Flüchtlingshilfe in Fuldatal

In Fuldatal leben Geflüchtete in zwei Gemeinschaftsunterkünften in Rothwesten, die vom Landkreis betrieben werden, sowie in privaten Wohnungen.

Die in der Fritz-Erler-Anlage gelegene Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen befand sich einige Jahre im Ruheszustand, hat aber im März 2022 ihren Betrieb wieder aufgenommen.

Die Geflüchteten kommen aus den Krisenherden weltweit insbesondere aus Syrien, Afghanistan, Eritrea, Somalia und anderen Brennpunkten. Was sie bisher durchmachen mussten, können wir auf Grund der Medieninformationen nur ungefähr erahnen.

Dankenswerter Weise bringen sich seit vielen Jahren zahlreiche Fuldataler Bürger*innen in verschiedenen Unterstützerkreisen in vielfältigster Weise ein, um den Geflüchteten das Alltagsleben in der für sie völlig neuen Umgebung zu erleichtern.

So finden seit geraumer Zeit Deutschkurse, Sportangebote, geselliges Beisammensein, hauswirtschaftliche Hilfestellungen, Beförderungsmaßnahmen, Freizeitangebote für alle Altersgruppen, Sammlungen und Verteilungen notwendiger verschiedener Artikel des täglichen Lebens und die Begleitung in verschiedenen Lebenslagen durch ehrenamtlich Engagierte statt.

Die Gemeinde Fuldatal wirkt hier Netzwerk koordinierend mit.

Wer sich ebenfalls in diesem Bereich ehrenamtlich engagieren möchte, ist gerne Willkommen!

Wie kann ich helfen?

Falls Sie an einer Mitarbeit in einem Unterstützerkreis interessiert sind, wenden Sie sich bitte an den Ehrenamtskoordinator des Landkreises Kassel Simon Gellermann, Tel.: 0561-10031183, E- Mail: simon-gellermann(at)landkreiskassel.de

Für den Unterstützerkreis in Fuldatal ist Herr Lothar Weddig, E- Mail: hl(at)weddig.biz Ihr Ansprechpartner.

Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Anerkannte Asylbewerber dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten.
Während des Asylverfahrens ist die Arbeitsaufnahme nicht so einfach. Am einfachsten ist es im Bereich Ausbildung: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung (das Asylverfahren läuft und ist noch nicht abgeschlossen) können nach den drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Flüchtlinge mit einer Duldung (Asylverfahren mit negativem Bescheid abgeschlossen, bei denen die Abschiebung ausgesetzt wurde) können ohne Wartefrist eine Ausbildung beginnen (allerdings dauert der Weg zur Duldung meistens sehr viel länger als die dreimonatige Wartefrist für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestaltung). In beiden Fällen muss eine Erlaubnis der Ausländerbehörde vorliegen. Eher einfach ist auch der Zugang zu Praktika, zum Bundesfreiwilligendienst oder zu einem freiwilligen sozialen Jahr – hier gelten die gleichen Regeln wie beim Ausbildungsverhältnis. Hochqualifizierte Flüchtlinge, die einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (hier gibt es keine Einkommensgrenze) können ebenfalls nach der dreimonatigen Wartefrist eine Beschäftigung in Deutschland beginnen.

Bei allen anderen Flüchtlingen muss die Arbeitsagentur einer Beschäftigung zustimmen – auch hier ist eine Beschäftigungsaufnahme grundsätzlich erst nach drei Monaten möglich. Die Arbeitsagentur führt eine Arbeitsmarktprüfung und eine Vorrangprüfung durch. Bei der Arbeitsmarktprüfung soll sichergestellt werden, dass Flüchtlinge nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht und bei den Arbeitszeiten ausgebeutet werden – für die Arbeitsstelle müssen dieselben Regeln, wie für einen Arbeitsplatz für einen Deutschen gelten. In der Praxis am bedeutendsten ist die Vorrangprüfung: Hier wird die Frage geklärt, ob die Stelle auch mit arbeitssuchend gemeldeten Personen besetzt werden kann, deren Arbeitsmarktzugang nicht beschränkt ist. Das heißt, dass zuerst geprüft wird, ob nicht auch ein deutscher Arbeitsloser die Stelle antreten könnte. Danach wird geprüft, ob ein arbeitslos gemeldeter EU-Ausländer in Frage kommt und danach ob ein arbeitslos gemeldeter Nicht-EU-Ausländer beschäftigt werden könnte. Erst danach ist die Besetzung der Stelle mit einem Asylbewerber möglich. Diese Vorrangprüfung entfällt erst, wenn der Asylbewerber bereits seit 15 Monaten in Deutschland lebt. Die Ausländerbehörde macht ihre Zustimmung zur Arbeitsaufnahme immer von einem positiven Votum der Arbeitsagentur abhängig.

