Die Gemeinde Fuldatal weist darauf hin, dass in der Bürgerzeitung fuldatal aktuell in der Ausgabe vom 10. August 2023 die Bekanntmachung des
- Bebauungsplanes Nr. 25 „Nördlich der Stockbreite“ (Teil I), 2. Änderung
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
bekannt gemacht wurde (rechtsverbindliche öffentliche Bekanntmachung gem. § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Fuldatal).
Diese Bekanntmachung wird nachrichtlich (unverbindlich und ohne Gewähr) nachstehend bekanntgegeben: