Folgendes gilt sowohl für die sog. Hausgeburt wie auch für die Geburt im Krankenhaus.
Innerhalb von einer Woche nach der Geburt eines Kindes (oder zwei oder drei…) sind für die ordnungsgemäße Beurkundung Dokumente bei der Hausgeburt direkt dem Standesamt oder bei der Geburt im Krankenhaus der Klinikverwaltung vorzulegen.
Im Einzelfall sind dies:
A) verheiratete Mütter
B) unverheiratete Mütter
Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise Ehe- und Sterbeurkunde
des weiteren zu B):
Folgende Unterlagen des Vaters werden dann zusätzlich benötigt
Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister
gültigen Reisepaß bzw. Personalausweis
Allgemeine Hinweise zu A) und B):
Sie erhalten dann von uns ohne besondere Anforderung drei gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von
Die Urkunden mit ihren eingereichten Unterlagen werden in der Regel acht Tage nach Anzeige der Geburt per Post zugeschickt.
Gemeinde Fuldatal
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Telefon: +49 561 98 18 0
Telefax: +49 561 98 18 2009
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr |
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