./ und 15.12. eines jeden Jahres fällig. Er wird im Rahmen der Rechnungserstellung auf Grund des tatsächlichen Wasserverbrauches jährlich neu berechnet.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die Höhe des Abschlages zunächst von der Gemeinde Fuldatal festgesetzt (Faustformel: 40 m³ Verbrauch jährlich pro Person). Wenn sich innerhalb eines laufenden Jahres gravierende Änderungen der Verbrauchsmenge abzeichnen, haben Sie die Möglichkeit, den errechneten Abschlag anpassen zu lassen.
Die Stände der Wasserzähler werden zum Ende des Jahres durch unsere Kunden selbst abgelesen und an die Gemeinde Fuldatal übermittelt. Dazu versendet die Gemeinde Fuldatal entsprechende Aufforderungen. Es besteht die Möglichkeit den Zählerstand in einem Online-Portal einzugeben. Im Rahmen der Online Erfassung wird sogleich eine Plausibilität des Zählerstandes durchgeführt. Alternativ können die Zählerstände durch Rückgabe der ausgefüllten Ablesekarte auf dem Postweg oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Sollte ein Ablesen des Wasserzählers aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, wird der Wasserverbrauch mit einem Sicherheitsaufschlag geschätzt.
In Ihrem eigenen Interesse weisen wir darauf hin, dass der Wasserzähler mit Zuleitung durch geeignete Maßnahmen vor Frost geschützt wird, da Reparaturen nach Frostschäden vom Hauseigentümer selbst zu zahlen sind. Die Gefahr eines Frostschadens besteht besonders bei Wasserzählern in Rohbauten, Gärten, Schächten, Scheunen oder leer stehenden Häusern.
Reparaturen am Wasserhausanschluss dürfen, beginnend an der Verbindungsstelle mit dem Versorgungsnetz in der Straße bis zur Absperrarmatur vor dem Wasserzähler, nur durch die Gemeinde Fuldatal durchgeführt werden. Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist der Gemeinde Fuldatal in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.
Reparaturen oder Änderungen nach der Wasseruhr sind von Installationsbetrieben auf Kosten des Hauseigentümers durchführen zu lassen.
Wir empfehlen, auf dem Grundstück hinter der Hauptabsperrvorrichtung nicht frostfrei verlegte Wasserleitungen in der Frostperiode sorgfältig zu entleeren. Nicht frostfrei installierte Wasserzähler (z. B. in Gartengrundstücken oder Rohbauten) müssen von dem Eigentümer durch geeignete Maßnahmen vor Frost geschützt oder auf Kosten des Eigentümers durch die Gemeinde Fuldatal ausgebaut werden. Die Kosten für den Austausch eines eingefrorenen Wasserzählers werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Die Wasserzähler sind stets zugänglich zu halten, damit Bedienstete bzw. Beauftragte der Gemeinde Fuldatal sie ablesen bzw. wechseln oder aber Absperrvorrichtungen betätigen können.
Rohrbrüche
Weiterhin empfehlen wir, einmal im Monat die Wasserzähler zu kontrollieren und den monatlichen Verbrauch zu ermitteln. Dies ermöglicht, einen höheren Wasserverbrauch (z.B. aufgrund von Wasserrohrbrüchen oder Undichtigkeiten) frühzeitig zu erkennen.
Wir bitten, Rohrbrüche auf dem Grundstück umgehend an die Gemeinde Fuldatal (01732819271 oder 0561/9818-1503) zu melden.
Unter bestimmten Umständen (es ist ein Nachweis erforderlich, dass das ausgetretene Wasser nicht in die Kanalisation gelangt ist) kann bei einem Wasserrohrbruch auf dem Grundstück die Schmutzwassergebühr für den durch Rohrbruch entstandenen Wassermehrverbrauch erlassen werden. Hierfür ist jedoch erforderlich, dass der Rohrbruch umgehend gemeldet wird und der Gemeinde Fuldatal eine Bestätigung bzw. Rechnung über die Reparatur des Wasserrohrbruches durch ein Installationsunternehmen vorliegt. Erst nach der Jahresabrechnung gemeldete Rohrbrüche werden nicht berücksichtigt.
Fuldatal, 17.02.2021
Gemeindeverwaltung Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009
info(at)fuldatal.de
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr, 15.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Bücherei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag | 13.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 15.00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 13.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |