Aktuelles

Landkreis Kassel: Kleinere Unterkünfte im Kreisgebiet werden genutzt | Використовуються менші приміщення в районі

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Flüchtlingsunterkunft in Lohfelden im Laufe der Woche belegbar
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Landkreis Kassel: Weitere Flüchtlingsunterkunft in Lohfelden geplant | Подальше розміщення біженців планується в Лофельдені

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"Wir benötigen zusätzlich zur Jugendburg Sensenstein dringend weitere größere Unterbringungsmöglichkeiten für die…

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Fuldatal hilft der Ukraine! | Fuldatal допомагає Україні!

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Liebe Fuldatalerinnen, liebe Fuldataler,

der Krieg in der Ukraine nimmt immer schrecklichere Ausmaße an, täglich sterben…

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Landkreis Kassel: Kreis richtet Jugendburg Sensenstein für die Unterbringung ein | Крайс встановлює Югендбург Зензенштайн для проживання

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"Aufgrund der dramatisch steigenden Zahl von ukrainischen Kriegsflüchtlingen richten wir die Jugendburg Sensenstein als…

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Landkreis Kassel: Kreis richtet Terminbuchung für Registrierung ein | Circle налаштовує запис на прийом для реєстрації

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„Die Zahl der in den Landkreis Kassel kommenden ukrainischen Kriegsflüchtlinge nimmt stetig zu“, informieren Landrat Andreas…

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Landkreis Kassel Hilft | Район Кассель допомагає

WICHTIGER HINWEISE FÜR GEFLÜCHTETE

Die zentrale Anlaufstelle für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die im Landkreis Kassel wohnen, ist in der Albert-Einstein-Straße 6 in 34277 Fuldabrück.

Zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr kann man sich hier Montag – Freitag registrieren lassen, um danach finanzielle und organisatorische Unterstützung zu erhalten. Die Anlaufstelle ist für eine kurzfristige Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen rund um die Uhr besetzt.

Wir bitten um Verständnis, dass der Fachdienst Flüchtlingshilfe zur Zeit nicht alle telefonischen Anfragen beantworten kann.

Центральний контактний пункт для біженців від війни з України, які проживають в районі Кассель, знаходиться за адресою Albert-Einstein-Str. 6, 34277 Fuldabrück. З понеділка по п’ятницю з 9:00 до 13:00 можна зареєструватися та отримати фінансову та організаційну підтримку. Контактний пункт укомплектований цілодобово для короткострокового розміщення біженців з війни.

KOSTENFREIE NUTZUNG SÄMTLICHER BUSSE, ZÜGE UND TRAMS IN GANZ NORDHESSEN

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können kostenfrei sämtliche Busse, Züge und Trams in ganz Nordhessen nutzen können. Ein  ukrainischer Ausweis wird dabei wie ein Ticket behandelt.

Військові біженці з України можуть безкоштовно користуватися всіма автобусами, потягами та трамваями по всьому північному Гессену. Ідентифікаційна картка України розглядається як квиток.


Derzeit ist der Landkreis Kassel zuständig für die Unterbringung und Versorgung der Kriegsflüchtlinge. Es ist aber wahrscheinlich, dass der Landkreis in absehbarer Zeit auf die Kommunen im Landkreis zukommen wird für Unterstützung. Aus diesem Grund bereitet sich die Gemeinde Fuldatal mit Ihren Bürgerinnen und Bürger gewissenhaft vor und baut jetzt bereits die Strukturen und Organisation auf, um schnell helfen zu können.

Die Gemeinde Fuldatal arbeitet eng zusammen mit dem Nachbarschaftsverein Fuldatal e.V. und der Facebook Fuldatal Gruppe um gemeinsam die Kriegsflüchtlinge der Ukraine zu versorgen.

GELDSPENDEN | ПОЖЕРТВУЙ ГРОШІ

Der Nachbarschaftsverein Fuldatal e. V. nimmt Ihre Geldspende zentral für die in Fuldatal lebenden Geflüchteten des Ukrainekrieges gern wie folgt entgegen und regelt die bestimmungsgemäße Verwendung.

BIC: HELADEF1KAS, Bank: Kasseler Sparkasse

IBAN: DE60 5205 0353 0205 0027 35, Verwendungszweck: Ukrainehilfe in Fuldatal (bitte unbedingt mit angeben)

Auf Wunsch bzw. bei Spenden über 300 € wird eine Spendenquittung ausgestellt.

Weitere Informationen auch über www.nachbarschaftsverein-fuldatal.de


Сусідська асоціація Fuldatal e. V. із задоволенням прийме вашу грошову пожертву централізовано для біженців з української війни, які проживають у Фульдаталі, і регулює її цільове використання.

BIC: HELADEF1KAS, Банк: Kasseler Sparkasse

IBAN: DE60 5205 0353 0205 0027 35, цільове призначення: Ukrainehilfe in Fuldatal (будь ласка, включіть)

За запитом або для пожертв на суму понад 300 євро буде видано квитанцію про пожертвування.

Додаткову інформацію також можна знайти на www.nachbarschaftsverein-fuldatal.de

SACHSPENDEN | ПОЖЕРТВУВАННЯ

Viele Kriegsflüchtlinge werden in Fuldatal eintreffen und haben nichts dabei außer was sie an sich tragen. Deshalb wird es notwendig sein Sachspenden zu organisieren. 

Die Gemeinde Fuldatal hat hierzu eine Kooperation mit der Facebook Gruppe "Fuldatal" insleben gerufen. Herzlichen Dank bereits im Voraus für das Engagement! 
Die Facebook Gruppe "Fuldatal" wird mit Ihrem Netzwerk das direkte Bindeglied zu den Bürgerinnen und Bürgern sein und den Aufruf für benötigte Sachspenden koordinieren.

Ziel ist es, wenn festgestellt wird das es an etwas fehlt, dies in der Gruppe mitgeteilt und beschafft / organisiert wird. Dies kann von Dingen des täglichen Bedarfs bis hin zu einem Bett, Windeln, Kinderwagen oder auch Kinderspielzeug, alles Mögliche sein. Anschließend wird es der Person zugeführt die es benötigt. 
Es geht nicht darum einen Warenhaushalt zu lagern, sondern in Einzelfall zu helfen. Es geht auch nicht darum eine Warenlieferung zur Ukraine zu schicken. Es geht rein um die Hilfe hier in Fuldatal für die Kriegsflüchtlinge die in Fuldatal aufgenommen wurde.


Багато біженців з війни прибудуть до Фульдаталя лише в тому, що вони одягнені. Тому необхідно буде організувати пожертви в натуральній формі.

Спільнота Fuldatal розпочала співпрацю з Facebook-групою «Fuldatal». Наперед дуже дякую за вашу відданість!
З вашою мережею група Facebook «Fuldatal» буде прямим посиланням на громадян і координуватиме заклик до пожертвувань.

Мета полягає в тому, що коли визначається, що чогось не вистачає, це повідомляється та закуповується/організується в групі. Це може бути що завгодно: від повсякденних речей до ліжка, підгузників, колясок або навіть дитячих іграшок. Потім він надсилається тому, хто його потребує.
Йдеться не про зберігання домашнього майна, а про допомогу безпосередньо в кожному окремому випадку. Також не йдеться про відправку вантажу в Україну. Це все про допомогу тут, у Фульдаталі, біженцям із війни, яких прийняли у Фульдаталі.

UNTERKUNFT | ПРОЖИВАННЯ

Haben Sie privaten Wohnraum, der auch langfristig (für mehrere Monate oder länger) zur Verfügung steht? 

Wenn Sie hier helfen können, dann melden Sie uns bitte Ihren freien Wohnraum unter ukrainehilfe(at)fuldatal.de oder schreiben einen Brief oder rufen an unter dem Ukrainehilfetelefon 0561/9818-1115.

Wir prüfen Ihr Angebot und leiten es zur Vermittlung an den Landkreis Kassel weiter.


Чи є у вас приватне житлове приміщення, яке також доступне на довгостроковій основі (на кілька місяців або довше)?

Якщо ви можете допомогти тут, будь ласка, повідомте нам про вільне житло на ukrainehilfe(at)fuldatal.de або напишіть листа або зателефонуйте за телефоном Ukrainehilfe 0561/9818-1115.

Ми перевіримо вашу пропозицію та передаємо її до району Кассель для посередництва.

DOLMETSCHEN | ІНТЕРПРЕТАЦІЯ

Sie leben in Fuldatal und können die Ukrainische Sprache? Es werden dringend ehrenamtliche Dolmetscher*innen benötigt zur Unterstützung. 
Es geht um das tägliche Leben aber auch Behördengänge (z.B. das Anmelden bei der Gemeinde). 

Wenn Sie hier helfen können, dann melden Sie uns bitte unter ukrainehilfe(at)fuldatal.de oder schreiben einen Brief oder rufen an unter dem Ukrainehilfetelefon 0561/9818-1115.


Ви живете у Фулдаталі і розмовляєте українською мовою? Для підтримки терміново потрібні перекладачі-добровольці.
Мова йде про повсякденне життя, але також і про роботу з органами влади (наприклад, реєстрація в муніципалітеті).

Якщо ви можете допомогти тут, зв’яжіться з нами за адресою ukrainehilfe(at)fuldatal.de або напишіть листа або зателефонуйте за телефоном Ukrainehilfe 0561/9818-1115.

FREIWILLIG HELFEN | ВОЛОНТЕРСЬКА ДОПОМОГА

Der Krieg in der Ukraine hat einen dramatischen Flüchtlingsstrom ausgelöst. Tausende sind auf der Flucht vor den schlimmen Ereignissen in ihrer Heimat.

Der Landkreis Kassel und die Kommunen wollen in dieser schwierigen Lage nach besten Kräften helfen und stoßen dabei an personelle Grenzen.

Anders als noch bei den Flüchtlingsströmen vor einigen Jahren sind für die Registrierung und Ersteinweisung der Flüchtlinge helfende Hände erforderlich.
Der Landkreis Kassel braucht daher dringend unsere Unterstützung!

Gesucht werden geeignete Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus unserer Gemeinde, die sich freiwillig für eine solche Aufgabe zur Verfügung stellen würden.

Meldungen bitte schnellstmöglich an:

Telefonnummer:             +49 561 9818 1115
oder per E-Mail:              ukrainehilfe(at)fuldatal.de 


Hessen hilft Ukraine

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt eine Zeitenwende dar und bricht mit dem Tabu vom Einsatz militärischer Gewalt auf unserem Kontinent. Europa, Deutschland und auch Hessen stehen solidarisch an der Seite der mehr als 40 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer. Für jene, die unter dem Angriffskrieg zu leiden haben, möchte auch die Hessische Landesregierung schnell und möglichst unbürokratisch ihren Beitrag zur Unterstützung und Hilfe leisten. Hierzu steht Hessen insbesondere mit dem Bund sowie dem ukrainischen Generalkonsulat in Frankfurt im dauerhaften und vertrauensvollen Austausch, um auch den mehr als 10.000 in Hessen lebenden Ukrainern unmittelbare Hilfe zukommen zu lassen.

Unter der folgenden Kontaktdaten können Sie sich mit ihrem Anliegen an das Land Hessen wenden:

Kontakt

Hessen hilft Ukraine

Telefon 0800 / 110 3333

E-Mail ukraine(at)hmdis.hessen.de

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden

FAQs

Hier finden Sie FAQs zur Einreise, zum Aufenthaltsrecht und zum Asyl.

Einreise, Aufenthaltsrecht, Asyl

Sind die Grenzen von der Ukraine in die EU geschlossen?

Nein, die Grenzen sind offen und passierbar.

Kann ich ohne Probleme aus der Ukraine ausreisen und in die EU einreisen?

Nach Informationen des Bundes dürfen ukrainische Männer im wehrfähigen Alter derzeit nicht ausreisen. An den Grenzübergängen in die Nachbarstaaten kann es derzeit zu langen Wartezeiten kommen.

Nehmen Sie ausreichend Wasser, Nahrung und warme Kleidung mit.

Voraussetzung für die visumsfreie Einreise für Ukrainerinnen und Ukrainer in die EU ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses mit biometrischen Merkmalen, davon wird aber derzeit an den Grenzübergängen oftmals abgesehen, damit die Einreise für alle Geflüchtete möglich ist. Weitere Informationen finden Sie hier: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html

Ich lebe in der Ukraine, aber bin kein Ukrainer oder EU- Bürger, und bräuchte eigentlich für die Einreise in die EU ein Visum. Was gilt für mich bei der Einreise?

Die rechtlichen Vorgaben sehen für Sie weiterhin ein Visum vor. Es ist jedoch bekannt, dass in der Praxis aktuell eine Einreise aus der Ukraine in die EU oftmals auch ohne Visum möglich ist.

Das Bundesinnenministerium plant in den nächsten Tagen eine neue Verordnung nach dem Aufenthaltsgesetz in Kraft treten zu lassen. Diese wird – vereinfacht gesagt – ukrainischen Staatsangehörigen, die visumfrei mit einem Nationalpass mit biometrischen Merkmalen einreisen dürfen, den weiteren rechtmäßigen und rechtssicheren Aufenthalt für drei Monate ermöglichen. Den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine soll dadurch die Möglichkeit und die erforderliche Zeit gegeben werden, einen Aufenthaltstitel zu beantragen und zu erhalten. Die Verordnung wird auch ukrainische Staatsangehörige mit einem Nationalpass ohne biometrische Merkmale sowie Drittstaatsangehörige einbeziehen, die zum Zeitpunkt 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben.

Wie kann ich, wenn ich einen deutschen Aufenthaltstitel habe und in der Ukraine lebe, wieder nach Deutschland einreisen?

Wenn Ihr Aufenthaltstitel noch Geltung hat, Sie sich also bspw. nicht länger als sechs Monate in der Ukraine aufgehalten haben oder mit der zuständigen Ausländerbehörde eine andere Frist vereinbart haben, können Sie unter Vorlage Ihres Reisepasses und des gültigen Aufenthaltstitels wieder einreisen.

Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen? Welche Nachweise sind erforderlich?

In Deutschland gilt aktuell nur eine allgemeine Nachweispflicht (3G – geimpft, genesen, getestet) vor Einreise. Die deutsche Bundespolizei nimmt auf die Situation der Geflüchteten aus der Ukraine aber große Rücksicht und es werden auch Corona-Tests an der Grenze angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos- reisende/faq-tests-einreisende.html

Kann ich kostenfrei mit der Deutschen Bahn einreisen?

Ja. Eine Fahrkarte ist für die Einreise bis auf Weiteres nicht erforderlich; es reicht der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument. Für die Weiterreise im Fernverkehr kann ein kostenloses „helpukraine“-Ticket im DB Reisezentrum (an Bahnhöfen) ausgestellt werden. Für Reisen im deutschen Nahverkehr brauchen ukrainische Staatsangehörige keine Fahrkarte. Die Deutsche Bahn hat Informationen zusammengestellt (auf Ukrainisch, Russisch, Englisch, Deutsch): https://www.bahn.de/info/helpukraine

Die Regelung gilt auch für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse in Hessen, also z.B. alle Angebote des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV), des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) sowie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV

Siehe z.B.: https://www.vbb.de/presse/freie- fahrt-im-vbb-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/

Ich habe auf der Flucht meinen Pass und/oder Nachweisdokumente zu meiner Person/zu meinen Kindern verloren. Wo kann ich in Deutschland Passersatzpapiere beantragen?

Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Hier finden Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde: https://innen.hessen.de/uebersicht-der-hessischen-auslaenderbehoerden

Ich habe meine Dokumente während der Flucht aus der Ukraine verloren und bin jetzt in Deutschland bei Verwandten. Kann ich Asyl auch ohne Dokumente beantragen?

Sie können auch ohne Dokumente beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bei jeder Erstaufnahmeeinrichtung, jeder Ausländerbehörde und auch auf jeder Polizeiwache ein Asylgesuch äußern. Sie müssen aber keinen Asylantrag stellen.

Ich bin visumsfrei oder mit einem Besuchervisum in Deutschland. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Ukrainische Staatsbürger dürfen sich in diesen Fällen zunächst bis zu 90 Tage im Schengenraum aufhalten. Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland müssen Sie sich nach Ankunft in Deutschland – jedenfalls vor Ablauf der 90 Tage – bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde melden. Hier finden Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde: https://innen.hessen.de/uebersicht-der-hessischen-auslaenderbehoerden

Ukrainischen Staatsangehörigen und bestimmten Drittstaatsangehörigen wird laut eines Beschlusses der Europäischen Union ein vorübergehender Schutzstatus gewährt werden. Der Beschluss wird in Deutschland durch § 24 Aufenthaltsgesetz umgesetzt und bedarf noch der Konkretisierung hinsichtlich seiner Anwendung, insbesondere mit Blick auf bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen und deren Schutzstatus. Ziel ist jedenfalls, dass die Aufenthaltserlaubnis Zugang zu selbständigen Tätigkeiten und abhängiger Beschäftigung umfasst.

Weitere Bestimmungen werden folgen und fortlaufend aktualisiert.

Kann ich in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Ja, das ist zum einen für die Verlängerung eines Kurzaufenthalts nötig. Ebenso ist es aktuell auch möglich, für längerfristige Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu beantragen, wenn die Erteilungsvoraussetzungen dafür erfüllt sind. Das kann etwa zum Zweck eines Studiums, der Ausbildung oder einer Tätigkeit als Fachkraft mit einer anerkannten Berufsqualifikation sein. Aktuell wird vom Vorliegen eines Visums als Erteilungsvoraussetzung abgesehen.

Wenn eine Ausreise nach 90 Tagen nicht möglich ist, müssen Sie sich rechtzeitig vor dem Ablauf der 90 Tage an die für Sie zuständige Ausländerbehörde wenden. Hier finden Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/

Der vorübergehende Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz wird von der Ausländerbehörde als humanitäre Aufenthaltserlaubnis gewährt.

Sollte ich Asyl in Deutschland beantragen?

Die Europäische Union hat für ukrainische Staatsangehörige und bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt eingeführt. Damit ist das Stellen eines Asylantrags nicht mehr erforderlich, um eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Weitere Informationen zur genauen Umsetzung werden in den nächsten Tagen erwartet. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort. Beraten Sie sich in dieser Frage ggf. mit einem Rechtsanwalt.

Muss ich in dem Land bleiben, in das ich zuerst eingereist bin? Oder kann ich innerhalb der EU weiterreisen?

Die ukrainischen Staatsangehörigen, die visumfrei (also Inhaber biometrischer Pässe) eingereist sind, dürfen innerhalb der EU bzw. im sog. Schengenraum reisen.

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaates erhalten haben, geht dies aber nur für 90 Tage. Ein Umzug ist also nur mit Erlaubnis des Staates möglich, in den Sie umziehen. Erwerbstätigkeiten müssen Ihnen von jedem Staat, in dem Sie sie ausüben möchten (also dort sind, während Sie arbeiten), einzeln erlaubt werden. Informationen für ukrainische Staatsangehörige, die nicht in Besitz eines biometrischen Passes und damit nicht visumsbefreit sind, folgen.

Wenn ich aus der Ukraine nach Deutschland flüchte, wird dann für meinen Lebensunterhalt gesorgt, wenn ich kein Geld habe?

Ja, Sie erhalten Unterstützung. Sollten sie hilfsbedürftig sein, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung, kann dies durch die Behörde als Asylgesuch gewertet werden. Dann besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt, besteht bei Hilfsbedürftigkeit ebenfalls eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie müssen sich an das zuständige Sozialamt wenden. Hier finden Sie das für Sie zuständige Sozialamt: https://www.meldebox.de/sozialamt/

Ich bin ukrainischer Staatsbürger und habe einen Abschiebungsbescheid in die Ukraine erhalten. Muss ich jetzt noch fürchten, dass ich abgeschoben werden?

Abschiebungen in der Ukraine werden derzeit nicht durchgeführt: https://www.asyl.net/schutzsuchende-ukraine

Zu der Übersicht der Ausländerbehörden in Hessen

Право на перебування

Запити громадян України щодо питань про перебування

Через напад російських військ на Україну у вас можуть виникнути питання щодо вашого права на перебування в Німеччині. Будь ласка, звертайтеся до відповідного відомства у справах іноземних громадян(Ausländerbehörde) у місці вашого перебуваннясвого у Німеччині, особливо якщо закінчується 90-денний період безвізового в’їзду або закінчується термін дії відповідного дозволу на перебування. Міграційні органи Гессена проконсультують вас та нададуть необхідну допомогу. У додатку ви знайдете перелік відомств, до яких необхідно звертатись в залежості від вашого місця знаходження у Гессені. Міністерство внутрішніх справ землі Гессен регулярно координує роботу з Федеральним міністерством внутрішніх справ та інформує місцеві міграційні органи з усіх питань, що стосуються законодавства про перебування та статус громадян України

Міністерство внутрішніх справ Німеччини надало федеральним землям наступну інформацію:


Чи можна продовжити короткостроковий термін перебування або візу для громадян України?

У зв’язку з нинішньою ситуацією в Україні, важається, що громадяни України, які наразі перебувають у Німеччині, не мають змоги завершувати візову процедуру для видачі посвідки на перебування, якщо вони не в’їхали в країну за необхідною для цієї мети візою.

Громадяни України, які прибули до Німеччини в рамках закону про безвізовий режим, можуть отримати посвідку на перебування ще на 90 днів після закінчення терміну 90 днів.

Щоб подати заявку на продовження, зверніться до відомства у справах іноземних громадян за місцем вашого проживання.

Чи можуть громадяни України подати заяву про надання притулку(Asyl)?

Федеральний уряд зараз створює умови для впровадження Директиви ЄС про захист громадян під час масової міграції (EU-Massenzustrom-Richtlinie). Таким чином подавати заяву про надання притулку більше не є необхідним. Більше інформації очікується найближчими днями. Незважаючи на це, право на подання заяви про надання притулку(Asyl) в принципі продовжує існувати.

Що регулює Директива ЄС про масовий наплив?

Директива від 20 липня 2001р. була видана як реакція на «масовий наплив» людей з території колишньої Югославії, які шукали захисту під час війни.

Федеральний уряд оголосив, що незабаром запустить постанову, яка регулюватиме застосування директиви про масовий наплив, яка була прийнята на рівні ЄС 3 березня 2022 року.

Згідно цієї постанови, особи, на яких поширюється дія директиви (ймовірно усі особи, які легально проживають в Україні), повинні мати право на пільги для шукачів притулку в ЄС (включаючи медичне обслуговування) і повинні отримати дозвіл на роботу. Для цього необхідно подати заяву відповідно до § 91a Закону про перебування(§ 91a AufenthG) до відомства у справах іноземних громадян за місцем вашого перебування.

Які правила діятимуть до впровадження директиви?

До введення в дію даної постанови особи, які знайшли прихисток у приватних осіб, повинні спочатку звернутися до відомства у справах іноземних громадян(Ausländerbehörde) за місцем перебування для з‘ясування статусу перебування. Залежно від результату перевірки їм буде надана інформація про агенства з надання пільг до яких необхідно буде звернутися за додатковою допомогою.

Чи можна в'їхати до Німеччину без біометричного паспорта?

Оскільки авіасполучення з Україною припинено, громадяни України наразі не можуть в’їжджати до Федеративної Республіки Німеччина безпосередньо. Як організувати в’їзд до Шенгенської зони через державу-члена Європейського Союзу, яка межує з Україною, залежить від відповідної держави-члена ЄС.

З 2017 року громадяни України з біометричним паспортом можуть в’їжджати до ЄС без візи для короткострокового перебування відповідно до законодавства ЄС. Громадянам України з небіометричним паспортом, як правило, потрібна віза для в'їзду в країну. Однак держава-член ЄС може робити винятки з цього закону для в'їзду на свою територію з гуманітарних міркувань. З впровадженням Директиви ЄС про масовий наплив ця практика буде запроваджена.

Невеликі команди німецьких дипломатичних представництв у Варшаві, Кракові, Кишиневі, Братиславі, Бухаресті та Будапешті сформофані на окремих пунктах перетину кордону до сусідніх з Україною країн, щоб в першу чергу надавати консульську підтримку німцям, які залишають Україну, а також у разі потреби надавати інформацію про візові заяви та питання в’їзду, пов’язані з пандемією.

Більше інформації можна знайти тут: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html

Ausländerbehörden

Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?


Weitere FAQs

Lage in der Ukraine

Wie ist die Lage aktuell in der Ukraine?

Informationen über die aktuelle Lage in der Ukraine stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung. Dort finden Sie die notwendigen Informationen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/-/2513396

Wird es Evakuierungsflüge geben? Für deutsche UND ukrainische Staatsangehörige?

Der Luftraum über der Ukraine ist aktuell gesperrt.

Eine Evakuierung von deutsche Staatsangehörigen oder ukrainischen Staatsangehörigen durch deutsche Behörden ist derzeit nicht vorgesehen.

Deutsche in der Ukraine sind aufgefordert, sofort das Land auf einem sicheren Weg zu verlassen und falls dies nicht möglich ist, an einem geschützten Ort zu bleiben. Das Auswärtige Amt hat eine Krisenhotline eingerichtet unter +49 30 5000 3000. Weitere Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt

Was unternimmt die Bundesregierung, um deutschen Staatsbürgern zu helfen?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Botschaften sind vor Ort in den Grenzregionen von Polen, Rumänien, Ungarn, der Slowakei und der Republik Moldau zur Ukraine zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger.

Für Deutsche, die sich noch in der Ukraine aufhalten, hat das Auswärtige Amt eine Krisenhotline eingerichtet unter +49 30 5000 3000. Weitere Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt

Diese Informationen sind gebündelt auch hier abrufbar.

Zum Auswärtigen Amt 

Unterbringung von Flüchtlingen

Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge

Wie Sie auch den Medien entnehmen können, ist die europäische Aufnahmebereitschaft sehr hoch. Der Bund schafft derzeit die Voraussetzungen zur Umsetzung der EU-Massenzustrom-Richtlinie, die auf EU-Ebene am 3. März beschlossen worden ist.

Dies beinhaltet dann, dass den von der Richtlinie erfassten Personen in der EU Asylbewerberleistungen zustehen sollen (einschl. medizinischer Versorgung) und diese eine Arbeitserlaubnis erhalten sollen. Die Personen haben sich sodann nach § 91a AufenthG bei den Ausländerbehörden zu melden.

Das Land Hessen bereitet aktuell alles vor, um ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen zu können. Für größere Personenzahlen, die keine privaten Anlaufstellen haben oder die nicht unmittelbar von Kommunen untergebracht werden, erfolgt die Aufnahme in der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEH) in Gießen.

Was passiert nach der Aufnahme der Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes?

In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes (EAEH) erfolgt die Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität nach § 16 AsylG. In der EAEH werden die Geflüchteten zudem medizinisch betreut und erhalten ein Impfangebot. Danach werden sie den Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen nach Landesaufnahmegesetz (LAG) zugewiesen.

Nach Zuweisung haben sich die Geflüchteten bei der örtlich zuständigen Meldebehörde anzumelden und sollen in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beantragen.

 

Wo finde ich eine Unterkunft?

Soweit Sie Ihren Wohnort frei wählen dürfen, bieten verschiedene Plattformen wie z. B.

private Bleibemöglichkeiten.

Viele Menschen in Deutschland und Europa bieten Menschen aus der Ukraine aktuell kostenlose Unterkunft an. Schützen Sie sich hier aber vor unseriösen Angeboten und benachrichtigen Sie die Polizei, falls Sie sich unwohl fühlen. Minderjährige dürfen ohne ihre Familien unter keinen Umständen privat untergebracht werden. Hier ist die Polizei oder das Jugendamt zu benachrichtigen.

Wo melde ich mich, wenn ich als Privatperson ukrainische Flüchtlinge aufnehme bzw. aufgenommen habe?

Die von Ihnen aufgenommenen Personen sollten sich zunächst an die kommunale Ausländerbehörde vor Ort wenden. Dort erfolgt die Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität nach § 16 AsylG, hilfsweise nach § 49 AufenthG.

Wo melde ich mich, wenn ich als Privatperson eine Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge anbieten möchte?

Wenn Sie eine Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge anbieten möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kreis bzw. Ihre Kommune.

Alternativ gibt es verschiedene Plattformen, auf denen Sie sich mit Ihrem Angebot registrieren lassen können.

Dazu zählen z.B

 

Übersicht der hessischen Ausländerbehörden


Gesundheit / Corona

Wo bekomme ich ärztliche Hilfe, wenn ich oder mein Kind in Deutschland krank werden? Wer trägt die Kosten für die Behandlung?

In dringenden Fällen können Sie die Notambulanzen in den Krankenhäusern aufsuchen.

Wenn Sie hilfsbedürftig sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn Sie an einer akuten Krankheit leiden oder Schmerzen haben, werden die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Darüber hinaus können gemäß § 6 Asylbewerberleistungsgesetz weitere Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.

Wenden Sie sich zur Beratung an das örtliche Sozialamt. Hier finden Sie das für Sie zuständige Sozialamt: https://www.meldebox.de/sozialamt/

Informationen zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen sind hier abrufbar: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/fluechtlinge/Fenster.

Beratung zur Krankenversicherung erhalten Sie (auch als Nicht-EU- Staatsangehörige/r) auch bei der Gleichbehandlungsstelle EU- Arbeitnehmer (in verschiedenen Sprachen): https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de

Ich brauche /mein Kind braucht regelmäßig (verschreibungspflichtige) Medikamente. Wo kann ich diese bekommen?

Über den behandelnden Arzt oder Ärztin werden die erforderlichen Medikamente verordnet.

Wenn Sie hilfsbedürftig sind, haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Solange eine hilfebedürftige Person, die als Geflüchtete nach Deutschland gekommen ist, nicht berufstätig ist und damit keine Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt, werden in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet Leistungen zur medizinischen Versorgung, wie beispielsweise Medikamente, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezahlt.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/internationale- gesundheitspolitik/migration-und-integration/fluechtlinge-und- gesundheit.html

Kann ich bei Bedarf eine psychologische Betreuung erhalten? Wenn ja, wie erhalte ich diese und wer trägt die Kosten?

Ja, Sie können eine kostenlose psychologische Betreuung erhalten. Dazu können Sie u.a. die kommunalen Daseinsvorsorgestellen sowie die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteroper aufsuchen. Mehr Infos:

https://www.baff-zentren.org/hilfe-vor-ort/psychosoziale-zentren/

Der Sozialpsychiatrische Dienst hilft ebenfalls allen Menschen mit psychischen Erkrankungen. Betroffene und ihre Angehörige können sich dort schnell und unkompliziert beraten lassen. Welcher Sozialpsychiatrische Dienst regional zuständig ist, finden Sie hier: tools.rki.de/plztool. Regionale Ansprechpartner finden Sie auch unter https://www.sozialpsychiatrische-dienste.de/regionale-netzwerke/

Auch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes können psychologische Behandlungen übernommen werden. Wenden Sie sich hierfür an das örtliche Sozialamt.

Wo kann ich mich über die aktuellen Corona-Regelungen informieren? Wie kann ich mich vor einer Corona-Infektion schützen?

Mehrsprachige Informationen rund um das Thema Covid-19 finden Sie hier: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona

Über die aktuellen Corona Regelungen informiert zudem die Bundesregierung und verlinkt zu den Regeln der 16 deutschen Bundesländer.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona- regeln-und-einschrankungen-1734724

Grundsätzlich gilt für alle im Kampf gegen Corona:

  • Abstand halten – Achten Sie auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, beispielsweise im Bus oder in der Bahn, beim Einkaufen oder beim Spaziergang.
  • Hygiene beachten – Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife und beachten Sie die Hygieneregeln beim Husten und Niesen.
  • Alltag mit Maske – Tragen Sie bitte immer eine Maske, wenn Sie im öffentlichen Raum den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten können. Es gilt eine Vorschrift für das Tragen von OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2- Masken im öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkauf und überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen.

Wo kann ich mich kostenlos gegen Corona impfen lassen?

In Impfzentren, in Arztpraxen oder auch in Apotheken können Sie sich kostenlos gegen Corona impfen lassen. Die Impfung wird zudem bei der Aufnahme in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen angeboten.

Weitere Informationen zu Corona finden Sie unter:

https://www.zusammengegencorona.de/en/information-about-the-covid- 19-vaccination/

Die aktuellen Corona-Regeln in Hessen finden Sie hier:

https://soziales.hessen.de/Corona/Aktuelle-Corona-Regeln

Ich wurde mit dem russischen Impfstoff „Sputnik“ oder den chinesischen Impfstoffen „Sinovac“/“Sinopharm“ gegen Corona geimpft, der in Deutschland nicht anerkannt ist / ich bin gar nicht gegen Corona geimpft. Gibt es eine Impfpflicht gegen Corona in Deutschland?

Derzeit gibt es in Deutschland keine allgemeine Impfflicht gegen Corona. Aber Sie können sich kostenlos gegen Corona impfen lassen, darum bittet die Bundesregierung alle Menschen.

Wenn Sie mit dem russischen oder den chinesischen Impfstoffen geimpft wurden, benötigen Sie gemäß aktueller Rechtslage eine erneute Impfserie, um in der EU als geimpft zu gelten.

Mein Kind wird in Deutschland in die Kita gehen. Gibt es eine Impfpflicht gegen Masern?

Ja, in Deutschland gilt für die Aufnahme von Kindern in den Kindertagesstätten eine Impfpflicht gegen Masern. Die Impfungen führen Kinderärzte und Kinderärztinnen und Arztpraxen durch.


Alltag / Leben in Deutschland

Ich möchte an einem Integrationskurs / Sprachkurs zum Deutschlernen teilnehmen. Wie und wo kann ich mich anmelden?

Noch haben Geflüchtete aus der Ukraine keinen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen; eine Änderung wird gerade diskutiert. Alle Informationen rund um Sprach- und Integrationskurse sind online vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammengestellt: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmend e/Integrationskurse/integrationskurse-node.html

Sobald geklärt ist, ob die Kurse für Menschen aus der Ukraine geöffnet werden, kann direkt online ein Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs und für die Kostenbefreiung gestellt werden. Über das „BAMF-NAvI“ können Integrationskurse im gesamten Bundesgebiet gefunden werden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/. Die entsprechenden Informationen werden neben Deutsch auch auf Englisch und weiteren Sprachen bereitgestellt.

Wie werden Kinder aus ukrainischen Kinderheimen, die mit Betreuern einreisen, untergebracht und versorgt?

Soweit die Betreuer erziehungsberechtigt sind, handelt es sich nicht mehr um unbegleitete Kinder. Die Kinder- und Jugendhilfe ist für die gemeinsame Unterbringung dennoch primär zuständig, wenn ein erzieherischer Bedarf vorliegt, was hier in der Regel anzunehmen sein wird. Eine Trennung von den anderen Kindern oder den Betreuer ist dabei zu vermeiden. Soweit die Eltern verstorben sind oder keine Person, die das Personensorgerecht innehat, erreichbar ist oder die Personensorge ausüben kann, sollte das Familiengericht angerufen werden, damit ein Vormundschaftsverfahren eingeleitet werden kann.

Hierzu bedarf es keines formellen Antrags, lediglich einer Information, denn das Familiengericht ist von Amts wegen verpflichtet, tätig zu werden. Sie können sich mit Fragen hierzu an das örtliche Familiengericht oder Jugendamt wenden.

Das zuständige Gericht finden Sie hier: https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche und das zuständige Jugendamt hier: https://www.jugendaemter.com/jugendaemter-in- deutschland/

Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt es und wen kann ich diesbezüglich kontaktieren? Muss ich das bezahlen?

Über das Jugendamt erhalten Sie eine Liste mit allen Kitas in Ihrer Nähe sowie ein Formular zur Anmeldung. Sie können Ihr Kind auch in einer privaten Kita anmelden. Hierfür melden Sie sich direkt bei der Kita Ihrer Wahl. Da die Kosten für den Kitabesuch unterschiedlich ausfallen, informieren Sie sich am besten bei der Kommune bzw. Kita.

Eine Übersicht zu den Jugendämtern in Deutschland finden Sie hier: https://www.jugendaemter.com/jugendaemter-in-deutschland/

Gibt es Personen, die helfen und unterstützen? Gibt es Sprachmittler, die die geflüchteten Menschen begleiten bzw. unterstützen und wo finde ich diese Kontaktpersonen?

Es gibt zahlreiche bundesweite Organisationen (Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, AWO, Deutsches Rotes Kreuz und andere) sowie lokale Vereine und Bündnisse, die Sprachmittlung anbieten oder den Kontakt zu ehrenamtlichen Sprachmittlern herstellen.

Sprachmittlung zu Gesundheitsthemen bietet zum Beispiel das Ethno- Medizinische Zentrum (http://www.ethno-medizinisches-zentrum.de/).

Kontakt zu Sprachmittlern können auch lokale Migrantenorganisationen herstellen.

Welches Hilfesystem ist für mich geeignet, wenn ich noch nicht volljährig bin und an wen kann ich mich wenden, der mich berät?

Wenn eine unbegleitete Einreise stattgefunden hat, also eine Einreise ohne die Eltern, ist die Kinder- und Jugendhilfe für Ihre Versorgung und Unterbringung primär zuständig.

Wenden Sie sich hierfür an das Jugendamt in dem Ort, in dem Sie sich aufhalten. Eine Übersicht zu den Jugendämtern in Deutschland finden Sie hier: https://www.jugendaemter.com/jugendaemter-in-deutschland/ Dort werden Sie auch ausführlich beraten.

Die Kinder- und Jugendhilfe kann es auch für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres geben.


Wie kann ich helfen?

Geldspende: Aktuell werden Hilfsmaßnahmen koordiniert. Um jetzt möglichst effektiv helfen zu können, kommen momentan in erster Linie Geldspenden in Betracht. Viele Hilfsorganisationen haben Spendenkonten für die Menschen in der Ukraine eingerichtet.

  • Unicef: Die Organisation sammelt Spenden für Hilfsgüter, vor allem für betroffene Kinder in der Ukraine. Sie schicken unter anderem Krisenpakete, Winterkleidung und Erste-Hilfe-Sets in die Krisenregionen.
  • Caritas: Caritas international unterstützt die Hilfen bereits mit 150.000 Euro und bittet um dringend benötigte Spenden für die Opfer des Konfliktes.
  • Diakonie Katastrophenhilfe: Auch das Hilfswerk der evangelischen Kirchen hat einen eigenen Spendenzweck für die Betroffenen des Ukraine-Krieges eingerichtet.
  • Deutsches Rote Kreuz: Das DRK unterstützt seit 2017 Menschen, die nahe der sogenannten Kontaktlinie leben mit monatlichen Bargeldhilfen, damit diese zum Beispiel Lebensmittel und Medikamente kaufen können.
  • Malteser: Neben Hilfsgütertransporten und anderen Formen der materiellen Hilfe unterstützt Malteser International die Gründung einer ukrainischen Malteser Hilfsorganisation.
  • Brot für die Welt: Mit der Unterstützung von Brot für die Welt bildet eine Organisation mit Sitz in Kiew Psychologinnen und Psychologen aus, die vor Ort helfen
  • Aktionsbündnis Deutschland hilft: Im Aktionsbündnis Deutschland hilft versammeln sich viele Wohlfahrtsverbände und andere NGO´s in Deutschland, welche für die Menschen in der Ukraine Spenden sammeln.
  • Aktionsbündnis Katastrophenhilfe: Auch das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe hilft sammelt Spenden für die Betroffenen des Krieges in der Ukraine.
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar

Sachspenden: Die Frage der Organisation von privaten Sachspenden befindet sich noch in der Klärung mit dem Bund. Staatliche Hilfeleistung im Rahmen des EU-Gemeinschaftsverfahrens wurde bereits angeboten.

Sollten Sie dennoch bereits jetzt Sachspenden bereitstellen möchten, nutzen Sie die bereits bestehenden örtlichen Hilfsangebote. Bitte informieren Sie sich dazu in den Medien oder bei Ihrer Kommune.

Zentrale Hilfeleistungstransporte des Landes ohne konkreten benannten Bedarf in die Ukraine bzw. in vom Flüchtlingszustrom akut betroffene Länder sind aktuell nicht geplant.

Was wird im Moment am dringendsten gebraucht?

Die Not der Menschen und damit ihr Bedarf an Unterstützung ist groß. Damit Hilfe tatsächlich ankommt, bittet das Deutsche Rote Kreuz sowie die Schwestergesellschaften sehr eindringlich darum, die stark beanspruchten Logistik- und Hilfeleistungs-Strukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten. Sie helfen leider nicht, sie behindern die humanitäre Arbeit vor Ort. Zuletzt haben die Zentralen des Polnischen und Ukrainischen Rotes Kreuz in einem Appell an ihre Schwestergesellschaften darauf hingewiesen, dass keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht abgesprochener und nicht angeforderter Hilfslieferungen und Unterstützungsangeboten bestehen. Unkoordinierte Lieferungen und Hilfe führen zu einem Infarkt lebenswichtiger Versorgungslinien.

Wo melde ich mich, wenn ich als Privatperson eine Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge anbieten möchte?

Wenn Sie eine Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge anbieten möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kreis bzw. Ihre Kommune.

Alternativ gibt es verschiedene Plattformen, auf denen Sie sich mit Ihrem Angebot registrieren lassen können.

Dazu zählen z.B.

 

Wo melde ich mich, wenn ich anderweitig (z.B. als Dolmetscher) unterstützen möchte?

Unterstützungsbedarf besteht aktuell in verschiedenen Bereichen und auf verschiedenen Organisationsebenen. Es ist ratsam, sich diesbezüglich zunächst mit der Kommune, in der Sie leben, auseinanderzusetzen; dort kann Ihnen weitergeholfen werden. Achten Sie zudem auf Unterstützungsaufrufe, bspw. seitens Ihres Kreises oder regionaler Erstaufnahmeeinrichtungen.


Finanzielle Unterstützung

Kann ich in Deutschland Sozialleistungen beantragen?

Ja, sollten Sie hilfsbedürftig sein, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung, kann dies durch die Behörde als Asylgesuch gewertet werden. Dann besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt, besteht ebenfalls eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenden Sie sich dafür bitte an das für Sie zuständige Sozialamt Ihres Aufenthaltsortes, das Sie hier finden: https://www.meldebox.de/sozialamt/.

Wo kann ich nach den ersten drei Monaten finanzielle Unterstützung erhalten?

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Sozialamt. Hier finden Sie das für Sie zuständige Sozialamt: https://www.meldebox.de/sozialamt/. Danach hängt die finanzielle Hilfe davon ab, welche Aufenthaltserlaubnis Sie erhalten. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz eröffnet im Falle der Hilfebedürftigkeit Zugang zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wenden Sie sich am besten vor Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vor Ort an eine Beratungsstelle. Eine gute Übersicht zu Beratungsstellen finden Sie hier: https://www.proasyl.de/beratungsstellen-vor-ort/


Schule / Ausbildung / Studium / Arbeit

Ab wann und wo kann ich mein Kind für die Schule oder die Kindertagesstätte anmelden und gibt es in diesen Bereichen auch Sprachmittler?

Alle Kinder ab sechs bzw. sieben Jahren gelten in Deutschland als schulpflichtig und müssen in die Schule gehen. Die Schulpflicht und Zugangsmöglichkeiten zum Bildungssystem für geflüchtete Kinder und Jugendliche sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die für Sie geltenden Regelungen erfragen Sie über das Schulamt an Ihrem Aufenthaltsort. Bei Fragen zum Schulbesuch kann Ihnen ggf. eine externe Beratung z. B. über die Jugendmigrationsdienste www.jugendmigrationsdienste.de/ helfen.

Falls Sie einen Kitaplatz in einer kommunalen Kita bekommen möchten, stellen Sie einen Antrag beim Jugendamt an Ihrem Aufenthaltsort. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Kitaplatz-Vergabe. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da in manchen Kommunen Kita-Plätze knapp sein können.

Es gibt viele Organisationen in Deutschland (Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, AWO, Deutsches Rotes Kreuz und andere) sowie lokale Vereine und Bündnisse, die Sprachmittlung anbieten oder den Kontakt zu ehrenamtlichen Sprachmittlern vermitteln können.

Zum Thema Schule in Deutschland berät die EU-Gleichbehandlungsstelle auf Deutsch, Englisch, Polnisch, Ungarisch und Rumänisch: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-en/eu-citizens/information-center/schools

Mein Kind spricht kein Deutsch. Wo bekommt es eine Sprachförderung?

