Mitteilung an Fuldataler Vereine und Verbände

|   Pressemitteilung
Termin für die Folgebelehrung zum Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch die Gemeinde Fuldatal

Die Gemeinde Fuldatal bietet auch dieses Jahr wieder vor Ort die Folgebelehrung nach § 43 IfSG für die Mitglieder der Fuldataler Vereine und Verbände kostenfrei an.

Der Termin für die Folgebelehrung findet am Donnerstag, den 16. Mai 2024
um 18.00 Uhr im Rathaus Ihringshausen, Raum 300, statt.

Interessierte Vereine und Verbände können ihre Mitglieder bis zum 10. Mai 2024 schriftlich bei der Gemeinde Fuldatal, Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal oder per Email an info@fuldatal.de anmelden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Susanne Kaeseler, Büro des Bürgermeisters, Telefonnummer 0561/9818-1002.

Wichtiger Hinweis:

Zu dem Termin ist es zwingend erforderlich die Original-Bescheinigung über die Erstbelehrung (durch das Gesundheitsamt) vorzulegen. Nur im Original kann die Folgebelehrung durch uns dokumentiert werden. Sollte das Original nicht auffindbar sein, kann durch das Gesundheitsamt Region Kassel ein Duplikat ausgestellt werden. Des Weiteren bringen Sie bitte ein Ausweisdokument mit.

 

 

 

 

SAVE THE DATE:

Termin für die Erstbelehrung für Ehrenamtliche durch das Gesundheitsamt Region Kassel im Fuldataler Rathaus findet bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen am Dienstag, 25.06.2024 um 17.00 Uhr statt. Nähere Informationen folgen.

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Gemeinde Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal

Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009

info(at)fuldatal.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr,
15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr,
13.30 - 15.00 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
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