Gemeinnützige Arbeiten

Gemeinnützige Arbeiten können die Flüchtlinge sofort ab dem Zeitpunkt beginnen, ab dem sie einem Landkreis zugewiesen werden. Im Landkreis Kassel wird dies genutzt und Flüchtlinge aus den Gemeinschaftsunterkünften helfen bei der Pflege der Außenanlagen der Unterkünfte, beim Herrichten von neuen Gemeinschaftsunterkünften und unterstützen gemeinnützige Vereine bei ihrer Arbeit.
Der Landkreis hat einen Integrationsmanager mit der Aufgabe betraut, die Beschäftigungspotenziale der Flüchtlinge zu erheben und Möglichkeiten der Beschäftigung auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu prüfen. Die gemeinnützige Arbeit in den Gemeinschaftsunterkünften wird über die kreiseigene Arbeitsförderungsgesellschaft im Landkreis Kassel (AGiL) organisiert.
Einkünfte aus Beschäftigung werden auf die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet. Der Stundenlohn von 1,05 Euro für gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten bleibt den Flüchtlingen in vollem Umfang erhalten.

Asylverfahrens-Ablauf in Deutschland

Flüchtlinge, die nach Deutschland einreisen, teilen bei Eintritt nach Deutschland mit, dass sie hier einen Asylantrag stellen wollen. Aufgrund eines Schlüssels, der sich nach Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft der Bundesländer bemisst (Königsteiner Schlüssel), werden diese Flüchtlinge auf die einzelnen Bundesländer verteilt.

Dort werden sie in den Erstaufnahmeeinrichtungen der jeweiligen Länder untergebracht. Im Land Hessen ist die Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen – im Landkreis Kassel gibt es Außenstellen dieser Erstaufnahmeeinrichtung am ehemaligen Flugplatz Kassel-Calden in Calden, in Hofgeismar-Beberbeck und ab sofort in einem ehemaligen Gartenmarkt in Lohfelden. Außerdem hat das Land Hessen angekündigt eine eigenständige Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Fritz-Erler-Kaserne in Fuldatal-Rothwesten einzurichten.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder stellen die Flüchtlinge ihren Asylantrag, der dann dort von Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entgegengenommen wird. Außerdem soll hier eine medizinische Erstuntersuchung durchgeführt werden. Die Flüchtlinge erhalten in der Erstaufnahmeeinrichtung eine Bescheinigung zur Meldung als Asylsuchende.

Nachdem diese Formalitäten abgeschlossen sind, werden die Flüchtlinge wieder nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt, wo sie das weitere Asylverfahren abwarten. Im Einzelfall kann dieses Verfahren bis zu zwei Jahren dauern. Während dieser Zeit ist der Landkreis für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge verantwortlich. Erhält der Flüchtling einen Aufenthaltstitel (der ein befristetes oder dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland darstellt) wechselt die Verantwortung für die Asylanten (das ist die korrekte Bezeichnung, wenn man Asyl in Deutschland erhalten hat) zum Jobcenter, falls der Betreffende arbeitslos ist.
Für die Durchführung des Asylverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.

Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge im Landkreis Kassel

Im Unterschied zur Betreuungs- und Unterbringungssituation zu Beginn der 90er Jahre während der Zeit der Bürgerkriegsflüchtlinge vom Balkan, hat sich der Landkreis heute für ein anderes Konzept entschieden. Notwendige Gemeinschaftsunterkünfte für die ankommenden Flüchtlinge werden vom Kreis selbst mit eigenem Personal betrieben, um so eine klare Verantwortlichkeit für eine den Bedürfnissen der Flüchtlinge entsprechende Betreuung zu erhalten. Außerdem wird zur besseren Integration nach einer Orientierungsphase der Flüchtlinge in ihrer neuen Heimat eine Unterbringung in von den Asylbewerbern selbst angemieteten Wohnungen angestrebt.

Aktuell lebt der größere Teil der Asylsuchenden in zurzeit 20 Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Kassel. Die Pommernanlage im Wolfhager Stadtteil Gasterfeld ist aktuell die größte Gemeinschaftsunterkunft und bietet bis zu 450 Flüchtlingen Platz. Danach folgt die Gemeinschaftsunterkunft in FuldatalIhringshausen mit 120 Bewohnerplätzen. Diese Unterkunft wurde bisher von einem privaten Anbieter betrieben und wird perspektivisch aufgrund ihres Alters und der schwierigen baulichen Voraussetzungen aufgegeben – die entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten müssen allerdings an anderer Stelle bereitstehen. In den anderen flächendeckend in fast allen Kommunen im Landkreis eingerichteten Gemeinschaftsunterkünften finden zwischen 20 und 120 Menschen Platz.

Der geringere Teil der Asylsuchenden lebt aktuell in Privatwohnungen. Es bleibt aber das erklärte Ziel des Landkreises, möglichst viele Mietverhältnisse in Wohnungen zu realisieren, da diese Unterbringungsform die Integration und die Teilhabe am Leben in Deutschland am besten ermöglicht. In Privatwohnungen werden also nur Flüchtlinge untergebracht, die bereits längere Zeit Deutschland leben und sich bereits in ihrer neuen Heimat akklimatisiert haben.

Ohne Gemeinschaftsunterkünfte wird und soll es aber auch in Zukunft nicht gehen.
Die rund 100 Neuankömmlinge, die aktuell pro Woche dem Landkreis vom Land Hessen zugewiesen werden und für die eine Unterkunft im Landkreis Kassel gesucht wird, können schon aus organisatorischen Gründen zumeist nicht unmittelbar in private Wohnungen vermittelt werden, noch ist dies aus fachlicher Sicht anzustreben. 

Wer zahlt die Kosten für die Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge?

Der Landkreis Kassel übernimmt alle Kosten für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge. Hinzu kommen die Aufwendungen für die Sanierung und Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte sowie die Kosten für die gesundheitliche Versorgung.

Außerdem werden die Personalkosten für die Mitarbeiter in den Gemeinschaftsunterkünften übernommen. Umgerechnet auf den einzelnen Flüchtling ergibt sich so ein monatlicher Betrag von rund 900 Euro. Damit liegt der Landkreis Kassel im hessischen Vergleich im unteren Drittel – in Landesteilen mit höherem Mietniveau können die monatlichen Kosten pro Flüchtling 1.500 Euro erreichen.
Vom Land Hessen erhält der Landkreis als Kostenpauschale in Höhe von 601,46 Euro pro Flüchtling pro Monat. Die Bundesregierung hat entschieden, dass die Länder ab dem Jahr 2016 670 Euro Entschädigung pro Flüchtling pro Monat erhalten. Der Landkreis hofft, dass dieser Betrag in vollem Umfang an ihn weitergegeben wird und die Landespauschalen für den Landkreis Kassel auf mindestens 900 Euro erhöht werden.

Wie erhalten Flüchtlinge Deutschkenntnisse?

Allen Beteiligten ist klar, dass Deutschkenntnisse der beste Weg zur gelungenen Integration von Flüchtlingen sind. Leider waren bisher von Bund und Land geförderte Sprachkurse erst möglich, wenn ein Aufenthaltstitel vorlag. Dies bedeutete, dass zum Teil bis zu 15 Monaten auf die Finanzierung eines Deutschkurses gewartet werden musste.

Bei der Vermittlung von Deutschkenntnissen für erwachsene Flüchtlinge war man daher bisher auf das Engagement von Ehrenamtlichen angewiesen, die durch ihren Einsatz viel zu Verbesserung der Deutschkenntnisse beigetragen haben. Ab dem 1. November 2015 stehen über die Arbeitsagentur insbesondere für die Volkshochschulen Bundesmittel zur Verfügung, die ein schnelleres Erlernen der deutschen Sprache ermöglichen.