Für Kinder und Jugendliche mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen bieten Schulen verschiedene Formen der Sprachförderung an. Mit "Vorbereitungsklassen", die je nach Bundesland auch als "Willkommensklassen" oder "Übergangsklassen" bezeichnet werden, erwerben Schülerinnen und Schüler noch fehlende Deutschkenntnisse. Das Ziel ist ein Übergang in den Unterricht der Regelklasse.

Welche weiteren Betreuungsmöglichkeiten werden für Kinder angeboten, die ich auch nutzen könnte?

Eine Alternative zur Kita ist z. B. die Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter oder einen Tagesvater. Über Tagespflegebörsen können Sie nach passender Betreuung an Ihrem Aufenthaltsort suchen, z. B. https://www.betreut.de/

Wo erhalte ich Informationen zum Thema Ausbildung in Deutschland?

Zum Thema Ausbildung in Deutschland berät die EU- Gleichbehandlungsstelle auf Deutsch, Englisch, Polnisch, Ungarisch und Rumänisch: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-en/eu-citizens/information-center/vocational-training

Ich studiere in der Ukraine und habe die ukrainische Staatsangehörigkeit. Jetzt bin ich in Deutschland und möchte mein Studium fortsetzen. Werden meine mitgebrachten Studienleistungen anerkannt und wohin kann ich mich wenden?

Die Ukraine ist seit 2005 Mitglied im Bologna-Prozess, somit werden Studienleistungen, die in der Ukraine erbracht wurden, auch in Deutschland anerkannt. Über die Fortsetzung des Studiums entscheidet letztendlich die Universität bzw. die Hochschule. Bitte wenden Sie sich daher an die Universität oder Hochschule vor Ort.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), informiert über Studien- und Fördermöglichkeiten in Deutschland. Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter: https://www.daad.de/de/der-daad/kontakt/kontakt-studieren-forschen-in-deutschland/.

Hier gibt es Informationen zum Thema Studium in Deutschland auf Deutsch und Ukrainisch: https://www.daad-ukraine.org/de/studieren-forschen-in- deutschland/studieren-in-deutschland/

Bitte lassen Sie sich auch von Ihrer für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu den Möglichkeiten einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums/einer Ausbildung beraten. Hier finden Sie Ihre für Sie zuständige Ausländerbehörde: https://innen.hessen.de/uebersicht-der-hessischen-auslaenderbehoerden

Ich bin Student aus der Ukraine, habe die ukrainische Staatsangehörigkeit und bin im Rahmen eines Stipendiums/Austauschprogramms (oder ähnliches) nach Deutschland gekommen. Mein Aufenthalt in Deutschland endet demnächst. Wohin kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich bzgl. der möglichen Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder zu Fragen der Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck an die örtlich zuständige Ausländerbehörde.

Hier finden Sie Ihre für Sie zuständige Ausländerbehörde: https://innen.hessen.de/uebersicht-der-hessischen-auslaenderbehoerden

Kann ich nach Ankunft in Deutschland gleich arbeiten?

Arbeiten dürfen Sie erst, wenn Ihnen die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel erteilt hat – sofern aus diesem auch hervorgeht, dass Sie damit arbeiten können.

Mit dem vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz) werden Sie aller Voraussicht nach auch arbeiten dürfen; die genaue Umsetzung ist allerdings derzeit noch in Klärung (Stand 07.03.2022).

Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie grundsätzlich. auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Weitere Informationen finden Sie z.B. unter: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html

Bitte beachten Sie: Von dem Arbeitsverbot sind ausnahmsweise einzelne Personen mit Führungspositionen in Unternehmen, Wissenschaftler, Forscher, karitative Beschäftigte, Journalist und Berufssportler ausgenommen.

Ich möchte gern arbeiten, spreche aber kein Deutsch. Was kann ich tun?

Deutsche Sprachkenntnisse erleichtern eine Arbeitsaufnahme in der Regel, sind jedoch nicht für jeden Job zwingend Voraussetzung.

Die Möglichkeiten einer für Sie kostenfreien Sprachförderung durch Integrations- und Sprachkurse befinden sich aktuell rechtlich in Klärung. Sobald dies erfolgt ist, finden Sie hier die entsprechenden Informationen. Unabhängig davon gibt es zahlreiche Anbieter kostenpflichtiger Sprachkurse, z.B. das Goethe-Institut.

Kann ich als ukrainischer Kriegsflüchtling in Deutschland in meinem erlernten Beruf arbeiten?

Grundsätzlich ist es mit Zugang zum Arbeitsmarkt möglich, in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Manche Berufe sind in Deutschland jedoch reglementiert. Das bedeutet, dass Ihre Qualifikation erst offiziell anerkannt werden muss, bevor Sie Ihren Beruf hier ausüben dürfen. Ob Sie so ein Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen, welche Unterlagen Sie dazu benötigen und welche anderen Möglichkeiten Ihnen offenstehen, erfahren Sie in mehreren Sprachen unter: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php. Sie können sich auch kostenlos bei einer Beratungsstelle des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ beraten und unterstützen lassen. https://www.netzwerk-iq.de/

Wie kann ich meine in der Ukraine erworbenen Abschlüsse anerkennen lassen?

Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren wird Ihr Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen. Wenn Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Damit haben Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Alle Menschen mit einem ausländischen Abschluss haben ein Recht auf dieses Anerkennungserfahren. Weder Ihr Aufenthaltsstatus noch Ihre Staatsbürgerschaft spielen dafür eine Rolle.

Es gibt ein mehrsprachiges Internetportal, auf dem Sie Ihren Berufsabschluss eingeben und alle Schritte erklärt bekommen, wie dieses Verfahren in Deutschland funktioniert und welche Unterlagen Sie brauchen: www.anerkennung-in-deutschland.de.

Wie kann ich Arbeit finden, wenn geklärt ist, dass ich eine Beschäftigung aufnehmen darf?

Bei der Suche nach einer passenden Arbeit unterstützt Sie Ihre Agentur für Arbeit, direkt vor Ort, auch mehrsprachig: https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen?in=arbeitsagenturen

Die Agentur für Arbeit berät Sie und unterbreitet Ihnen konkrete Jobangebote. Zusätzlich gibt es ein breites Angebot unterstützender Maßnahmen, etwa die Übernahme von Bewerbungskosten, Coachings oder Lehrgänge. Die Nutzung der Dienstleistungen der Agentur für Arbeit sind für Sie kostenfrei.

 

Behördeninformationen

Wie kommen ukrainische Flüchtlinge nach Hessen? Wie läuft die Verteilung ab? Wie ist der aktuelle Aufenthaltsstatus der Geflüchteten? Hier finden Sie als Kommune entsprechende Antworten.

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