Geldleistungen an Flüchtlinge

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts orientieren sich die Leistungen für Flüchtlinge an den finanziellen Größenordnungen, die ein Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) erhält. Ist der Flüchtling in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, wird eine Pauschale für Energie und Wohnungsinstandhaltung abgezogen, da diese Ausgaben vom Landkreis erbracht werden. Von diesem Geldbetrag müssen alle Alltagsausgaben (Essen, Bekleidung, ÖPNV) bestritten werden. In einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes werden die Flüchtlinge vom Land verköstigt und erhalten somit nur ein geringes Taschengeld.

Ein alleinreisender Asylbewerber bzw. ein alleinerziehender volljähriger Flüchtling mit Kind erhält 362 Euro im Monat. Lebt er in einer Gemeinschaftsunterkunft erhält er 329,20 Euro. Ehegatten, Lebenspartner oder andere Volljährige mit gemeinsamem Haushalt erhalten 326 Euro pro Monat (296,45 € in einer GU).

Volljährige im Haushalt anderer Personen (ohne eigenen Haushalt) erhalten 290 Euro im Monat (263,30 € in einer GU). Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren im Haushalt erhalten 280 Euro pro Monat (263,50 € in einer GU). Kinder zwischen sieben und 14 im Haushalt erhalten 247 Euro im Monat (235,09 € in einer GU).

Kinder unter sieben Jahren erhalten 215 Euro pro Monat (207,39 € in einer GU). Die Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt der Landkreis (wie auch bei Beziehern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II). Außerdem können in bestimmten Fällen einmalige Beihilfen gewährt werden. Im Krankheitsfall gelten für Flüchtlinge besondere Regeln. Hier werden nur akute Krankheitsfälle oder Schmerzbehandlungen übernommen.

Landkreis Kassel

Der Fachbereich Soziales des Landkreises Kassel ist für die Unterbringung und Betreuung der vom Land Hessen zugewiesenen Flüchtlinge verantwortlich. Im Zusammenhang mit den steigenden Flüchtlingszahlen steht die Kreisverwaltung – wie viele andere Landkreise und kreisfreien Städte bundesweit – vor einer Vielzahl von Herausforderungen.

Gleichzeitig haben viele Bürgerinnen und Bürger Fragen, die sich auf die aktuelle Flüchtlingssituation beziehen. Wir haben versucht, die häufigsten Fragen zu beantworten. Wenn Sie weitere Fragen haben, senden Sie uns eine Mail an pressestelle@landkreiskassel.de oder rufen Sie unter der Telefonnummer 0561/1003-1394 an. 
www.landkreiskassel.de/cms07/dienstleistungen/084790/index.html

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge

Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Begleitung nach Deutschland kommen, werden genauso betreut, wie minderjährige deutsche Kinder, die aus ihren Familien aus Schutzgründen herausgenommen werden müssen. Die Betreuung übernimmt der Fachbereich Jugend des Landkreises und die minderjährigen Flüchtlinge werden in Wohngruppen oder in Familien zur Betreuung untergebracht.

Weiterführende Informationen:

Möbel/Hausrat

Für Küchenutensilien, Geschirr und Möbel besteht keine Verwendungsmöglichkeit.
Möbelspenden können Sie gerne der Arbeitsförderungsgesellschaft des Landkreises Kassel (AGIL) anbieten:
Am Gasterfelder Holz 1
34466 Wolfhagen-Gasterfeld
Telefonnummer: 05692 9998098
E-Mail: gebrauchtmoebel(at)agil-wolfhagen.de

Benötigt der Landkreis Personal für die Betreuung der Flüchtlinge?

Ja! Für die Betreuung der Flüchtlinge hat der Landkreis entschieden, dass pro 50 Flüchtlinge ein Sozialpädagoge oder ein entsprechend qualifizierter Betreuer eingesetzt wird. Es werden daher sowohl für die Leitung der Gemeinschaftsunterkünfte wie auch für die hausmeisterliche Betreuung der angemieteten Immobilien ständig Mitarbeiter gesucht.

Die Einstellung erfolgt befristet bei der kreisangehörigen Arbeitsförderungsgesellschaft im Landkreis Kassel (AGiL). Ansprechpartner für Bewerbungen ist?

Sind die Kinder von Flüchtlingen schulpflichtig?

Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Flüchtlinge einem Landkreis zugewiesen werden, gilt für minderjährige Flüchtlinge die Schulpflicht. Die Kinder werden ganz normal in die für sie zuständigen Schulen eingeschult. Falls es in einer Schule mindestens 17 Flüchtlingskinder gibt, wird eine Intensivklasse eingerichtet, die den Schwerpunkt auf die Vermittlung von Deutschkenntnissen legt. Im Landkreis Kassel gibt es eine solche Klasse aktuell nur an der Grundschule Wolfhagen.

Für Schüler an beruflichen Schulen gibt es ein Landesprogramm zur Sprachförderung und zur allgemeinen und beruflichen Bildung für junge Flüchtlinge, Spätaussiedler und Zuwanderer (Seiteneinsteiger) mit dem Namen „Integration und Abschluss (InteA)“. Im Landkreis Kassel gibt es diese INTEA-Klassen an der Willy-Brandt-Schule, der beruflichen Schule des Landkreises in Kassel-Oberzwehren und am Standort Wolfhagen der Herwig-Blankertz-Schule.

Wohnungsvermittlung für Flüchtlinge

Der Landkreis ist wegen der begrenzten Zahl von Unterkunftsmöglichkeiten in den Gemeinschaftsunterkünften dringend darauf angewiesen, dass Flüchtlinge in Wohnungen ziehen.
 
Grundsätzlich gilt, dass die für die Flüchtlinge in Frage kommenden Wohnungen den rechtlichen Vorgaben entsprechen müssen, die ansonsten auch für Empfänger von Hartz IV-Leistungen gelten. Das heißt, dass die Größe der Wohnung und die Ausstattung den Anforderungen des SGB II entsprechen müssen. Im Landkreis variieren die Mieten zwischen dem direkten Umfeld der Stadt Kassel und den mehr ländlichen Räumen im Norden und Westen des Landkreises. Grundsätzlich sind Mieten von 4 Euro pro m² für Wohnungen für Flüchtlinge akzeptabel – in der Nähe von Kassel kann der Betrag höher liegen.
 
Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Anmietung von Wohnungen: Der Flüchtling mietet die Wohnung und der Landkreis Kassel zahlt die Kosten für Miete und Heizung an den Vermieter oder der Landkreis mietet vorübergehend direkt für den Flüchtling.
Flüchtlinge, die keine Bleibeperspektive haben, weil sie aus einem „sicheren Herkunftsland“ oder einem sogenannten „sicheren Drittland“ kommen, werden nicht in Wohnungen vermittelt, da ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland in der Regel auf wenige Monate beschränkt ist. Dies erfolgt auf Bitten der Vermieter, die verständlicherweise Interesse an einer längerfristigen Vermietung haben und nicht einen Wechsel der Mieter alle acht Wochen möchten.

Jeder Flüchtling, der von sich aus eine Wohnung gefunden hat, wird vom Landkreis bei Umzug und allen organisatorischen Fragen unterstützt. Außerdem kümmert sich ein Wohnungsvermittlungsteam um die Anmietung und Vermittlung von Wohnungen für Asylbewerber. 
Gefragt sind aktuell Wohnungen für alleinreisende Flüchtlinge bzw. Vermieter, die eine größere Wohnung auch für eine Wohngemeinschaft von mehreren alleinreisenden Flüchtlingen zur Verfügung stellen würden.
 
Ansprechpartner für Wohnungsangebote sind Frau Fischer und Frau Baberuxki (Tel.: 0561/1003-1843); Mail: pia-fischer(at)landkreiskassel.de 
oder susannebaberuxki(at)landkreiskassel.de .

Linksammlung

Digitale Medien zur Leseförderung von Flüchtlingen:

Stiftung digitale Chancen: 

Dolmetscher-Tools (Apps, Dokumente, etc.):

Gemeinde Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal

Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009

info(at)fuldatal.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr,
15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Cookie Einstellungen